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myGully |
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05.07.23, 17:55
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#1
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.099
Bedankt: 13.110
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Todesdrohung gegen Vermieter rechtfertigt sofortige Kündigung
Zitat:
Urteil in Hessen
Streit mit Todesdrohung = Kündigung der Wohnung? Ja, das ist laut Amtsgericht Hanau rechtens. Eine Vermieterin hatte gegen einen Mieter und dessen Mitbewohnerin geklagt.
05.07.2023, 18.42 Uhr
Den Vermieter während eines Streits mit dem Tod bedrohen? Das rechtfertigt laut einem Urteil aus Hessen eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das gilt zudem, wenn ein Dritter dazu aufgefordert wird, ein Messer zu holen, wie das Amtsgericht Hanau nun mitteilte. Ob das Messer tatsächlich benutzt wird, ist dabei unerheblich. (Az.: 34 C 80/22)
Todesdrohung mit Messer
In dem Fall stritten beide Parteien seit Längerem über die Nutzung eines Gartens. Im Lauf eines Streits kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos und erhob Klage gegen den Mieter und seine Mitbewohnerin auf Räumung der Wohnung und Erstattung der Anwaltskosten. Beide Seiten machten über den Hergang allerdings unterschiedliche Angaben.
Während des Verfahrens wurde die Wohnung dann zurückgegeben. Die Richter am Amtsgericht gaben der Vermieterin indes recht. Nach Feststellungen des Gerichts hatte die Mitbewohnerin des Mieters der Vermieterin gesagt, dass sie sie töten werde. Gleichzeitig forderte sie einen weiteren Beteiligten dazu auf, ihr ein Messer zu bringen, was auch geschah. Die Vermieterin schloss ihre Wohnungstür.
Nach Ansicht der Richter kommt es nicht darauf an, dass die Tat nicht vom Mieter selbst, sondern von seiner Mitbewohnerin begangen wurde. Eine Notwehrsituation gab es demnach außerdem nicht. Der Mieter muss sich das Fehlverhalten seiner Mitbewohnerin zurechnen lassen, daher haftet er auch für die Anwaltskosten.
aeh/AFP
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#2
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.712
Bedankt: 4.580
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ähm.... ich fände es befremdlich, wenn dem anders wäre...
so ein bisschen recht an meinem eigentum müsste ich doch haben - und wenn mich der, der mein eigentum bewohnen darf, bedroht... und zwar so massiv... dann sollte ich doch das recht haben, diesen menschen aus meinem leben zu entfernen.
klar, es sollte einen heutzutage auch nicht wundern, wenn es anders wäre...
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„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
Astrid Lindgren
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