Einfach zahlen sollte man wirklich nicht, egal wie einschüchternd das Anwaltsschreiben klingt. Darauf spekulieren die ja, dass man direkt einknickt und die dann einen insgesamt extrem guten Stundenlohn "erwirtschaften".
Daher: Wenn man eine Abmahnung bekommt, dann sollte man eine angepasste Unterlassungserklärung unterschreiben und zurück schicken. Damit ist es meistens erledigt.
Der Vorteil ist nämlich: Der Unterlassungsanspruch ist damit erfüllt. Und dieser Anspruch hat den größten Streitwert bei einer Klage vor Gericht. Nach dem Streitwert bemisst sich aber die Bezahlung der Anwälte.
Wenn der Unterlassungsanspruch erfüllt ist, dann bleibt nur noch das Einklagen von den Anwaltsgebühren und dem Schadensersatz übrig. Der damit verbundene Streitwert ist aber extrem niedrig und deshalb verzichten viele Kanzleien darauf, das dann noch weiter zu verfolgen.
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