Die Firma kozial ideas for friends GmbH darf ihren Eierbecher nicht "eiPOTT" nennen. Grund ist eine einstweilige Verfügung, die Apple beim hanseatischen Oberlandesgericht erwirkt hat (AZ: 5 W 84/10). Schon zuvor versuchte Apple laut einer Pressemitteilung von koziol, die Herstellung und den Vertrieb des Eierbechers zu verbieten.
Als Begründung führt Apple laut Pressemeldung an, dass der Eierbecher möglicherweise mit ihrem Musikabspielgerät verwechselt werden könnte. In erster Linie stütze sich die Begründung auf die Ähnlichkeit der Namen. Die Richter geben zwar zu, dass es sich hier um eine witzige Idee von koziol handele, jedoch wäre der Begriff eiPOTT ein Kunstwort, das für Eierbecher nicht üblich sei. Vielmehr würden sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände, etwa ein Eierkocher vermuten. Laut Pressemitteilung dürfe zwar koziol jedes Produkt eiPOTT nennen, jedoch eben keinen Eierbecher.