Zitat:
Zitat von tubetronik
[...] Demnach können nur laut jetztigem stand nur die uploader strafrechtlich belangt werden, und die downloader noch nicht.[...]
|
Also das heißt im Prinzip, dass das Gesetz am arbeiten ist, auch downloadern die Situation schwieriger zu machen??
Weil im Endeffekt, wenn das downloaden auch verboten wird, würden die Hoster ja nicht mehr lange an der Sauerstoffflasche nuckeln. Also meine Ansicht.
Belehrt mich eines besseren, wenn ich falsch liegen sollte.