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Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

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Ungelesen 14.11.10, 11:08   #1
kakashi
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Standard Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?

Hallo.

Und zwar geht es darum das jemand seinen Roller mehreren geliehen hat zum Fahren.
An dem Tag war es am Regnen und es war auch ziemlich rutschig. Eine Person ist mit dem Roller 1-2 hingefallen, aber angeblich nur auf Rasen und auf Matsch wo der Boden etwas härter ist. Eine andere Person ist mit dem Roller nur einmal hingefallen, aber auf dem Bürgersteig.

Jetzt sind am Roller kratzer drauf.
Die Person die dem Roller gehört hat das bemerkt und es haben mehrere Leute bestätigt das 2 Personen mit den Roller hingefallen sind, aber bei wem die Kratzer letztendlich entstanden sind weiß keiner.
Jetzt verlangt er einfach ca. 200-300 Euro von der Person, die auf dem Bürgersteig damit hingefallen ist, weil er meint das auf Rasen oder auf Matsch wo der Boden etwas härter ist keine Kratzer entstehen könnten. Aber er selber hat nicht gesehen wie die Personen hingefallen sind, es haben nur Zeugen ausgesagt.

Wenn ihm die Summe von 200-300 Euro nicht erstattet werden will er eine Anzeige gegen den Fahrer, der auf dem Bürgersteig hingefallen ist machen.

Frage: Was kann man machen? Es ist unklar bei wem die Kratzer entstanden sind und es wird einfach gesagt das die Person, die auf dem Bürgerstein hingefallen ist für den Schaden aufkommen muss. Es muss auch gesagt sein das er an dem Tag mehrere mit seinem Roller fahren lies.

Was kann man jetzt machen? Würde eine Versicherung zahlen? Was passiert wenn er doch eine Anzeige macht?

Bitte um Rat
kakashi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.11.10, 11:12   #2
Listener
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Versicherung fällt weg, es sei denn ihr erzählt der versicherung mist. haben diejenigen eig. nen führerschein oder prüfbescheinigung?

LG
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Ungelesen 14.11.10, 11:39   #3
kakashi
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Also ich habe Autoführerschein und mit mit dem Roller gefallen, weil ich eigentlich selten Roller fahre und es rutschig war. Der andere der gefallen ist hat gar keinen Führerschein.

Es geht aber jetzt um den Schaden. Ist der Besitzer selber schuld das er anderen, die nicht über die Versicherung laufen sein Roller ausleiht? Außerdem weiß niemand wo die Kratzer entstanden sind. Es wird einfach nur gesagt
kakashi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.11.10, 11:47   #4
JoederTroll
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Standard

moin,

soll er doch die Anzeige machen, er schadet sich damit nur selbst.


Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist


Joe
JoederTroll ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.11.10, 11:57   #5
147147147147
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147147147147 gewöhnt sich langsam dran | 53 Respekt Punkte
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Eigentlich ist der Halter des Rollers in der Beweispflicht. Er muss beweisen, dass der Schaden (Kratzer) vorher noch nicht da war z.B. durch Fotos oder so.
Kann er das nicht kann er zwar die Regulierung des Schadens verlangen aber ob dies auch geschiet ist fragwürdig.
Was sagt seine Versicherung dazu der Roller ist ja auch Haftpflichtversichert.
147147147147 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.11.10, 12:05   #6
lofgreen
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Erstmal seid froh das kein Personenschaden entstanden ist!
Dann finde ich es mekwürdig, dass man darüber überhaupt reden muss.

Wenn ich mit einem geliehenem Roller auf die "Fresse" falle, habe ich mich logischer Weise auch am Schaden zu beteiligen. Da diskutiere ich nicht drum herum und schiebe meinen Rollerverleiher auf die Nudel! Das verlangt schon der Respekt! Die beiden, welche gefahren sind, sollten sich Gedanken darüber machen, wie sie das wieder grade biegen!!

Wenn man auf Rasen fällt, können auch Kratzer entstehen (ist ja auch mal ein Stein o.ä. im Rasen) Klar sind die Kratzer vom Betonkontakt größer. 200-300 Euronen sind aber noch wenig dafür!

Eine Privathaftpflicht kommt für Schäden an geliehenem Zeug nicht auf! Sollte sich jemand eine tolle Storry ausdenken und den Schaden dennoch melden wird, wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Sachverständigen schicken. Der kann Schäden aus dem Fahrbetrieb erkennen.

Den Versicherern werden immer derartige Geschichten aufgetischt. Eine war zum Beispiel mal:

Der Rollerfahrer fährt in einer ruhigen Gegend, vorschriftsmäßig auf der Straße. Ein unachtsam auf die Fahrbahn gelaufener Fußgänger beendet die Ruhe, der Rollerfahrer musste ausweichen und stark bremsen. Der Roller fiel dabei auf die Seite. Alle waren froh, dass niemand zu Schaden kam. Zeugenadressen wurden ausgetauscht, die Polizei wurde nicht gerufen, da niemand verletzt war und der Schaden auch nicht sofort erkennbar war. Am nächsten Tag hat dann ein Freund des Rollerfahrers die frischen Schrammpuren gesehen. Der Rollerfahrer ist dann zur Werkstatt. Die haben ihm einen Kostenvoranschlag geschrieben. Damit ist er zum unachtsamen Fussgänger und hat ihm gesagt: "Du bist Schuld, dass mein Roller zerkratzt ist" er fordert dann Schadenersatzt im Zuge der gesetzlichen Haftpflicht. Der unachtsamen Fussgänger hat eine Haftpflichtversicherung und fragt nach, ob dieses versichert ist...... Das nennt sich dann Versicherungsbetrug und ist strafbar.

Fahren ohne Führerschein entbindet nicht von der Haftung für verursachte Schäden! Das wäre dann ein eigener Tatbestand. Der, der verliehen hat, hätte sich überzeugen müssen, ob der, der geliehen hat eine Fahrerlaubniss besitzt - und der, der geliehen hat, hätte wissen müssen, dass er nicht hätte fahren dürfen. Wenn das angezeigt werden würde, wäre es für beide blöd! (Vorausgesetzt, dass Ganze fand auf "öffentlichem Gelände" statt -> WIKI)
lofgreen ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.11.10, 12:18   #7
jerujeru
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also wenn ich mir was ausleihe und ich mach nen schaden daran oder mach es kaputt dann bezahl ich es auch.keine ahnung ob der preis angemessen ist den er da haben will aber ich denke ihr zwei also die beiden die sich mit dem ding hingelegt haben sollten sich zusammen tun und den schaden zusammen bezahlen.
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Ungelesen 14.11.10, 15:33   #8
oppaunke
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schließe mich da "jerujeru" an.
schmeißt zusammen und bezahlt ihm den schaden.

sich da auch noch rauswinden wollen.... leiht euch nen mofa, seid zu blöd zum fahren, legt euch damit auf die fresse und wollt euch davor drücken den von euch verursachten schaden zu bezahlen.
oppaunke ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.11.10, 20:06   #9
jerujeru
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ja aber es ist doch fakt das beide sich damit lang gemacht haben und ob nun 2 mal auf erde oder einmal auf stein.ich hab mich auch schon selber mit nem roller lang gemacht und das schneppert immer egal ob im busch aufem bürgersteig oder sonstwo.
beide haben was zum schaden beigetragen und sollten diesen nun begleichen.
ist halt was ich denke und wie ich handeln würde wenn ich in der situation wäre.
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jerujeru ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.11.10, 20:41   #10
sheeesha
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wie abgefuckt is das den. erst schrottet ihr nen geliehenen roller und dann wollt ihr nich blechen. an seiner stelle würd ich mir das geld von euch mit gewalt holen
sheeesha ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.11.10, 08:58   #11
Sâilence
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Nanana^^ Gewalt ist auch keine Lösung (oder vll doch...?)

Also das ist schon unter aller Sau was ihr da mit eurem Kumpel (so nenne ich das mal, da er euch sonst den Roller sicher nich gegeben hätte) abziehen wollt.

Zahlt ihm die 300€ die er haben will und gut ist. Ihr habt euch beide aufs Maul gelegt, also jeder hälfte hälfte.
Sâilence ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.11.10, 10:48   #12
xXUnbelievableXx
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Geht mal gar nicht...etwas ausleihen kaputt machen und dann nicht dafür grade stehen...
An seiner Stelle würde ich das Geld aus euch raus prügeln...wobei wie sailence schon schrieb gewalt ja eig keine Lösung ist.
Steht für den Mist den ihr vezapft grade geht einen Saufen und fertig...
Ich bin auch mit nem Roller damals ohne Führerschein gefahren habe aber nie was kaputt gemacht denn dann sieht man alt aus...versicherung ... und und und ... gibt nur stress weil ich damals auch kein Führerschein hatte ... am besten erst dann Fahren wenn man es auch darf...^^
xXUnbelievableXx ist offline   Mit Zitat antworten
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