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Abo-Vertrag unterschrieben - Widerruf

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Ungelesen 19.04.11, 13:33   #1
QQQWERT
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Standard Abo-Vertrag unterschrieben - Widerruf

Hallo.
Ich war so dämlich mir auf der Straße ein Zeitschriftenabo andrehen zu lassen. Kurz gesagt: der Typ war sehr charismatisch und hat mich richtig verarscht. Angeblich sollte ich 8 Wochen gratis testen und dann eine Bewertung ausfüllen, ob die Austräger pünktlich waren etc. Real gesehen ist es aber einfach ein 26 Monate Abo bei dem die ersten 2 gratis sind. Ich habe 2 Wochen Widerspruchrrecht und heute ist der erste Tag. Das Unternehmen heißt gerd c meyd handelsonderneming gmbh und ist ein bekannter Abzockerverein. Widerspruch soll auch per Email möglich sein. Leider finde ich im Netz deren Emailadresse nicht (kennt die vielleicht jemand?). Auf ein Einschreiben habe ich eigentlich keine Lust. Da es sich um ein bekanntes Abzockerunternehmen handelt, könnte ich wohl auch einfach die ersten 2 Wochen die Zeitschrift einkassieren, da der Vertrag wegen arglistiger Täuschung nicht rechtsgültig ist. Es werden wohl ein paar Mahnungen kommen -> einfach ignorieren, bei gerichtlicher Mahnung widerspruch einlegen und das wars dann, oder?
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Ungelesen 19.04.11, 13:35   #2
Sâilence
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Geh einfach mal zur Verbraucherzentrale oder ruf da an...

Ich hatte son Verein auch schonma am backen... bin nach ner OP durch die Stadt getaumelt und war noch nich richtig klar^^ da haben die mich angelabert...

Verbraucherzentrale is da immer der erste Weg
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Ungelesen 19.04.11, 14:08   #3
gregz
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Nicht einfach nichts tun! Da läufst du Gefahr zu verfristen. Wenn du erst im Mahnverfahren widersprichst und dann raus kommt, dass du nicht getäuscht wurdest wird das richtig teuer für dich.

1. Widerrufen
Wenn der Anbieter bekannt ist, sollte die Adresse ja zu finden sein. Also Widerruf schreiben. Ansonsten müssen die Zeitungen ja von irgendwo kommen. Oder du hast einen Zettel wo alles drauf steht. Insbesondere muss die Adresse auf der Widerrufsbelehrung drauf stehen.
In den Widerruf gleich mit reinschreiben, dass du den Vertrag ohnehin wegen arglistiger täuschung anfichst, dennoch widerrufst. Also in der Art

"...hiermit teile ich ihnen mit, dass ich hiermit den Vertrag xxx wegen arglistiger Täuschung anfechte, in jedem Falle von dem mir zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch mache..."

nicht per Email. Die werden die niemals erhalten (werden sie behaupten). Postalisch unter Zeugen (nicht unbedingt deine Mutter) und am besten per Einwurfeinschreiben.

2. Verbraucherzentrale benachrichtigen.

Die können dir einen ordentlichen Anwalt empfehlen und helfen dir auch mit Anträgen wegen Prozesskostenhilfe etc. falls du nicht selber Geld für einen Anwalt hast.

3. Durchhaltevermögen beweisen.

Erstes Ergebnis bei Google:
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Die Typen sind hartnäckig, lassen es aber nie auf einen Prozess ankommen, weil sie wissen, dass sie den verlieren!
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Ungelesen 19.04.11, 14:31   #4
QQQWERT
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Den Link hatte ich auch schon gelesen, deswegen dachte ich ja:

"Hana von hana-rememberthelotus schreibt dazu:

Was die Fälle hier angeht, brauchst du nicht mal dein Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, da kein Vertrag zustande gekommen ist. (keine übereinstimmende Willenserklärung+ arglistige Täuschung) Die können dir so viele Mahnungen und Drohungen schicken wie sie wollen. Kein Richter der Welt wird dich deswegen zur Zahlung heran bitten.

Eine ausführlichere Erläuterung weshalb wieso etc. findet ihr bei den Kommentaren hier."
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Ungelesen 19.04.11, 14:38   #5
gregz
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@QQQWERT

Ja hatte ich auch gelesen. Aber da würde ich mich nicht drauf verlassen. Das Widerrufsrecht ist der streßfreieste Weg. Alles andere wird sonst im Prozess entschieden. Und auch die Anfechtung musst du ohnehin ausüben.
gregz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.04.11, 06:09   #6
Sâilence
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Zitat:
Zitat von gregz Beitrag anzeigen

Die Typen sind hartnäckig, lassen es aber nie auf einen Prozess ankommen, weil sie wissen, dass sie den verlieren!
Loool

Kurioserweise haben die die selbe Anschrift wie der Videoclub Deutscher Videoring D.V.R die mir son Vertrag aufgeschwafelt haben ;-)

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Was ein zufall ;-) Ich hab ein Jahr lang alle 3 Monate 44€ bezahlt bis mir klar geworden ist, das ichs garnich zahlen brauch und bin zur Verbraucherzentrale.

Also Widerruf den Vertrag am besten jetzt sofort und gut is
Sâilence ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.04.11, 14:31   #7
Schnullermaske
Heul' doch!
 
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Zitat:
Zitat von QQQWERT Beitrag anzeigen
Auf ein Einschreiben habe ich eigentlich keine Lust.
Keine Lust? Wenn ich sowas lese, hab' ich eigentlich auch keine Lust, zu antworten, aber interessiert hat mich das dann doch...

Da die googlebare Email-Adresse [email protected] nicht der gerd c. handelsonderneming gehört, sondern dem Deutschen Videoring, oder so, ist ein Widerruf über diese auch nicht rechtswirksam!

Da davon auszugehen ist, dass Du bei "Vertragsabschluß" nicht über Dein Widerrufsrecht aufgeklärt wurdest, läuft allerdings auch keine Widerrufsfrist - d.h. auf gut deutsch: gerd c. kann sich mit dem Papier auf dem Du unterschrieben hast, den werten Popo abwischen!

Alles nachzulesen im [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]... Suchbegriff: "meyd handelsonderneming email adresse"

Da dies alles aber reichlich Ärger, Nerven und Umstände kosten kann, würde ich an Deiner Stelle (auch wenn ich keine Lust dazu habe) schriftlich per Fax (Sendebericht aufbewahren!) oder per Post-Einschreiben den "Vertrag" und die möglicherweise gegebene Einzugsermächtigung widerrufen!

Falls dennoch Geld abgebucht wird, von Deiner Bank zurückbuchen lassen und den Abbucher sperren lassen - das geht.

BTW: Hast Du denn eine Kopie / einen Durchschlag des Schriebs bekommen?

EDIT: Jetzt fällt mir gerade auf, dass sich sogar die Faxnummern aus verschiedenen Quellen unterscheiden! Also: Ab zur Post!
__________________

Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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Ungelesen 19.04.11, 15:27   #8
superdoc1234
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Per EINSCHREIBEN widerrufen, auf keinen Fall per Mail oder per normalen Brief. Solche Sachen haben die angewohnheit nicht "anzukommen".+
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Ungelesen 19.04.11, 15:42   #9
gregz
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@superdoc1234
Ja das ist schon erstaunlich wie oft Kündigungen etc. nicht ankommen. Rechnungen kommen irgendwie immer an.
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Ungelesen 19.04.11, 16:12   #10
Smoking
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Bei so ABOs musst du vorsichtig sein hab mir auch mal eins aufschwatzen lassen, zum glück konnte ich das noch widerrufen.Innerhalb der vorgegebenen Zeit musste das Kündigen un lass dir alles schrieftlich geben.
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Ungelesen 19.04.11, 20:56   #11
redspot
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Falls die trotz Widerruf weiter rumzicken (Rechnungen oder Mahnungen schicken), zeigst du sie einfach wegen Betrug an, siehe §263 Strafgesetzbuch. Der ist in deinem Fall gegeben und auch die Polizei sollte den Vorgang schon kennen.
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Ungelesen 20.04.11, 07:11   #12
gregz
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@Sâilence

Das ist ganz normal.
Ein Freund von mir wurde mal zugleich von einem Pornoanbieter, der ihm am Telefon irgendeinen Mist aufschwatzen wollte und einem ominösen Wein Institut belästigt. Beides kam von der selben Adresse. Ich mein mit dem Porn hätten sie ja noch richtig gelegen. Aber Wein?

@mona_lisa Sorry für die Fullquotes. Ich habs jetzt kapiert.
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Ungelesen 20.04.11, 13:42   #13
Dakash
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Hatte ich mal bei so einem Telefonding, hier mein Schreiben, danach hab ich nie wieder was von denen gehört, kannst es von mir aus kopieren und auf deine Situation anpassen, ausnutzen, in dem du das einfach so nimmst für 2 Wochen würde ich nicht, eventuell könnten die vor Gericht was wegen nachträglich konkludenter Einwilligung drehen, wenn sie es darauf ankommen lassen sollten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche jeglichen Zahlungsforderungen und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags nach §145ff BGB. Bei dem Telefongespräch mit ihrer Mitarbeiterin wurde mir ausdrücklich (auf mein Nachfragen hin) bestätigt, dass kein Vertrag zustande kommt, sondern ich eine schriftliches Vertragsangebot von ihnen zugesandt bekomme.
Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden, erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf. Laut ihren AGB (unter dem Stichpunkt Widerrufsbelehrung) kann ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerruf. Die Frist beginnt mit erhalt dieser Belehrung. Die Belehrung ist mir am XXX zugegangen, dementsprechend liege ich in der gesetzlichen (und von ihnen bestätigten) Frist.

Ebenfalls möchte ich sie darauf aufmerksam machen, dass ich mein Einverständnis der Gesprächauf-zeichnung zu Kontroll- und Schulungszwecken gegeben habe, nicht hingegen zur Beweiserhebung. Damit wäre es nicht nur als Beweismittel in einem Verfahren unzulässig, sondern sie würden damit auch den Straftatbestand nach §201 StGB erfüllen.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Lastschriftabbuchungen von meinem Konto als ungenehmigt betrachte und eine Rückbuchung zu Ihren Lasten vornehmen lassen werde.

Ich erwarte bis zum XXX eine schriftliche Bestätigung des nicht Vorliegen eines wirksamen Vertrages. Sollte ich mich im Rechtsirrtum befinden erwarte ich eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs. Sollte dies bis zu dem oben genannten Datum nicht eintreffen oder sie Abbuchungen von meinem Konto tätigen, werde ich die Verbraucherschutzzentrale informieren und bei der Polizei Anzeige wegen versuchten Betrugs nach §, 22, 23, 263 StGB erstatten
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Ungelesen 20.04.11, 15:44   #14
QQQWERT
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Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich werde dann wohl ein Einschreiben absenden. Soweit ich im Netz gelesen habe, sollte man sich das Einschreiben von einem Zeugen beglaubigen lassen. Ist ein Rückschein erforderlich, oder reicht ein "normales" Einschreiben?
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Ungelesen 20.04.11, 16:11   #15
gregz
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Ein Zeuge kann nicht beglaubigen. Er kann Zeuge sein. Aber das reicht wie oben beschrieben aus. Jemand unabhängiges wäre gut (Ein Lehrer, Arbeitskollege etc.)

NICHT mit Rückschein. Dann können die die Annahme verweigern. Dann geht das Einschreiben niemals zu. Genauso beim normalen Einschreiben. Wenn der Empfänger nicht da ist, wird nur eine Abholbenachrichtigung eingeworfen.
Wenn der andere niemals abholt ist ihm das Schreiben auch nicht zugegangen.

Das Mittel der Wahl ist das Einwurfeinschreiben. Und bewahre den verdammten Beleg ( Einlieferungsschein ) auf!

BTW: Die sicherste Methode ist das Schreiben parallel auch noch zu faxen. Dabei natürlich das Übertragunsprotokoll aufheben. Das akzeptieren Gerichte regelmäßig.
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Ungelesen 21.04.11, 16:14   #16
QQQWERT
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Ich werde jetzt wohl folgendes schreiben:

An Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH
Am Fleckenberg 15
65549 Limburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche jeglichen Zahlungsforderungen und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags nach §145ff BGB. Als ich persönlich von ihrem Mitarbeiter auf der Straße angesprochen wurde, wurde mir ausdrücklich (auf mein Nachfragen hin) bestätigt, dass kein Vertrag zustande kommt, sondern ich ohne jegliche Verpflichtungen ein Magazin meiner Wahl für 8 Wochen testen kann und im Anschluss lediglich die Qualität der Zustellungsleistung bewerten kann.
Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden, erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf. Laut ihren AGB (unter dem Stichpunkt Widerrufsbelehrung) kann ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit erhalt dieser Belehrung. Die Belehrung ist mir am 19.4.2011 zugegangen, dementsprechend liege ich in der gesetzlichen (und von ihnen bestätigten) Frist.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Lastschriftabbuchungen von meinem Konto als ungenehmigt betrachte und eine Rückbuchung zu Ihren Lasten vornehmen lassen werde.
Ich bitte Sie den Erhalt dieses Schreibens kurz zu bestätigen.
Zusätzlich bitte ich sie die von Ihnen gespeicherten Daten bezüglich meiner Person zu löschen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
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Ungelesen 17.05.11, 17:30   #17
deep_impact
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Auf die bin ich auch reingefallen und ich Depp hab denen geglaubt. Und dann war es zu spät das Abo noch zu widerrufen. Aber es war der Spiegel also nichts was eh sofort im Müll landet. Ich hab denen dann ein höfliches aber deutliches Einschreiben geschickt und die haben schnell und sauber geantwortet dass das Abo nach den 14 Monaten eingestellt wird. Und da ich das schriftlich habe sollte es keine Probleme geben. Notfalls sperr ich denen mein Konto. Aber die Schmach bei so was reingefallen zu sein bleibt. Aber man lebt um zu lernen und so was passiert mir nicht mehr. War übrigens auch diese Gerd Meyd C. Handelsordening GmbH.

Sofern jemand auch so ein Abo laufen hat Achtung: Das läuft über eine andere Zentrale nämlich die

PVZ Pressevertriebszentrale
23615 Stockelsdorf (23617? hab nen Zahlendreher in der Antwort und meinem Schreiben eines von beiden)
Bahndamm 9

Steht auf nem Bestätigungsschreiben das man genau 2 Wochen später bekommt damit man ja nicht mehr widerrufen kann =)
Also wenn euer Abo läuft, dahin schicken, sonst weis ich nicht ob es geht. Und am besten ein Einschreiben schicken dann kommt das definitiv an
deep_impact ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.05.11, 17:59   #18
Herb_ert
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Is ja alles recht tragisch bei euch.

Aber hat Mami euch nicht beigebracht, dass man auf der Straße und am Telefon keine Verträge abschließt, wobei über Telefon abgeschlossenen Veträge sowieso rechtswidrig sind ;D ?

WIe schon sooft gesagt: Schreib denen nen Brief und gut is.

Ich hoff mal du hast nicht deine Kontodaten angeben. Denn wenn sie dir sagen du kannst das 8 Wochen kostenloas testen, weshalb solltest du dann deine Kontodaten angeben ?!
Soweit sollte jeder normale Mensch denken können, dass da etwas spanisch sein muss ^^
Herb_ert ist offline   Mit Zitat antworten
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