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Ungelesen 05.03.10, 17:06   #12
Quarz
Katzen-Kenner
 
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Zitat:
In der BRD gibt es, ausser §184b(Kinderpornografie), keine Form der Indizierung oder Beschlagnahmung bei der selbst der Besitz strafbar ist.

Wolfenstein BSP:
http://www.shortnews.de/id/790667/Ha...rnste-Straftat

Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.
(Wiki),

Ich würde es grenzwertig Einschätzen, anscheind haben wir beide Recht, bei dir ist es aber "die Regel" und bei mir "die Ausnahme"
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