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[Recht & Politik] Unfallflucht ohne Verletzte keine Straftat?

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Ungelesen 25.04.23, 08:11   #1
lilprof
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Standard Unfallflucht ohne Verletzte keine Straftat?

Zitat:
Im Justizministerium gibt es offenbar Pläne, Unfallflucht zu entkriminalisieren. Fälle ohne Verletzte könnten dann bald nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegenden Eckpunkten des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums hervorgeht, sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig in bestimmten Fällen als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden.

Durch diese Herabstufung "würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt", hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier.

Bisher: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.

Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben", hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte.

Online-Formular als Alternative
Dies gelte "trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat", etwa einer Trunkenheitsfahrt. Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber "gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen", hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche das Prinzip der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung".

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel:

"Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge".
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Ich sehe diese Pläne zwiespältig.
Einerseits entlastet man möglicherweise Strafverfolgungsbehörden, die auf diesem Gebiet eh nicht sonderlich erfolgreich sind, andrerseits wird Fahrerflucht stärker bagatellisiert und damit attraktiver gemacht.
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