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[Recht & Politik] Mecklenburg-Vorpommern: Tesla-Dashcam laut Datenschützern illegal

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Ungelesen 30.07.23, 07:29   #1
ziesell
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Standard Mecklenburg-Vorpommern: Tesla-Dashcam laut Datenschützern illegal

Zitat:
Mecklenburg-Vorpommern: Tesla-Dashcam laut Datenschützern illegal

Der Betrieb von Dashcams in Tesla-Fahrzeugen verstößt nach Ansicht von Datenschützern gegen geltendes Recht.



Dashcams zeichnen während der Fahrt Videos des Straßenverkehrs auf. Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist eine dauerhafte und anlasslose Erfassung im öffentlichen Raum jedoch grundsätzlich unrechtmäßig.

Auch wenn Tesla betont, dass keine Datenübertragung stattfindet, werden Passanten und Kennzeichen aufgezeichnet. Es bestehe kein "berechtigtes Interesse", präventiv Beweise zu sammeln, so der Datenschützer.

Nur kurzzeitige Speicherung bei konkretem Anlass datenschutzkonform

Gemäß einem Urteil des BGH aus 2018 sind lediglich kurzfristige Dashcam-Mitschnitte bei einem konkreten Vorfall zulässig. Eine Minute vor und nach einem Unfall seien ausreichend, um den Hergang zu dokumentieren, so der Datenschützer. Auch Teslas verwenden einen sogenannten Ringspeicher, bei dem vorhandene E-Aufnahmen nach einer einstellbaren Zeit wieder überschrieben werden. Allerdings kann der Zeitraum länger als ein oder zwei Minuten sein.

Die Dashcam kann manuell mit dem Kamera-Button auf dem Bildschirm aktiviert werden und kann auch beginnen zu filmen, wenn der Fahrer hupt oder das Fahrzeug eine Kollision erkennt.

Im Wächtermodus (Sentry Mode) filmt Tesla jedoch oft grundlos über mehrere Minuten, warnt der Datenschützer. Eine Deaktivierung dieses Modus sei daher geboten. Der Sentry-Modus kann bei stehendem Fahrzeug aktiviert werden. Erkennt das Fahrzeug Bewegungen in seiner unmittelbaren Nähe, kann es die Aufzeichnung starten. Auch aus der Ferne können diese Bilder auf dem Smartphone empfangen werden. Hier werden die Aufnahmen nicht sofort gelöscht. Nach Ansicht des Datenschützers fehlt oftmals ein konkreter Anlass für die Speicherung, weil das bloße Herumlaufen von Passanten kein Grund für eine Überwachung darstelle.

Eine Ausnahme gibt es allerdings laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern: "Soweit das Fahrzeug in einer öffentlichen, nicht zugänglichen Umgebung abgestellt wird und dabei eine Aufzeichnung personenbezogener Daten Unbeteiligter (Personen, Kfz-Kennzeichen usw.) ausgeschlossen ist, steht der vollumfänglichen Nutzung des Wächtermodus (Sentry Mode) mit Kameranutzung nichts entgegen."

Nutzer sind in der Verantwortung

Tesla-Fahrer müssen sicherstellen, dass die permanente Videoaufzeichnung mittels Dashcam unterbleibt, so die Datenschutzbehörde. Entweder sollte deshalb im Tesla kein Speichermedium eingelegt oder die Kamera deaktiviert werden. Nur bei konkretem Anlass darf kurzzeitig gespeichert werden.

Nutzer sind in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben beim Dashcam-Einsatz zu beachten, betonte der Datenschutzbeauftragte. Ansonsten drohen Sanktionen wegen unzulässiger Videoüberwachung.
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Draalz (31.07.23)
Ungelesen 31.07.23, 06:15   #2
Caplan
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Bei uns darf kein Tesla mehr offiziell an Punkten wie Polizeipraesidium geparkt werden.
Da Daueraufzeichnungsgeraet.
Caplan ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
Draalz (31.07.23)
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