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myGully |
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18.01.12, 19:51
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#1
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bsssss
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 150
Bedankt: 520
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Rechtsstreit um 24.000-Euro-Handy
Zitat:
Rechtsstreit um 24.000-Euro-Handy
Käufer ersteigerte auf eBay statt Original-Luxushandy Plagiat
Ein kurioser Fall um ein Mobiltelefon im Wert eines Mittelklassewagens beschäftigt derzeit den deutschen Bundesgerichtshof (BGH): Die Richter müssen klären, ob eBay-Käufer ein Recht auf Originalware haben, auch wenn der Auktionstext nicht ausdrücklich von „Original“ spricht.
Plagiat statt Original
Ein Mann aus dem Saarland hatte geklagt, weil er statt eines Luxus-Handys der Marke Vertu ein Plagiat bekommen hatte. Ladenpreis des Original-Telefons: 24.000 Euro. Der Fall wurde am Mittwoch in Karlsruhe verhandelt; mit einer Entscheidung wollen sich die Richter aber noch ein wenig Zeit lassen.
Der Verkäufer hatte in seiner Anzeige beim Internet-Auktionshaus Ebay zwar „alle Liebhaber von Vertu“ angesprochen. Dabei hatte er jedoch nicht ausdrücklich gesagt, dass es sich um ein Original-Gerät handele. In den Vorinstanzen hatten die Gerichte entschieden, dass der Käufer keinen Schadensersatz bekommt. „Wenn es dabei bleibt, kann eBay zumachen“, sagte der Anwalt des Käufers. Dann könne man einfach Plagiate verkaufen.
Anwalt: "Fehler bei Bieter"
Der Rechtsanwalt des Verkäufers sah den Fehler hingegen beim Bieter: „Ein Handy, das 24.000 Euro wert ist, wird zu einem Startpreis von einem Euro angeboten. Da muss man sich doch fragen, ob man wirklich Originalware bekommt“. Das allerdings schien den Vorsitzenden Richter Peter Meier-Beck nicht zu überzeugen: „Der Witz an eBay ist doch gerade, dass es zu überraschenden Entwicklungen kommen kann. Der Kaufpreis hat mit dem Startpreis nichts zu tun.“
Der BGH kann den Fall entweder an das Oberlandesgericht zurückverweisen oder den Auktionstext auslegen und selbst entscheiden. Das Urteil soll am 21. März ergehen
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vom tatsächlichen Verkaufspreis steht leider nix da...
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18.01.12, 20:40
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#2
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Ist freiwillig hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 893
Bedankt: 520
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Hmm wenn ich mir die hässlichen Dinger mal anschaue, verstehe ich den Käufer eh nicht!
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Ich bin nicht der, der ich sein werde. Zunächst bin ich es nicht, weil Zeit mich davon trennt. Ferner weil das, was ich bin, nicht Grund dessen ist, was ich sein werde. Schließlich weil ich überhaupt kein aktuell Existierendes genau das bestimmen kann, was ich sein werde (sonst wäre ich nicht interessiert, dieser oder jener zu sein), bin ich derjenige, der ich sein werde, nach dem Modus, es nicht zu sein.
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18.01.12, 22:16
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Gab es nicht auch mal so eine blödsinnige Entscheidung (die dann in höherer Instanz kassiert wurde), dass man sich der Hehlerei schuldig macht, wenn man bei eBay ein gebrauchtes Navi aus Polen ersteigert, das in einer Auktion mit einem Startpreis von einem Euro angeboten wird? Das Navi war gestohlen und der Staatsanwalt der Meinung, dass man bei einem so niedrigen Startpreis nicht von legaler Ware ausgehen kann... Die Argumentation des Rechtsanwalts des Verkäufers ist ebenso unsinnig.
Die Begründung, dass man nur von originaler Ware ausgehen kann, wenn es ausdrücklich dabei steht, ist genauso schwach. Plagiate zu verkaufen ist nicht legal. Als Käufer muss ich doch grundsätzlich davon ausgehen können, dass sich der Verkäufer ans Gesetz hält, selbst wenn er das nicht ausdrücklich dazu schreibt.
Ab wann darf ich denn andernfalls beruhigt bieten? Wenn der Verkäufer (mindestens) schreibt: "Es handelt sich um originale, nicht gefälschte Ware. Die Ware wurde nicht gestohlen, geraubt oder unterschlagen. Der Verkauf der Ware verstößt gegen kein Gesetz, der Käufer macht sich nicht strafbar, wenn er bietet."?
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18.01.12, 22:37
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#4
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Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 54
Bedankt: 82
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muss alles geklaut sein wenn der startpreis 1€ ist? wenn die nachfrage stimmt, dann geht der preis eh in die höhe, wieso soll ich dann einen anderen startpreis angeben und höhere gebühren zahlen? manchmal kann man die leute einfach nicht verstehen
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19.01.12, 13:06
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#5
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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Wenn der BGH zugunsten des Verkäufers entscheidet, dann sind alle Wege bei eBay offen für noch mehr Kriminelle.
Hier sollte sich mal ein Richter in einen Käufer versetzen und eher sehen, dass der Verkäufer solch einen Auktion mit Vorsatz eingestellt hatte um viel für Ramsch zu bekommen.
Plagiate sind keines Weges legal, es ist eine Urheberrechtsverletzung, welches das BGH im Falle des Zuspruches des Verkäufers unterstützen würde.
Dann könnten auch jeder illegaler Film auf einer gebrannten DVD bei eBay verkauft werden, solange man nichts von original usw. hin schreibt.
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