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Todesstrafe für Manning nicht ausgeschlossen

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Ungelesen 05.03.11, 16:02   #1
Nana12
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Das Problem ist das es hier keinen Rechtsstaat gibt. Das habe ich im letzten Post gesagt. Außerdem ist der Rechtsstaat, der das in Fetzen schießen von Kindern deckt, dafür aber den Dissidenten womöglich zum Tode verurteilt, kein Rechtsstaat. Im letzten Post habe ich das Dilemma beschrieben.

Wäre deine Sprechstundenhilfe immer noch ein Verbrecher wenn du deinen Patienten falsche Mittel verabreicht hättest und eventuelle Folgen vertuscht hättest? Nach aktueller Rechtslage könntest du sie verklagen und du gehst u.U. straffrei aus weil dein Anwalt es schafft die Beweise für unzulässig zu erklären. Dein Beispiel ist somit unzulässig weil dem keine Straftat vorausging und deine Sprechsstundenhilfe spontan gegen ein Vereinbarung verstößt. In diesem Fall ist nur sie Kriminell.

Gerade was das Thema anbelangt haben wir in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Es so als gebe es im Recht keine Notwehr. Wenn du dich selbst verteidigst, und der Angreifer stirbt dabei, gehst du auf jeden Fall für Totschlag oder Mord in den Knast.

Wo siehst du hier noch den Rechtsstaat auf dem du dich berufst? Gerade in dem Beispiel geh es nicht nur um Kriegsverbrechen (dein Verdienst fällt da nicht darunter), sondern auch um die moralische Bewertung der Kriege die im Zuge des 11. September geführt wurden.
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Ungelesen 05.03.11, 16:52   #2
Seneca
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Zitat:
Zitat von Nana12 Beitrag anzeigen
Das Problem ist das es hier keinen Rechtsstaat gibt. Das habe ich im letzten Post gesagt. Außerdem ist der Rechtsstaat, der das in Fetzen schießen von Kindern deckt, dafür aber den Dissidenten womöglich zum Tode verurteilt, kein Rechtsstaat. Im letzten Post habe ich das Dilemma beschrieben.
Nun in den USA besteht eine Demokratie oder irre ich mich da?

Zitat:
Zitat von Nana12 Beitrag anzeigen
Wäre deine Sprechstundenhilfe immer noch ein Verbrecher wenn du deinen Patienten falsche Mittel verabreicht hättest und eventuelle Folgen vertuscht hättest? Nach aktueller Rechtslage könntest du sie verklagen und du gehst u.U. straffrei aus weil dein Anwalt es schafft die Beweise für unzulässig zu erklären. Dein Beispiel ist somit unzulässig weil dem keine Straftat vorausging und deine Sprechsstundenhilfe spontan gegen ein Vereinbarung verstößt. In diesem Fall ist nur sie Kriminell.
Meine Sprechstundengehilfin schert sich einen Dreck um deine Vorgaben. SIE entscheidet alleine nach ihren Überlegungen und das auch noch anonym. Deiner scholastischen Argumentation zufolge darf sie das.


Zitat:
Zitat von Nana12 Beitrag anzeigen
Gerade was das Thema anbelangt haben wir in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Es so als gebe es im Recht keine Notwehr. Wenn du dich selbst verteidigst, und der Angreifer stirbt dabei, gehst du auf jeden Fall für Totschlag oder Mord in den Knast.
Zitat:
Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer gerichtet sind (richten sie sich gegen Dritte, handelt es sich allenfalls um Handlungen im Notstand). Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Zitat von Nana12 Beitrag anzeigen
Wo siehst du hier noch den Rechtsstaat auf dem du dich berufst? Gerade in dem Beispiel geh es nicht nur um Kriegsverbrechen (dein Verdienst fällt da nicht darunter), sondern auch um die moralische Bewertung der Kriege die im Zuge des 11. September geführt wurden.
Moral ist eine höchst individuelle Einstellung und zudem von Kultur zu Kultur verschieden: Was der eine noch milde belächelt ist für den anderen schon ein Schwerverbrechen. GERADE DESHALB darf die Basis von durchgängigen Handeln nicht den moralischen Werten unterliegen sondern nach Recht und Gesetz !
Für alle die sich mit dem Thema intensiver beschäftigen wollen sei hier auf die These "Radbruchsche Formel" (positivistischen Rechtstheorie) verwiesen.

Es ist der alte Streit wobei ich weder der Moral noch dem Recht das Imperativ einräumen würde. Ansonsten muss ich nun zur Therapie und kann leider die Diskussion nicht fortsetzen.
__________________
need a new guardian angel - mine is pretty much done
Seneca ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.03.11, 17:17   #3
Nana12
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Zitat:
Zitat von Seneca Beitrag anzeigen
Nun in den USA besteht eine Demokratie oder irre ich mich da?
Wenn es so einfach ist, dann war die DDR auch eine Demokratie. Die hatten das sogar im Namen.

Es geht aber um Rechtsstaatlichkeit, und du bist die Antwort schuldig geblieben wie es im Sinne eines Rechtsstaates sein kann, das Verbrechen nicht geahndet werden die glasklare Verstöße gegen das eigene Recht darstellen.

Die Notwehr habe ich gebracht, weil es hier darum geht das ein Whistleblower fast wehrlos gegenüber mächtigen Institutionen dasteht genauso wie ein Opfer gegenüber einem Gewalttäter. Entweder Opfer oder Leben im Knast. Für Manning hieß es nun entweder Tod/lebenslänglich oder dichthalten.

Zitat:
Zitat von Seneca Beitrag anzeigen
Meine Sprechstundengehilfin schert sich einen Dreck um deine Vorgaben. SIE entscheidet alleine nach ihren Überlegungen und das auch noch anonym. Deiner scholastischen Argumentation zufolge darf sie das.
Und du darfst sie verklagen, sie wird verurteilt und du nicht, egal nach welchem Gesetz. Welcher Schaden ist dir entstanden und worin besteht dein Rechtsbruch?

Was du nun tust ist ALLES auf eine moralische Ebene zu bringen, was nicht der Fall ist. Hier geht es um Verbrechen. Vielleicht kann Manning sogar die Dienstvorschriften zitieren die das verbreiten, und handelte daraufhin. Das heisst er befindet sich, genauso wie das Militär, bereits in einem rechtlichen Rahmen. Dieser Rahmen wurde vom Militär verletzt. Jetzt kann das Militär über sein eigenes Verbrechen rechtlich wirksamen Schutz verhängen die man nur durch Straftat umgangen werden kann.

Das Beispiel besitzt nur Analogie weil du einen Aspekt der Beurteilung komplett ausklammerst (Rechtsverstoß) und das ohne Angabe von Gründen. Wieso?

Sag mir jetzt wieso zB die Mafia kein Anrecht darauf hat jedes krumme Ding rechtswirksam schützen zu lassen? Nach deiner Argumentation ist jedes Verbrechen belanglos, sofern der Betroffene davor eine Erklärung über stillschweigen abgegeben hat.

Das ist kein Rechtsstaat mehr, und steht auch nicht dem Vergleich entegegen "Rechtsstaat gegen Moralvorstellungen". Dem Rechtsstaat wurden hier die Mittel genommen Verbrechen im Sinne des Gesetzes zu ahnden.
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