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			31.01.13, 18:58
			
			
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			#1
			
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			 Luffy Chan 
			
			
			
				
			
			
				 
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				Urlaub und Kündigung
			 
			 
			
		
		
		
			
			Hey Leute, mich würde mal interessieren, was passieren würde wenn ich meine kompletten Urlaubstage die aufs Jahr verteilt 30 stück wären, auf einmal verbrauche und dann kündigen würde. Könnten die das Geld zurückverlangen, welches ich in diesem Monat als Lohn bekomme?
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			31.01.13, 19:21
			
			
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			#2
			
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			 Newbie 
			
			
			
			
				 
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			Und die können entscheiden ob du die zu dem Zeitpunkt bekommst oder nicht.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			31.01.13, 19:25
			
			
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			#3
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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			Aber mit Sicherheit!
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			31.01.13, 19:50
			
			
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			#4
			
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	| 
			
			 Suppen Moderator 
			
			
			
			
				 
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			Schonmal was von Kündigungsfristen gehört?
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			31.01.13, 19:57
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 Luffy Chan 
			
			
			
				
			
			
				 
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			klar, die würde einen monat betragen, jedoch interessiert es mich nur ob da irgendwas passieren würden, das thema hatten wir vorhin nämlich mal am tisch^^  
und vorallem sind die 30 tage ja eigentlich für das jahr verteilt, ich meine wie ich mir den einteilen würde wäre ja egal
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			31.01.13, 20:02
			
			
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			#6
			
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	| 
			
			 Erfahrener Newbie 
			
			
			
			
				 
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			Lies deinen Arbeitsvertrag. 
Du bekommst Urlaubstage pro Monat, den Du arbeitest. Natürlich werden Dir Urlaubstage gekappt, wenn Du kündigst.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			31.01.13, 20:33
			
			
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			#7
			
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			 Anfänger 
			
			
			
				
			
			
				 
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			1. Wie bereits erwähnt werden Urlaubstage / Monat verrechnet. D.h. wenn du zum 30.06. eines Jahres kündigst stehen dir nur 50% deines Jahresurlaubs zu. 
 
2.Ich kenne es so, dass der Urlaub sowieso erst genehmigt werden muss. Und kaum ein Chef genehmigt einem 6 Wochen Urlaub am Stück, wenn nicht gerade eh Kurzarbeit angesagt ist. 
 
3. Kündigen und einfach wegbleiben kann man sowieso gar nicht. Jeder Vertrag hat eine Kündigungsfrist. 
 
4. Ich kenne es so, dass wenn ein Mitarbeiter kündigt (speziell in höherer Stellung), er unternehmensseitig gebeten wird, den Schreibtisch schon vor Ablauf seiner Kündigungsfrist zu räumen (bei voller Bezahlung). Einfach um zu verhindern, dass besagter Mitarbeiter mit den aktuellsten Infos zumKonkurrenten wechselt (was häufiger mal vorkommen kann).
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			03.02.13, 17:31
			
			
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			#8
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Luffy Chan 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Ich danke dir soweit Waffelheld   .  
Bei uns ist es so, da ich Azubi bin, heißt es, sobald ich 2 Wochen bevor ich den Urlaub haben will, den Urlaub beantrage muss er mir genehmigt werden.  
Das mit der Kündigungsfrist ist mir auch bekannt   
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			04.02.13, 02:48
			
			
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			#9
			
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			 Zoidberg Jesus will give 
			
			
			
				
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
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				[...]den Urlaub beantrage muss er mir genehmigt werden. [...]
			
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  Wo hast du das denn her? Nur weil es üblicherweise genehmigt wird heisst es nicht das alle Anträge egal bei welcher Länge etc immer genehmigt werden müssen.
 
Ich kann dir versichern, auch wenn ich dein Betrieb nicht kenn, das dir der gesamte Jahresurlaub in der ersten Jahreshälfte nicht genehmigt wird. 
Wie es deine Chefs letzendlich handhaben weiss ich auch nicht - ob Sie Quartalsbedingt beurteilen nach Peakzeiten oder eben Jahreshälften etc - als Azubi wäre da auch noch die Sache der Berufsschule.
 
So oder so bringt dir der Urlaub eh nichts weil du es entweder zurückzahlen musst oder aber es von deinem letzten Lohn abgezogen wird - sollte dieser noch nicht ausgezahlt sein.
		  
		
		
		
		
		
		
			
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			04.02.13, 07:41
			
			
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			#10
			
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			 Newbie 
			
			
			
			
				 
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			Sperrzeiten bei Kündigung durch AN sind dir ja bekannt, oder? 
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