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myGully |
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25.02.13, 12:30
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 4
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gelöscht
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Geändert von intensive_noob (19.02.20 um 17:25 Uhr)
Grund: gelöscht
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25.02.13, 12:34
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 31
Bedankt: 40
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ich wäre da eher vorsichtig, wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, so ist es zumindest in einigen ländern, kannst du diesen studiengang in dem entsprechenden bundesland nie wieder studieren ... ich würde mich also auf jeden fall ordentlich ausschreiben.
danach bist du eigentlich nicht mehr krankenversichert und solltest dich arbeitslos melden, es geht auch um die beiträge zur pflegeversicherung, die ebenfalls lückenlos sein sollten, danach kannst du dich ja wieder einschreiben. :-)
übrigens wirst du zu dem zeitpunkt zwangsexmatrikuliert, an dem du die wiederholungsprüfung nicht vollzogen hast, soll heißen, wenn die im märz ist, wird dir im juni mitgeteilt, dass du per 3. märz meinetwegen exmatrikuliert wurdest
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25.02.13, 12:37
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 4
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gelöscht
Geändert von intensive_noob (19.02.20 um 17:24 Uhr)
Grund: gelöscht
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25.02.13, 13:43
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#4
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 454
Bedankt: 220
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1. Ob du dich exmatrikulierst oder mangels Rückmeldung exmatrikuliert wirst, spielt weder für das Arbeitsamt noch für das Kindergeld eine Rolle.
2. Wenn du zum Ende Wintersemester exmatrikuliert wirst und zu Beginn des Sommersemesters immatrikuliert wirst, musst du dich nicht arbeitslos melden. Wenn du dich allerdings erst für das Wintersemester 13/14 einschreiben willst, wirst du um einen Besuch beim Arbeitsamt nicht herumkommen. Außerdem wirst du dich privat krankenversichern müssen.
3. Für die Übergangszeit zwischen zwei aufeinander folgenden Semestern musst du dich nicht arbeitlos melden und auch nicht krankenversichern.
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25.02.13, 13:44
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#5
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 454
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von PhillipDD
übrigens wirst du zu dem zeitpunkt zwangsexmatrikuliert, an dem du die wiederholungsprüfung nicht vollzogen hast, soll heißen, wenn die im märz ist, wird dir im juni mitgeteilt, dass du per 3. märz meinetwegen exmatrikuliert wurdest
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Naja, wenn er sich zu keiner Prüfung anmeldet, kann er auch nicht exmatrikuliert werden, weil er nicht daran teilgenommen hat. Außerdem erfolgt die Exmatrikulation in der Regel immer erst zum Semesterende.
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25.02.13, 14:05
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 4
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gelöscht
Geändert von intensive_noob (19.02.20 um 17:25 Uhr)
Grund: gelöscht
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25.02.13, 14:27
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 454
Bedankt: 220
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Genau!
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25.02.13, 17:41
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 468
Bedankt: 514
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Nur mal so zur Info...
Du benötigst die Exmatrikulationsbescheinigung für die Anmeldung an deiner neuen Uni. Meistens muss diese sogar der Bewerbung beiliegen.
__________________
Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
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26.02.13, 01:56
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#9
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Gott
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 883
Bedankt: 716
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zum ende des semesters exmatrikulieren und fertig. es ist ja nicht so, dass du zum imma-amt gehst und die drücken dir nen stempel auf die stirn "KEIN STUDENT MEHR!!!!11"
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26.02.13, 09:52
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 4
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gelöscht
Geändert von intensive_noob (19.02.20 um 17:25 Uhr)
Grund: gelöscht
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