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myGully |
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01.06.14, 17:42
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#1
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Zitat:
ich dachte es gibt da eine frist von 1-2 tagen zwischen ab und anmeldung.
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Quatsch! Theoretisch kann auch eine Minute zwischen An- und Abmeldung liegen.
Ich frage mich wieso der Vorbesitzer das Fahrzeug überhaupt abmeldet?
Denn wenn nicht, könntest du einfach ummelden und du hättest die Kurzzeit-Kennzeichen gespart.
Und wenn das Fahrzeug im selben Kreis umgemeldet wird, könntest du die alten Kennzeichen weiter verwenden.
Das geht bei Ab- und Anmeldung nicht, da die Nummer ein halbes Jahr reserviert wird.
Edit:
Ich habe mich übrigens mit der Minute geirrt. So unrecht hattest du garnicht!
Denn das Fahrzeug ist bis Donnerstag 24.00 Uhr noch auf den alten Besitzer zugelassen.
D.h., du könntest auch, mit den alten entstempelten Kennzeichen, das Fahrzeug am Donnerstag Nähe Zulasungsstellen abstellen.
Bedeutet! Eine Anmeldung am selben Tag ist also nicht möglich, frühstens am Folgetag!
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01.06.14, 18:02
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#2
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.487
Bedankt: 9.550
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Zitat:
Zitat von kakkepeter
ist das möglich?
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Ja, auf jeden Fall!
Rede mal mit Deinem Versicherungsfuzzi, ob Du Dir die Kurzzeitkennzeichen nicht auch sparen kannst. Früher gab's die sog. "vorläufige Deckung" - damit durfte man auch mit einem abgemeldeten Auto z.B. von Wohnort zur Zulassungsstelle fahren. Ist aber schon zu lange her, als dass ich das noch genau wissen würde. Ich glaube Voraussetzung war, dass die Versicherung einwilligte und Du die Doppelkarte (gibt's ja inzwischen auch schon lange nicht mehr) schon einstecken hattest.
Aber... fragen kost' ja nix!
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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01.06.14, 18:11
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2013
Beiträge: 110
Bedankt: 3
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Super, danke euch für die Antworten
dann war es also nur nicht am selben tag möglich, genau das wollte ich wissen
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01.06.14, 18:22
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#4
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.487
Bedankt: 9.550
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BTW: Besteht der Verkäufer denn darauf, Dir, TE, das Auto abgemeldet zu übergeben oder wieso macht Ihr denn - wie Fietze schon andeutete - keine Ummeldung? Zumindest wenn's im selben Landkreis ist, ist das für Dich günstiger!
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01.06.14, 18:45
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Zitat:
"vorläufige Deckung" - damit durfte man auch mit einem abgemeldeten Auto z.B. von Wohnort zur Zulassungsstelle fahren. Ist aber schon zu lange her, als dass ich das noch genau wissen würde. Ich glaube Voraussetzung war, dass die Versicherung einwilligte und Du die Doppelkarte (gibt's ja inzwischen auch schon lange nicht mehr) schon einstecken hattest.
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So war es!
Ging aber auch glaube nur mit den alten Kennzeichen? Bin mir dessen aber nicht sicher.
Zitat:
Besteht der Verkäufer denn darauf, Dir, TE, das Auto abgemeldet zu übergeben oder wieso macht Ihr denn - wie Fietze schon andeutete - keine Ummeldung?
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Ich denke es liegt am Verkäufer? "Könnte ja was passieren und dann gehe ich in den Prozenten hoch"!
Aber ich glaube, das kann man im Kaufvertrag, bei vorläufiger Deckung der neuen Versicherung, auch ausschliessen?
Irgendwas wird es da geben!
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01.06.14, 19:38
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#6
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
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Zitat:
Du kannst mit einem abgemeldetem Auto zum Verkehrsamt, oder Tüv auf direktem Wege fahren.
Ein abgemeldetes Auto ist nicht versichert und somit haftest du für jeden Unfall, auch wenn du nicht der Unfallverursacher bist.
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Folglich begeht man automatisch eine Straftat (Fahren ohne Versicherungsschutz), wenn man eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen im Rahmen des Zulassungsverfahrens unternimmt. Halte ich für unrealistisch. Wenn das Fahrzeug vorher versichert wurde, ist das Fahrzeug versichert.
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01.06.14, 21:33
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2013
Beiträge: 110
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von Schnullermaske
BTW: Besteht der Verkäufer denn darauf, Dir, TE, das Auto abgemeldet zu übergeben oder wieso macht Ihr denn - wie Fietze schon andeutete - keine Ummeldung? Zumindest wenn's im selben Landkreis ist, ist das für Dich günstiger!
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das auto ist leider nicht im selben landkreis, desweiteren will der vorbesitzer die kennzeichen behalten, d.h. ich müsste sie danach hin bringen / schicken. außerdem ist es ihm lieber es mir (aufgrund der ganzen versicherungsgeschichte) abgemeldet zu übergeben
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