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[Recht & Politik] Abmahnanwältin wegen Betrugs-Beihilfe verurteilt

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Ungelesen 06.10.09, 23:23   #1
Prince Porn
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Standard Abmahnanwältin wegen Betrugs-Beihilfe verurteilt

Zitat:
Die Abmahnanwältin Katja Günther ist nun rechtskräftig wegen der Beihilfe zum Betrug verurteilt worden. Sie betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.

Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen, berichtete die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Kürzlich stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem Fall wurde die Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war.

Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist, hieß es in der nun veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung.

"Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen", so die Verbraucherzentrale. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1.000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Günther vor.

Das Geschäft mit den Abzockern ist für Anwälte äußerst lukrativ. So wanderten auf das Konto von Günther täglich bis zu 20.000 Euro. "Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln", zeigte sich die Verbraucherzentrale hoffnungsvoll.

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Ungelesen 06.10.09, 23:51   #2
DiePest
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Sehr gut. Aber leider nur 1 Tropfen auf einem heißen Stein.
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Ungelesen 07.10.09, 07:46   #3
EddyonCMB
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EddyonCMB ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Vor dem AG hatte die Dame doch schon verlorgen gehabt, dort hatte man Ihr die unglaubliche summe von ca. 200€ auferlegt zu zahlen (150€ Gerichtskosten + ca. 50€ Anwaltskosten).
Ist doch toll, wenn jetzt festgestellt wird, dass es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt. Weis einer ob sich das ganze auf Ihre berufliche Stellung auswirkt?
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