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11.12.17, 12:37
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Legende
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Anwältin soll in JVA Moabit Sex mit Häftlingen gehabt haben
Zitat:
Stephanie B. (39) wird zudem beschuldigt, Drogen ins Gefängnis geschmuggelt zu haben. Pikant: Die Anwältin hat wohl intime Verhältnisse zu mehreren Klienten unterhalten. Jetzt steht sie vor Gericht.
Sie ist Fachanwältin für Straf- und Vollzugsrecht: Stephanie B. (39) kennt sich in Berlins Gerichten bestens aus. Doch jetzt sitzt sie selbst auf der Anklagebank.
Der Vorwurf: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Stephanie B. soll Drogen in die Justizvollzugsanstalt Moabit geschmuggelt und einem Mandanten übergeben haben!
Im Zuge der Ermittlungen kam auch heraus: B. soll intime Verhältnisse zu mehreren Klienten unterhalten haben. Die Staatsanwaltschaft ist sogar im Besitz eines Videos, das die Juristin bei sexuellen Handlungen mit einem Häftling in einem Anwaltszimmer zeigt!
In den 14 Quadratmeter großen Räumen sollen normalerweise bloß vertrauliche Gespräche zwischen Verteidigern und Häftlingen geführt werden. Es gibt Holzstühle, einen Tisch, eine Pritsche – die ist eigentlich für ärztliche Untersuchungen vorgesehen …
Laut Anklage soll Stephanie B. einen Mandanten dort auch zweimal mit der Droge Tilidin, einem verschreibungspflichtigen Schmerzmittel, versorgt haben. Ziel sei es gewesen, die Tabletten „gewinnbringend“ weiterzuverkaufen.
Fall 1: Drogen im Taschentuch geschmuggelt
Am 21. Dezember 2015 soll die Verteidigerin Häftling Andreas B. (37, vorbestraft wegen diverser Drogendelikte, Freiheitsberaubung und Körperverletzungen) fünf Tabletten Tilidin, drei davon in ein Taschentuch eingewickelt, übergeben haben. Tilidin ruft bei Konsumenten Euphorie und Überlegenheitsgefühl hervor. Dealer verkaufen es für rund zehn Euro pro Tablette.
Fall 2: Weitere Drogen übergeben
Kurz nach der ersten Übergabe soll die Anwältin Andreas B. weitere 15 Tabletten Tilidin übergeben haben. Als ein anderer Insasse das ausplauderte, kam es zur Anzeige und zu Ermittlungen gegen die Strafrechtsexpertin.
Am 18. Dezember beginnt das Verfahren gegen Stephanie B. vor dem Amtsgericht. Der Juristin droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Anwältin darf erstmal weiterarbeiten
Auf B.Z.-Anfrage äußerte sich Stephanie B. nicht zu den Vorwürfen. Auch die Berliner Rechtsanwaltskammer gibt sich wortkarg und verweist auf die Verschwiegenheitspflicht.
Sprecher Benno Schick: „Allgemein kann ich sagen, dass ein anwaltgerichtliches Verfahren ausgesetzt wird, wenn das strafgerichtliche Verfahren läuft.“ Bedeutet: B. darf vorerst weiterarbeiten. Sollte sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, könnte die Anwältin ihre Zulassung verlieren.
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Das erinnert mich an die Anwältin, die für "Mucki" Pinzner, den St.Pauli Killer eine Waffe eingeschmuggelt hatte,
mit der er dann den Staatsanwalt, seine Frau und sich selbst im Polizeipräsidium ermordete.
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