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myGully |
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08.03.19, 07:32
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#1
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Registriert seit: Aug 2018
Beiträge: 336
Bedankt: 433
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Verurteilter Vergewaltiger flieht aus Sicherungsverwahrung
Zitat:
Ein Berliner Häftling ist nach seinem Freigang nicht mehr ins Gefängnis zurückgekehrt. Seit 2011 saß der Mann wegen Vergewaltigung in der Sicherungsverwahrung der JVA Tegel. Für Berlins Justizsenator kommt die Nachricht zur Unzeit.
In Berlin ist ein Gefangener aus der Sicherungsverwahrung entkommen. Der Mann habe sich nach seinem Ausgang in der JVA Tegel am Mittwochabend nicht mehr zurückgemeldet. Das bestätigte die Berliner Justizverwaltung, zuvor hatte die RBB-„Abendschau“ darüber berichtet.
Bei dem Flüchtigen handelt es sich um einen verurteilten Vergewaltiger. 2001 verhängte ein Gericht eine zehnjährige Haftstrafe gegen ihn, seit 2011 sitzt der Mann in Sicherungsverwahrung. Wie der „Tagesspiegel“ schreibt, wurden dem Gefangenen seit 2016 Ausgänge mit Begleitung erlaubt, zwei Jahre später durfte er die Sicherungsverwahrung auch unbegleitet verlassen. Er soll bereits 191 Ausgänge gemacht haben – bis zu dem Vorfall habe es dabei keine Probleme gegeben.
Die Nachricht erreicht die Berliner Justizverwaltung kurz nach deren Ankündigung, die Unterkunft für Häftlinge in Sicherungsverwahrung neu zu regeln. In einem Gebäude neben dem Haupteingang der Justizvollzugsanstalt Tegel sollen demnach acht bis maximal zehn Menschen im offenen Vollzug leben. „Wir müssen ihnen die Chance geben, dass sie am Ende eines möglicherweise sehr langen Prozesses die Möglichkeit haben, in Freiheit zu kommen“, erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) den Schritt.
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Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Sicherungsverwahrung und Ausgang? Da passt mal wieder was nicht zusammen!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Terothe bedankt:
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08.03.19, 10:56
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#2
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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die spinnen die berliner und was deren justizsenator behrendt erzählt gilt auch für sicherheitsverwahrte? wieso haben verurteilte menschen die in sicherheitsverwahrung sind freigang? unbegleitet? der mann gilt doch als gefährlich? aber kein foto veröffentlicht als warnung? bis wieder etwas passiert?
Zitat:
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Die Nachricht erreicht die Berliner Justizverwaltung kurz nach deren Ankündigung, die Unterkunft für Häftlinge in Sicherungsverwahrung neu zu regeln. In einem Gebäude neben dem Haupteingang der Justizvollzugsanstalt Tegel sollen demnach acht bis maximal zehn Menschen im offenen Vollzug leben. „Wir müssen ihnen die Chance geben, dass sie am Ende eines möglicherweise sehr langen Prozesses die Möglichkeit haben, in Freiheit zu kommen“, erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) den Schritt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Bluejeans4 bedankt:
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08.03.19, 11:04
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#3
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Uploader
Registriert seit: Aug 2018
Beiträge: 336
Bedankt: 433
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Zitat:
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Aber kein foto veröffentlicht als warnung?
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Da hast Du recht! Willkommen in Absurdistan!
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08.03.19, 13:41
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#4
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.056
Bedankt: 63.290
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Hm, der ist ja nicht im Knast sondern in einer Psychiatrie gewesen, wenn er
in Sicherheitsverwahrung war. Und da sogar als Freigänger.
Das wird er ja nur, wenn er nicht mehr als gefährlich eingestuft wird.
Dürfen die da überhaupt Fotos raus geben?
Bei uns hauen auch manchmal welche ab.
Sieht man immer wenn überall die Polizei mit Bildchen steht,
die sie den Passanten aber auch nicht zeigen,
der Bahnhof überwacht wird und Helis kreisen.
Hier ist auch eine paar km weg eine Hochsicherheitspsychiatrie.
Aber was ich mich manchmal Frage, wer beurteilt,
dass die nicht mehr gefährlich sind und nicht an der nächsten Ecke
den nächsten umbringen. (Bei uns sind die Mörder.)
Ich war mal vor vielen Jahren dort für ein Radiointerview fürs Bürgerradio und hatte das Gefühl,
der Psychologe den ich Interviewt hab, hatte selbst nicht alle Tassen im Schrank.
Der wollte mir die ganze Zeit erklären, das die Gesellschaft daran Schuld ist, das die zu Mördern werden.
Jeder einzelne von uns. Wobei ich mich null Schuldig fühle, wenn die jemanden umbringen.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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08.03.19, 15:24
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2016
Beiträge: 141
Bedankt: 168
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Zitat:
Zitat von Avantasia
Hm, der ist ja nicht im Knast sondern in einer Psychiatrie gewesen, wenn er in Sicherheitsverwahrung war.
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Das ist falsch.
Ein Sicherheitsverwahrter hat die Strafe für sein Verbrechen bereits abgesessen. Er wird aber dann nicht freigelassen, weil man ihn als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft hat (beispielsweise weil ein hohes Risiko der Rückfälligkeit besteht).
Obwohl diese Täter in der Regel wegen besonders widerwärtiger Verbrechen wie Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung verurteilt worden waren, haben sie - wie gesagt - dennoch ihre Strafe bereits abgeleistet. Aus diesem Grunde sind sie zwar weiter in einer JVA untergebracht, haben aber mehr Recht als Strafgefangene. Und dazu gehört eben auch Ausgang.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei The Dam:
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08.03.19, 15:28
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#6
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Unruhegeist
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4.131
Bedankt: 5.843
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Soviel ich gelesen habe können auch Strafgefangenen zu Sicherheitsverwahrung verdonnert werden - im wesentlichen sind das wohl Mörder und Sexualstraftäter. In der Regel liegen bei denen schon psychische Störungen vor und aus ihren konkreten Umständen oder ihrem Verhalten ist eine hochgradige Gefahr abzuleiten, dass sie infolge dieser Störungen schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen werden – so steht es im Strafgesetzbuch. Das Prinzip: Der Straftäter hat seine Haftstrafe bereits abgesessen und tritt im Anschluss daran die Sicherheitsverwahrung an.
Ziel der Sicherheitsverwahrung ist nicht nur, die Allgemeinheit vor der noch währenden Gefahr des Straftäters zu schützen. Ebenso wichtig ist, die Verwahrten auf das Leben in Freiheit und die soziale Eingliederung vorzubereiten.
(vergl. hierzu [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
Diese Sicherheitsverwahrung war mal auf 10 Jahre beschränkt, aber die Beschränkung ist 2013 (sicher aus gutem Grund) aufgehoben worden, so dass ein Sicherheitsverwahrter im Gegensatz zum normalen Strafgefangenen nicht das Ende seiner Maßnahme kennt.
Wer in Sicherungsverwahrung sitzt, hat nach dem Gesetz in NRW z.B. unter bestimmten Umständen Anrecht auf vier sogenannte Ausführungen im Jahr. Die Ausflüge unter Aufsicht sollen zum Beispiel die Motivation fördern, sich einer Therapie zu unterziehen.
Auch bei diesen restriktiveren Rahmenbedingungen hat es erfolgreiche Fluchtversuche gegeben, wie z.B. der des Sexualstraftäters Peter Breidenbach im Januar 2016, aber immerhin wird es ihnen deutlich schwerer gemacht.
Die Ausgestaltung der Sicherheitsverwahrung ist halt Ländersache; da müssen die Berliner möglicherweise ihre Organisation der Sicherheitsverwahrung nochmal überdenken.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei lilprof:
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08.03.19, 15:34
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#7
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Registriert seit: Aug 2018
Beiträge: 336
Bedankt: 433
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Zitat:
Zitat von Avantasia
Ich war mal vor vielen Jahren dort für ein Radiointerview fürs Bürgerradio und hatte das Gefühl, der Psychologe den ich Interviewt hab, hatte selbst nicht alle Tassen im Schrank.
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Falscheinschätzung von Psychologen ist ja nichts Neues. Im grunde genommen
benötigen manche Psychologen einen weiteren Psychologen um die Einschätzungsfähigkeit deren neu zu bewerten. lol....
Zitat:
Zitat von lilprof
Ziel der Sicherheitsverwahrung ist nicht nur, die Allgemeinheit vor der noch währenden Gefahr des Straftäters zu schützen. Ebenso wichtig ist, die Verwahrten auf das Leben in Freiheit und die soziale Eingliederung vorzubereiten.
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Nach dem Motto versuchen wir es mal mit den 'tickenden Zeitbomben' und wenn es schief läuft...Pech gehabt!
Geändert von Terothe (08.03.19 um 15:43 Uhr)
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Terothe bedankt:
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08.03.19, 16:11
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#8
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Unruhegeist
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4.131
Bedankt: 5.843
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Zitat:
Zitat von Terothe
Nach dem Motto versuchen wir es mal mit den 'tickenden Zeitbomben' und wenn es schief läuft...Pech gehabt! 
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Dafür gibt es ja begleitende Maßnahmen wie z.B. Therapien, Aufsicht usw.
Eine Garantie gibt es nicht, deswegen dürften die Restriktionen (wenn überhaupt) nur sehr langsam zurück gefahren werden.
Im Grunde landen wir wieder bei der Frage, die auch in anderen threads hier immer mal wieder auftaucht: Kann Strafvollzug mit oder ohne Therapie Menschen verändern, so dass sie irgendwann mal wieder in die Gesellschaft integriert werden können.
Es gibt genügend Fälle, wo begründete Zweifel bestehen - aber die Alternativen sind auch nicht rosig!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei lilprof:
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08.03.19, 17:54
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#9
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.056
Bedankt: 63.290
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Zitat:
Zitat von The Dam
Das ist falsch.
Ein Sicherheitsverwahrter hat die Strafe für sein Verbrechen bereits abgesessen. Er wird aber dann nicht freigelassen, weil man ihn als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft hat (beispielsweise weil ein hohes Risiko der Rückfälligkeit besteht).
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Nicht unbedingt, diese Satansmörderin [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (heute unter anderem Namen auf freiem Fuß) war z.B. hier in der Psychiatrie anstatt im Knast.
Auch ihr Mann hat eine neue Identität bekommen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Avantasia:
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11.03.19, 10:23
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#10
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.121
Bedankt: 22.395
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Der Häftling wurde vor Tagen wieder [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Lange hat es nicht gedauert.
Es darf jetzt gerne weiter debattiert werden.
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11.03.19, 11:27
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#11
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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und was wird daraus gelernt? nichts. es ist nicht das erste mal das ein freigänger untertaucht/abhaut. das vermutlich nichts passiert ist ist wieder glück für die bevölkerung. aber man sollte sich schon gedanken machen das er schon mal bis magdeburg gekommen ist. ist ja nicht gerade bei berlin um die ecke.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Bluejeans4:
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11.03.19, 11:55
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#12
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Registriert seit: Aug 2018
Beiträge: 336
Bedankt: 433
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Zitat:
Zitat von Bluejeans4
aber man sollte sich schon gedanken machen das er schon mal bis magdeburg gekommen ist. ist ja nicht gerade bei berlin um die ecke.
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Taschengeld für die Fahrtkosten müßte er ja auch dabei gehabt haben. Es sei den er hat die ganze Strecke zu Fuß zurückgelegt.
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11.03.19, 12:33
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#13
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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160 km zu fuss bei dem wetter? glaube ich nicht. aber vielleicht mit dem zug. zugtickets für einfache fahrten sind nicht teuer wen es nicht ice ist.
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