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Ärger mit ehemaligem Vermieter

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Ungelesen 02.07.11, 11:17   #6
SVENLEWEN
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tja.... ihr hättet aber so rechtzeitig streichen müssen, dass die farbe zur übergabe trocken ist.

inzwischen ist es so, dass man die wohnungen genauso wieder abgeben muss, wie man sie übernommen hat. deswegen müssen farbige wände mit in die übergabeprotokolle.

er macht sich strafbar, wenn ihr kein übergabeprotokoll habt. wie gesagt: denkt an die energieversorger. mit denen habt ihr bestehende verträge, die bei auszug natürlich beendet werden. für diese abrechnung brauchen die, die zählerstände von euch. wenn ihr keine protokolle habt, kann er ja weiter fleißig AUF EURE KOSTEN strom nutzen. ....

das mit der kaution stimmt so direkt nicht. wenn nachgewiesen wurde, dass es euch anzulasten ist, dass er bspw. ´ne malerfirma für summe x bestellen muss, dann müsst ihr auch blechen.

die kaution ist eher als sicherheit zu werten, im Falle einer Nichtzahlung der miete.
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