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myGully |
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29.09.14, 22:06
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#1
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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BGH-Urteil-Gericht gibt berauschende Kräutermischungen frei
Zitat:
Berauschende Kräutermischungen fallen laut Bundesgerichtshof nicht unter das Arzneimittelgesetz. Ermittler sehen in dem Urteil einen Rückschlag im Kampf gegen Drogen.
Neues Problem für Ermittlungsbehörden: Bislang hatten sie sich auf das Arzneimittelgesetz berufen, um gegen die Verbreitung neuer Drogen, sogenannter legal highs, vorzugehen. Die BGH-Richter entschieden nun, dies sei unzulässig.
Mit dem Urteil gebe es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen die Täter, beklagt Claudia Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Um gegen Drogenhändler vorgehen zu können, griffen die Beamten bisher auf das Arzneimittelgesetz zurück. Denn auf das Betäubungsmittelgesetz konnten sich die Ermittler nicht stützen, weil die Kräutermischungen synthetische Drogenstoffe enthalten. Und die Verbote für synthetische Drogen werden von Drogenproduzenten umgangen, indem sie die chemische Struktur ändern und somit neue psychoaktive Stoffe schaffen.
Auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes hatte das Landgericht in Lüneburg einen Mann zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte in seinem Laden "Alles rund um Hanf" eine Kräutermischung als sogenanntes legal high verkauft, die von den Kunden als Cannabis-Ersatz geraucht wurden. Die BGH-Richter sprachen den Mann nun vom Vorwurf des "Inverkehrbringens von Arzneimitteln" frei. Damit haben die Richter eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, der im Juli entschieden hatte, dass derartige Designerdrogen nach europäischem Recht keine Arzneien sind.
Die zum großen Teil in Asien produzierten Drogen werden als Badesalz, Kräutermischung, Luft-Erfrischer oder Pflanzendünger verpackt und verkauft, ohne die wirklichen Inhaltsstoffe anzugeben. Der Konsum ist jedoch nicht ungefährlich. Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht und Wahnvorstellungen können als Folge auftreten. In Deutschland wurden mehrere Todesfälle im Zusammenhang mit den Drogen bekannt.
Eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt dennoch nur in krassen Einzelfällen in Betracht. Dafür muss die Staatsanwaltschaft unter anderem nachweisen, dass der Konsument genau durch das Rauchen einer bestimmten Mischung geschädigt wurde.
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in diesem fall noch ein statement:
egal was wo gesagt wird, lasst die finger von dem zeug.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei shaunderzombie:
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29.09.14, 22:38
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Ich hoffe, dass jetzt die Regierung schnell handelt und das BtmG dahingehend ändert, dass dieses Zeug ebenfalls darunter fällt. Obwohl: eher unwahrscheinlich. Leider.
Hoffentlich gibt es jetzt keinen Run auf das nunmehr "legale" Teufelszeug.
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29.09.14, 22:59
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#3
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.156
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Ich hoffe, dass jetzt die Regierung schnell handelt und das BtmG dahingehend ändert, dass dieses Zeug ebenfalls darunter fällt.
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Mhh!
Zitat:
Denn auf das Betäubungsmittelgesetz konnten sich die Ermittler nicht stützen, weil die Kräutermischungen synthetische Drogenstoffe enthalten. Und die Verbote für synthetische Drogen werden von Drogenproduzenten umgangen, indem sie die chemische Struktur ändern und somit neue psychoaktive Stoffe schaffen.
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Jeder Stoff im BTMG muss genau definiert sein. Da kommen unsere Parlamentarier mit den Gesetzesänderungen nicht mit.
Deshalb stützten sich die Ermittlungsbehörden ja auf das Arzneimittelgesetz.
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30.09.14, 03:18
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Na ja, bloß was sollen sie jetzt machen, wenn das auch nicht mehr geht? Diese Substanzen legal lassen? Das kanns ja auch irgendwie nicht sein.
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30.09.14, 05:15
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#5
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.956
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Das war schon immer das Problem mit diesen Mischungen,
wurde eine verboten kam die gleiche leicht abgeändert auf den Markt.
Da können die gleich jede synthetische Droge frei geben.
Und wegen Cannabis wird seit ewigen Zeiten ein riesen Gedöns gemacht.
Bekloppte Welt.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Kneter33 bedankt:
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30.09.14, 12:01
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#6
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Ultimative Keks Power
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.675
Bedankt: 1.889
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Auch wenn ich selbst kein Gras rauche, finde ich es irgendwie traurig, dass es immer noch illegal ist. Selbst die USA ist in dem Thema mittlerweile fortschrittlicher. Und soweit ich das bisher mitbekommen habe, gibt es durch die Legalisierung mehr Vorteile als Nachteile.
Diese unbekannten Substanzen mit enormen Risikopotenzial haben ja nur aufgrund der Gesetzeslage einen solchen Boom.
Verbieten ist bei Drogen nicht der richtige Weg. Aufklärung schon eher. In der Schweiz ist sogar Heroin vom Staat erhältlich und das Modell scheint aufzugehen.
Nebenbei kann damit sogar zusätzlich Geld eingenommen werden, was ansonsten Kriminelle finanziert.
Ganz abgesehen davon sind gesetzliche Schranken deutlich frustrierender als Brücken. Freiheit und so... Der Reiz des Verbotenen würde damit auch wegfallen. Wenn jemand sich das Gehirn wegballern will, dann macht der das so oder so.
Aber gut. Vermutlich wird es am Ende so formuliert, dass jeder unbekannte Stoff erst mal illegal ist.  Ich würd's den Köpfen da in Berlin zutrauen... -.-
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30.09.14, 15:54
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#7
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Tzzz,lassen die Leute so ein dreck legal rauchen aber das weitaus gesündere verbieten die .
Selbst ein Kumpel,der normal 2 Gramm Joints vom richtig guten Killergras gewohnt ist,wär auf dem Zeug schonmal fast erstickt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei oder:
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