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[Internet] Staatlicher Lauschangriff: Smart-Home-Geräte dürfen überwacht werden

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Ungelesen 19.07.19, 23:01   #1
DJKuhpisse
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Standard Staatlicher Lauschangriff: Smart-Home-Geräte dürfen überwacht werden

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Zitat:
Die Bundesregierung bestätigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP den legalen Lauschangriff auf Smart-Home-Geräte. Eine Beschlagnahmung und das Abhören bzw. die Auswertung gespeicherter Daten von Alexa und Co. sind jetzt schon zulässig.

Wir alle erinnern uns, als vor ein paar Wochen im Vorfeld der Innenministerkonferenz Gerüchte die Runde machten. Der Zugriff für die Strafverfolgungsbehörden auf Daten aus dem Smart Home, also Alexa und andere IoT-Geräte soll erlaubt werden.
Lauschangriff: Aufschrei in der Gesellschaft und bei Datenschützern

Der Aufschrei in der Gesellschaft war groß. Datenschützer gingen auf die Barrikaden und Seehofer beeilte sich zu versichern: „Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“. Auch Niedersachsens SPD-Innenminister Boris Pistorius bestätigte, dass die Polizei weder Alexa noch Google Home abhören oder für ihre Ermittlungen einsetzen darf. Selbst der oberste Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich sehr kritisch zu diesen Plänen und bestätigte: „Gerade, wenn es im Wesentlichen um Informationen, Gespräche oder sogar Videos aus Wohnungen und anderen privaten Orten geht, liegen hierin besonders gravierende Grundrechtseingriffe.“

Kai-Uwe Loser von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten brachte es dann mit der Aussage: „Sollten die Pläne der Innenminister Realität werden, würde man sich mit dem Kauf eines Smart-Home-Geräts praktisch seine eigene Wanze ins Haus holen“ sehr schön auf den Punkt. Wie schon bei den Staatstrojanern ist auch hier beim Lauschangriff mittels Smart-Home-Geräte die Taktik wieder dieselbe. Man muss die Bevölkerung angeblich vor Terrorismus oder derartigen Gruppierungen schützen. Schon damals wurde eine Rechtfertigung der Ausweitung des Bundestrojaners politisch mit schwersten Straftaten begründet. Allerdings ist es immer noch zweifelhaft, ob dies die wahren Beweggründe sind. Immerhin sind über die Hälfte aller Fälle in denen Polizeibehörden Staatstrojaner einsetzen, immer noch „nur“ Drogendelikte.
Die Bundesregierung: Smart-Home Überwachung ist legal

Die Bundesregierung hat auf eine„Kleine Anfrage“ der FDP-Bundestagsfraktion bestätigt, dass es keinen neuen Regelungsbedarf für smarte Haushaltsgeräte gibt. Schon heute dürfen die Behörden Aufnahmen von Alexa, Google Home usw. ganz legal beschlagnahmen, abhören oder ihre Speicher auswerten. Einzige Voraussetzung ist, dass dies bei einem traditionellen Kommunikationsmittel, Speichermedium oder Gerät auch erlaubt ist.

Die Bundesregierung hat nun in der Anfrage bestätigt, „dass es sich bei den in Rede stehenden vernetzten Geräten um eine neue Geräteklasse handele, die vom bestehenden Rechtsrahmen nicht umfasst sei.“ Auch, dass eine Vielzahl unbeteiligter Personen von den Maßnahmen bei Smart-Home-Geräten betroffen wären, ist für die Bundesregierung kein „neues Phänomen“ und somit auch kein Grund die Überwachung von Smart-Home Geräten einzuschränken.

Interessant ist auch die Tatsache, dass eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erst kürzlich bestätigte, worauf viele Datenschützer schon lange immer wieder hingewiesen haben. Assistenzsysteme wie Alexa speichern nicht nur die Stimmen ihrer registrierten Nutzer:innen ab, sondern auch von Kindern und Gästen. Was hier auf der einen Seite als rechtliches Problem hervorgehoben wird, ist andererseits eigentlich ganz im Sinne der Behörden. Immerhin sollte es die polizeilichen Ermittlungen in Zukunft erheblich erleichtern.

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sydneyfan (20.07.19)
Ungelesen 19.07.19, 23:30   #2
Avantasia
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Ungelesen 20.07.19, 07:00   #3
sydneyfan
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@Avantasia

Diese "böse" Quelle hast Du übrigens auch schon verwendet ...
Gleiches Recht für Alle ?
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MfG von sydneyfan

PDF: Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP (Wanzen im Wohnzimmer – Überwachung durch Sprachassistenten und smarte Geräte)
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PDF: Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (Zulässigkeit der Transkribierung und Auswertung von Mitschnitten der Sprachsoftware "Alexa" durch Amazon)
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18.07.2019 Anna Biselli
Bundesregierung - Polizei darf auf Daten von Alexa und Co. zugreifen
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Zitat:
Im Vorfeld der Innenministerkonferenz machten Gerüchte die Runde: Die Innenminister wollen Zugriff für die Strafverfolgungsbehörden auf Daten aus dem Smart Home, also Amazon Echo und andere IoT-Geräte. Das Dementi kam schnell: Es gehe nicht um neue Befugnisse, sondern um Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Auswertung digitaler Daten.

„Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“, beteuerte Seehofer. Niedersachsens SPD-Innenminister Boris Pistorius sagte: „Weder Alexa noch Google Home sollten und dürfen abgehört werden.“ Doch die Bundesregierung sieht das anders.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion schreibt die Bundesregierung, smarte Haushaltsgeräte seien auch nur informationstechnische Systeme, es gebe keinen neuen Regelungsbedarf. Das heißt: Schon heute dürften Aufnahmen von Alexa, Google Home und Daten des gern zitierten smarten Toasters beschlagnahmt, abgehört oder ihre Speicher ausgewertet werden – immer, wenn das bei einem traditionellen Kommunikationsmittel oder Speichermedium oder Gerät auch erlaubt wäre.

Dazu gehören auch Staatstrojaner. Auch wenn immer mit Terrorismus argumentiert wird, wird Kommunikation seit Jahren primär wegen Drogendelikten überwacht.
Was als Kompetenzerweiterung befürchtet war, ist für die Regierung schon Realität

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich kritisch, als die Meldung von einer möglichen Kompetenzerweiterung aufkam. „Gerade wenn es im Wesentlichen um Informationen, Gespräche oder sogar Videos aus Wohnungen und anderen privaten Orten geht, liegen hierin besonders gravierende Grundrechtseingriffe“, sagte er. Es wäre eine „verfassungsrechtlich bedenkliche“ Ausweitung der polizeilichen Kompetenzen. Nun erweist sich die angenommene Erweiterung als bereits gelebte Rechtsauffassung.

Die Bundesregierung widerspricht Kelber und ist nicht der Meinung, „dass es sich bei den in Rede stehenden vernetzten Geräten um eine neue Geräteklasse handele, die vom bestehenden Rechtsrahmen nicht umfasst sei.“ Dass eine Vielzahl unbeteiligter Personen von den Maßnahmen bei Smart-Home-Geräten betroffen wären, sei auch kein „neues Phänomen“. Doch bei Sprachaufzeichnungen für Alexa könnte jedoch gleich ein ganzes Wohnzimmer betroffen sein, nicht wie bei Telefonüberwachung zwei Gesprächspartner.
In den USA wird bereits mit Alexa ermittelt

In den USA sind bereits Fälle bekannt, in denen Daten aus sogenannten smarten Assistenten für Ermittlungen genutzt wurden. Bereits im Jahr 2017 verlangten Ermittler in Arkansas Zugriff auf Amazon Echo. Amazon weigerte sich zunächst, dann entschied der Beschuldigte selbst, die Daten freizugeben. Etwa ein Jahr später wurde der Konzern von einem Gericht in einem anderen Mordfall dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu einem Verdächtigen herauszugeben.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einem Gutachten Fragen zur Rechtmäßigkeit von Alexa aufgeworfen. Es bestünden vor allem Risiken bei Kindern und Gästen, die nicht wüssten, dass das Gerät sie auch aufzeichnen könnte. Dass das noch nicht alles ist und ihre Daten im Zweifel bei der Polizei landen könnten, dürfte den meisten noch viel weniger bewusst sein.

Geändert von sydneyfan (20.07.19 um 07:34 Uhr)
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DJKuhpisse (20.07.19)
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