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myGully |
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12.08.10, 19:49
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Mietrecht - Neues Einsteckschloss
Moin zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Mein Vermieter hat mich gebeten, eine neue Feder in ins Haustürschloss einsetzen zu lassen, da der Türgriff nicht mehr nach oben zurückfederte.
Er hätte es gerne über eine bestimmte Fa. machen lassen, in der auch ein Verwandter von ihm arbeitet.
Nachdem ich bei der Fa. 2 Wochen lang niemanden telefonisch erreicht habe, hab ich mir nen anderen Schlüsseldienst aus der Umgebung gesucht.
Das Ende vom Lied: Das Einsteckschloss ist komplett schrott gewesen und musste erneuert werden. Es lag am Verschleiß.
Der Schlüsseldienst verlangte eine ziemlich hohe Summe - wahrhaft Wucher.
Nun ist die Frage, wer hat die Kosten zu tragen?
Im Mietvertrag steht, dass Kleinstreperaturen bis 75,- vom Mieter zu tragen sind.
Über diese Summe bin ich aber drüber.
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12.08.10, 20:03
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#2
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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ich würd sagen nein.
ist mit haustür die tür zu deiner wohnung gemeint ?? oder die tür die alle mieter zum betreten des hauses benutzen
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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12.08.10, 20:08
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Es handelt sich um keine Mietwohnung, sondern um ein Einfamilienhaus.
Gemeint ist die Haustür zum Betreten des Hauses.
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12.08.10, 21:35
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#4
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.456
Bedankt: 1.533
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Schloss sehe ich eindeutig als Vermietersache. Allerdings hätte ich ein ruhigeres Gefühl wenn ich
es selber machen würde. Bin mir aber sicher dass es dazu klare Urteile gibt. Es wurde wohl noch
in keinem Bereich soviel gestritten wie um Mietrecht.
Um welche Summe geht es denn genau? Und wie ist das generelle Verhältnis zum Vermieter?
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