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28.08.23, 17:37
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Linksunten.indymedia: Hausdurchsuchung wegen Verlinkung war rechtswidrig
Zitat:
Linksunten.indymedia: Hausdurchsuchung wegen Verlinkung war rechtswidrig
Die Staatsanwaltschaft hat bei der Durchsuchung von Radio Dreyeckland die Rundfunkfreiheit verletzt. Doch die Anklage gegen den Redakteur besteht weiter.
Die Hausdurchsuchungen beim Freiburger Sender Radio Dreyeckland wegen der Verlinkung auf ein Internetarchiv waren unzulässig. Das entschied nach Angaben des Senders das Landgericht Karlsruhe am 22. August 2023 und gab damit einer Klage statt, die mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) angestrengt worden war. Demnach waren die Durchsuchungen unverhältnismäßig.
Radio Dreyeckland wurde vorgeworfen, "einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia enthält". Ermittelt wurde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuchs (StGB). Bei der Durchsuchung in den Wohnungen von Redakteuren und in den Redaktionsräumen im Januar 2023 wurden dem Sender zufolge auch Datenträger mitgenommen.
Dem Bericht zufolge begründete das Landgericht Karlsruhe nun die Unzulässigkeit der Razzia mit den Worten: "Die Freiheit der Medien ist – ebenso wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit – schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung." Ebenfalls habe das Gericht den schwerwiegenden Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung kritisiert. Insbesondere beeinträchtigten die Durchsuchungen das Redaktionsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Informantenbeziehung.
Kritik an Klage gegen Redakteur
Die GFF zeigte sich durch das Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. "Die Staatsanwaltschaft hat bei den Durchsuchungen die Rundfunkfreiheit völlig außer Acht gelassen – ein rechtsstaatliches Armutszeugnis", sagte der Jurist und Verfahrenskoordinator David Werdermann und fügte hinzu: "Dieses rabiate Vorgehen sendet fatale Signale – die auch die erfreuliche Gerichtsentscheidung zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen nicht rückgängig machen kann."
Trotz der Entscheidung laufen mehrere Verfahren wegen der angeblichen Unterstützung von linksunten.indymedia weiter. Diese betreffen nicht nur einen verantwortlichen Redakteur von Radio Dreyeckland, sondern auch fünf Personen, die nach Ansicht der Ermittler dafür sorgen, dass das Internetarchiv weiterhin zugänglich ist. Dazu durchsuchte die Staatsanwaltschaft erst Anfang August 2023 die Wohnungen der beschuldigten Personen.
Der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland, Michael Menzel, forderte die Staatsanwaltschaft auf, die Anklage gegen den Redakteur fallen zu lassen. "Dabei sollte sie, anders als das OLG Stuttgart, berücksichtigen, dass Archive, also auch Online-Archive, einen wesentlichen weitergehenden grundrechtlichen Schutz genießen", sagte Menzel.
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