myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Wirtschaft] Vor EuGH-Urteil: Schufa will ihren eigenen Score kleinreden

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 06.09.23, 08:55   #1
ziesell
das Muster ist das Muster
 
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Oimjakon
Beiträge: 2.382
Bedankt: 2.368
ziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkteziesell leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 189238700 Respekt Punkte
Standard Vor EuGH-Urteil: Schufa will ihren eigenen Score kleinreden

Zitat:
Vor EuGH-Urteil: Schufa will ihren eigenen Score kleinreden

Mit einem merkwürdigen Brief an ihre Großkunden will sich die Schufa datenschutzrechtlich absichern. Hintergrund ist ein drohendes EuGH-Urteil.



Die Auskunftei Schufa befürchtet offenbar einen Angriff auf ihr Geschäftsmodell durch ein bevorstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das geht einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Paywall) und des NDR zufolge aus einem Schreiben der Auskunftei an wichtige Geschäftskunden hervor. Darin verlangt die Schufa von den angeschriebenen Unternehmen eine Bestätigung darüber, dass die von ihr übermittelte Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern eigentlich gar nicht so wichtig sei.

Der Hintergrund des Schreibens ist ein Verfahren vor dem EuGH, das inzwischen vor dem Abschluss stehen dürfte. Darin geht es um die Frage, ob der von der Schufa ermittelte Wert, auch Score genannt, mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.

In dem Verfahren vor dem EuGH geht es um mehrere Fälle aus Deutschland. Im ersten Rechtsstreit forderte der Kläger die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren, nachdem ihm ein Kredit verwehrt wurde. Die Schufa teilte ihm jedoch nur seinen Score und allgemeine Informationen zur Berechnung mit.

Die Berechnungsmethode an sich ist ein Geschäftsgeheimnis, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor Jahren entschied. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur DSGVO klären zu lassen.

EuGH-Urteil steht noch aus

In seinem Schlussantrag hatte EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe im März 2023 erklärt, dass bereits die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer betroffenen Person, künftig einen Kredit zu bedienen, eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhende Entscheidung darstelle. Laut DSGVO haben EU-Bürger jedoch ein Recht darauf, keinen Entscheidungen unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Entscheidung inklusive Profiling beruhen.

Sollte die EuGH-Richter dem Generalanwalt folgen, was häufig der Fall ist, dürfte der Schufa-Score nicht mehr als alleinige Grundlage herangezogen werden, wenn Banken über die Kreditvergabe oder Mobilfunkunternehmen über Handyverträge entscheiden. Genau dies sollen die Geschäftskunden der Schufa daher versichern.

Angefragte Firma will nicht unterschreiben

So sollen die Firmen dem Bericht zufolge bestätigen, dass sie bei ihren Entscheidungen den Schufa-Wert nicht "maßgeblich zugrunde legen". Auch sollen sie versichern, dass ein schlechter Score kein K.-o.-Kriterium für eine Entscheidung sei und durch andere Faktoren aufgewogen werden könne. Ebenfalls dürfe ein Schufa-Score nicht zu einer automatischen Ablehnung eines Vertragsabschlusses führen.

Eines der angeschriebenen Unternehmen ist dem Bericht zufolge nicht "begeistert". Ein Kenner des Schreibens spreche sogar von einer "Absurdität". Man werde der Bitte nicht nachkommen und die Vorlage nicht unterschreiben. Denn der Schufa-Score spiele eine entscheidende Rolle, wenn es um Verträge bei Mobilfunkunternehmen und auch im Onlinehandel gehe.

Schufa gibt sich zuversichtlich

Auf Nachfrage von NDR und Süddeutscher Zeitung teilte die Schufa mit: "Wir gehen nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass der Score in aller Regel nicht maßgeblich für die Entscheidungsfindung ist." Weiter heiße es in der Stellungnahme: Mit Blick auf das zu erwartende Urteil sei die Abfrage wichtig, um festzustellen, "ob der Score tatsächlich in aller Regel nicht maßgeblich ist, wie wir aus Gesprächen mit Kunden entnehmen, oder ob es ggf. doch spezifische Fälle gibt, in denen er es ist."

Sollte das der Fall sein, müssten womöglich "Prozesse angepasst werden". Falls sich durch das Urteil die Rechtsgrundlage ändere, werde "sich das Handeln der Schufa selbstverständlich den neuen Gegebenheiten anpassen".

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
ziesell ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:30 Uhr.


Sitemap

().