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Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

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Ungelesen 06.08.21, 14:59   #1
MunichEast
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Die Rundfunkanstalten halte ich für extrem wichtig und gerade die Politmagazine zeigen wie kritikfreudig der Finger in die Wunde gelegt wird. Die Bandbreite des Programms könnte nie ein Privatunternehmen erreichen.

Die zehn Sendeanstalten im ARD Verbund, wenn man die Deutsche Welle dazu zählt, haben Intendanten und Verwaltungsräte. Die Besoldung schwankt zwischen 200.000 bis 400.000 Euro im Jahr, je nach Größe der Sendeanstalt. Dazu der Sender ZDF der sich alleinig auf Fernsehunterhaltung versteht , mit Intendant und Co.

Die Rundfunkanstalten haben ohne Frage viel abgespeckt und verschwenden keine Steuergelder, trotzdem ist es fraglich ob es 10 Rundfunkanstalten in der ARD und zusätzlich das ZDF geben muss.
Gerade die sogenannten Dritten Programme bewegen sich im Schnitt bei 1 % Marktanteil.

Eine Bündelung mit schlanker Führung halte ich für diskussionswürdig.
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Ungelesen 06.08.21, 15:52   #2
Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Eine Bündelung mit schlanker Führung halte ich für diskussionswürdig.
Das war hier aber gar nicht der Punkt. Der Punkt ist eher das hier:
Zitat:
Der Staat soll nicht zum Beispiel durch die Drohung, weniger Geld zu bewilligen, ein ihm genehmes Programm erzwingen können.
Stell dir eine AfD Landesregierung im Osten vor, die zukünftig nur noch mit dieser Drohung unterwegs ist.
Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.
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Ungelesen 06.08.21, 16:12   #3
Klopperhorst
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Zitat:
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Das war hier aber gar nicht der Punkt.
Doch. Weil die Beiträge eine "Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" sicherstellen sollen. Nicht mehr. Und für eine Funktionsfähigkeit des Ö/R braucht es keine 10 Sendeanstalten mit 10 Intendanten, deren Jahresgehälter jeweils höher sind als die eines Bundeskanzlers.

Der Clou ist allerdings, das die Entscheidung, ab wann der Ö/R "Funktionsfähig" ist, der Ö/R selbst festlegt. Bund und Länder haben da nicht viel zu melden, deren Hauptaufgabe ist es nur den Geldbeutel offenzuhalten
Ich bin mir sicher das wir in Zukunft nicht nur 10, sondern 20 Sendeanstalten brauchen werden. Ganz ganz dringend, wegen Fake News, Kampf gegen Rechts und Querdenkern etc. Mit einer Verdoppelung der Gehälter einhergehend, das versteht sich von selbst.
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Ungelesen 06.08.21, 16:15   #4
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Zitat:
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Ich bin mir sicher das wir in Zukunft nicht nur 10, sondern 20 Sendeanstalten brauchen werden. Ganz ganz dringend, wegen Fake News, Kampf gegen Rechts und Querdenkern etc.
Na wenn's hilft... HER DAMIT...

Übrigens... diese Idee der regionalen Programme kopieren ja sogar die Privatsender Sat1 und RTL... das machen die bestimmt nicht aus Überzeugung. Regionale Programme machen Quote!
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Geändert von eitch100 (06.08.21 um 16:31 Uhr)
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Ungelesen 06.08.21, 21:44   #5
Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Der Clou ist allerdings, das die Entscheidung, ab wann der Ö/R "Funktionsfähig" ist, der Ö/R selbst festlegt.
Nun, es gibt Leute, die komplexe Sachverhalte nicht verstehen und diese dann falsch interpretieren. Dann gibts noch solche wie dich, die Dinge vorsätzlich falsch interpretieren. Uwe Mantel vom DWDL erklärt es unmissverständlich:
Zitat:
Kommentar zum Verfassungsgerichtsurteil

Dieses Urteil ist für ARD und ZDF mehr wert als 86 Cent

Im vergangenen Jahres ging es in der Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zeitweise zu wie auf einem Basar. Insbesondere aus Sachsen-Anhalt gab es immer neue Forderungen, die die ARD doch bitte zu erfüllen hätte, wenn sie ein Ja zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent haben wolle. Dass etwa das gemeinsame ARD-Kulturangebot der ARD in Sachsen-Anhalt angesiedelt werden soll, kam ja nicht von ungefähr, sondern hing damit zusammen, dass Ministerpräsident Rainer Haseloff die Zustimmung seines Landes zur Beitragserhöhung recht unverblümt mit der Forderung einer solchen oder ähnlichen Einrichtung in seinem Land verknüpft hatte.

Nun ist ja gar nicht von der Hand zu weisen, dass die ARD in den östlichen Bundesländern Defizite hat, doch nicht nur dem ehemaligen BR-Intendanten Ulrich Wilhelm stieß diese Verknüpfung sauer auf, was schließlich dazu führte, dass der BR sich nicht am gemeinsamen Kulturangebot beteiligte – das übrigens bislang mit Verweis auf die zunächst ausgebliebene Beitragserhöhung nicht kam. Doch damit ließ man es nicht bewenden, immer neue Wortmeldungen gab es in den darauffolgenden Wochen, nicht nur aus der CDU. Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer und Medienpolitiker der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt, forderte etwa, dass die Intendantinnen und Intendanten auf eine künftige Erhöhung ihrer Gehälter verzichten, wenn die Linkspartei zustimmen soll.

Sven Schulze, Generalsekretär der CDU Sachsen-Anhalts, ließ damals im Zusammenhang mit einem Satire-Video von Funk, in dem es um Racial Profiling der Polizei ging, wissen, dass die Rundfunkbeitragserhöhung "jetzt erst recht nicht" komme. Zwar ruderte er wenig später zurück und begründete die Ablehnung der Beitragserhöhung mit dem Koalitionsvertrag, doch einen dumpferen Versuch der Einflussnahme auf öffentlich-rechtliche Inhalte als diese Drohung hatte man trotzdem schon länger nicht mehr gesehen.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in früheren Urteilen schon mehrfach deutlich gemacht, dass die Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrags bzw. der -gebühr eben nicht Bestandteil von solch partei- oder standortpolitischem Geschacher werden soll. Dafür wurde das mehrstufige Verfahren mit der unabhängigen Kommission KEF geschaffen, von deren Vorschlag die Landesparlamente nur in ganz wenigen, gut begründeten Ausnahmefällen abweichen dürfen. Dass das hier nicht geschah, lässt sich schon daraus ersehen, dass der Landtag Sachsen-Anhalt ja gar nicht abgestimmt hat und dementsprechend auch gar keine Begründung vorlegte. Und das, was man im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorbrachte, war dann auch noch erkennbar nicht das, was das Gericht in früheren Urteil als mögliche Gründe genannt hatte. Insofern kann das Urteil für keinen Beteiligten eine Überraschung sein.
Keine undemokratische Entscheidung

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts dürften angesichts dieses offensichtlich vorsätzlich begangenen Verfassungsbruchs schon einigermaßen fassungslos gewesen sein, schließlich kam es genau zu dem Geschacher und politischem Gezänk um die Beitragshöhe, das sie mit früheren Urteilen verhindern wollten. Um das in Zukunft zu verhindern und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern, dessen Bedeutung sie im Urteil gerade in Zeiten von Fake News noch einmal unterstrichen, gingen sie daher diesmal noch einen Schritt weiter und prägten den Begriff von der "föderalen Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger" sei.

Wörtlich heißt es im Urteil: "Im gegenwärtigen System der Rundfunkfinanzierung ist eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF nur durch alle Länder einvernehmlich möglich. Hält ein Land eine Abweichung für erforderlich, ist es Sache dieses Landes, das Einvernehmen aller Länder über die Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen." Selbst wenn es gute Gründe für eine Abweichung von der KEF-Empfehlung gäbe, müsste darin Einigkeit unter den Ländern bestehen - eine Blockade durch ein einzelnes Land wie diesmal Sachsen-Anhalt ist damit also künftig ausgeschlossen. Das steht nun so deutlich schwarz auf weiß im Urteil, dass selbst für spitzfindige Juristen eine andere Auslegung kaum möglich sein dürfte.

Die Richter verhindern damit nicht nur ein ähnlich unwürdiges Geschacher wie im vergangenen Jahr, sie wappnen das System gleichzeitig auch dagegen, dass womöglich in einzelnen Bundesländern Populisten an die Macht kommen könnten, die ARD und ZDF durch die Verweigerung der Finanzierung stark in Bedrängnis bringen könnten. Und all jenen, die nun von einer "undemokratischen Entscheidung" des Gerichts sprechen: Es hat einen guten Grund, dass der Einfluss der Politik auf ARD und ZDF begrenzt ist und die Höhe des Rundfunkbeitrags eben kein Ergebnis demokratischer Verhandlungen ist, sondern sich am Bedarf der Anstalten festmacht. Schließlich ist es die Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten der Häuser, der Politik auf die Finger zu schauen - da sollte man sie so unabhängig wie möglich vom Wohlwollen einzelner Parteien in einzelnen Ländern machen.

Aber das heißt natürlich nicht, dass ARD und ZDF ohne jede Kontrolle schalten und walten sollten. Der Politik steht es frei, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender neu zu formulieren, ihn zu verändern und auch zu beschneiden. Das hat man auch in den letzten Jahren einmal mehr nicht umfassend getan. Derzeit unternimmt die Politik wieder einen neuen Anlauf - man darf gespannt sein, was dabei heraus kommt. Hier werden nun jedenfalls die Weichen gestellt, wie sich die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig entwickelt. Diese Phase jetzt ist also ungleich entscheidender als die nächste Diskussion über die Beitragshöhe, bei der alle Populisten wieder auf der Matte stehen werden.
Quelle:
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Wer brüllt denn immer gleiches Geld für gleiche Arbeit? Im Vergleich zum Privatfernsehen sind die Verantwortlichen im ÖR doch eigentlich hemmungslos unterbezahlt... Ach ja, das Privatfernsehen macht ja auch das geilere Programm *WoZumHenkerBleibtDasKotzEmoji* Mal ehrlich, wer kann sich speziell auf Sat1 diesen DokuSoap-Mist antun... es soll Menschen geben, die das für real halten... so wiiiiiiie Wrestling
Zitat:
Auf die Kürze die Zahlen aus 2017:
Als börsennotiertes Unternehmen legt ProSiebenSat.1 die Gehälter offen. Thomas Ebeling erhielt demnach inkl. Aktienoptionen 4,1 Millionen Euro. RTL-Chefin Anke Schäferkordt dürfte sich ebenfalls in dieser Niveauklasse bewegen. Auch die Ebene darunter verdient noch gut. ProSiebenSat.1-Finanzchef Gunnar Wiedenfels lag 2016 bei 2,1 Millionen Euro.

Bei den Senderchefs beginnen die Gehälter bei den Kleinen bei 200.000 Euro und dürften auf bis zu 750.000 Euro bei den Großen steigen. Olaf Schröder, Sport1-Chef und Mitglied der Constantin-Geschäftsleitung, verdiente 2016 rund 573.000 Euro.
Und das alles nur, weil es die jüngeren Zuschauer für cooler halten. Das hat mit Niveau oder Qualität absolut NICHTS zu tun. Ausschließlich der "Ruf" ist entscheidend. Jeder weiß es, aber keiner traut es sich zu sagen. Nicht umsonst sind die Einschaltquoten der Privaten nicht so prickelnd. Wenn die jugendliche Gruppendynamik nicht mehr so dominant ist, gucken die diesen Rotz auch nicht mehr...

P.S. Sorry, Uwe... eigentlich OffTopic, aber musste raus...
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Geändert von eitch100 (06.08.21 um 17:02 Uhr)
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Zitat:
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Das war hier aber gar nicht der Punkt. Der Punkt ist eher das hier:
Stell dir eine AfD Landesregierung im Osten vor, die zukünftig nur noch mit dieser Drohung unterwegs ist.
Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.
Und schon kommt der Braune "Spitzenvertreter" zu Wort.
Wie man den Maaßen eben mittlerweile kennt, als Steigbügelhalter der CDU für die Blaunen...


Zitat:
"Was sagt die CDU-Spitze dazu?"
Maaßen empört mit Aussage zu Öffentlich-Rechtlichen

07.08.2021, 13:26 Uhr | t-online, dpa


Hans-Georg Maaßen: Seine Kandidatur für die CDU ist heftig umstritten. (Quelle: Future Image/imago images)

Erst forderte der frühere Verfassungsschutzchef einen "NDR-Untersuchungsausschuss", jetzt gleich die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Druck auf CDU-Chef Laschet steigt.

Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, hat mit einem Tweet zu den öffentlich-rechtlichen Sendern erneut heftige Reaktionen hervorgerufen. Maaßen bezeichnete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags in dieser Woche als "juristisch schwach". Die Kritik daran sei berechtigt. "Positiv ist: Wir kommen nicht daran vorbei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufzulösen und neu zu beginnen. Volksentscheid in den Ländern", so Maaßen weiter.

Maaßen kandidiert in Südthüringen für die CDU für den Bundestag. Seine Kandidatur war auch in der Union umstritten. CDU-Kanzlerkandidat und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet steht im Fall Maaßen zunehmend unter Druck. Kritiker werfen ihm eine zu schwache Distanzierung vor.

Lauterbach: "Genau wie große Teile der AfD"

Dieser Druck steigt nun weiter an. Politiker, Journalisten und Experten fordern nach Maaßens neuem Tweet Konsequenzen von Laschet. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach twittert: "Maaßen will, genau wie große Teile der AfD, den öffentlichen Rundfunk auflösen. Was denkt Armin Laschet darüber?" Politologe Andreas Püttmann schreibt: "Und täglich grüßt das Murmeltier… Er kann es nicht lassen. Und hat quasi Narrenfreiheit…" Der "Handelsblatt"-Journalist Dietmar Neuerer fragt: "Was sagt die CDU-Spitze dazu?"

Schäuble warnte Maaßen, Laschet vermeidet Machtwort

Maaßen ist von der Südthüringer CDU zu ihrem Direktkandidaten im Wahlkreis 196 für die Bundestagswahl am 26. September gewählt worden. Bereits Anfang Juli sorgte er mit einer Äußerung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk für heftige Diskussionen. Damals beklagte er angebliche "Meinungsmanipulationen" und forderte einen "NDR-Untersuchungsausschuss". Es gebe einen "klaren Linksdrall". Er sprach von Verbindungen von NDR-Mitarbeitern in die links******* Szene.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) warf Maaßen im Juli gezieltes Provozieren als Taktik vor – und warnte: "Wie ich hörte, hat Herr Maaßen seine Aussagen richtiggestellt. Ich rate ihm aber: Wenn er so klug sein will, wie er glaubt, dass er es ist, sollte er nicht zu oft Äußerungen machen, die er hinterher korrigieren muss."

CDU-Kanzlerkandidat und Parteichef Armin Laschet hatte ein klares Machtwort im Fall Maaßen wiederholt abgelehnt. "Ich habe einfach nicht die Absicht, zu jeder Bemerkung, die der im Laufe der nächsten Wochen macht, jedes Mal das aufzuwerten durch eine Positionierung, die ich selbst dann dagegen halte", sagte der Unionskanzlerkandidat Anfang Juli in der Gesprächsreihe "Brigitte live".
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Da dürfte es mittlerweile, ausser für die "Fans", klar sein welche Parteien momentan unwählbar sind.
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Gerade die sogenannten Dritten Programme bewegen sich im Schnitt bei 1 % Marktanteil.
Oh oh, das unterschätzt du aber gewaltig... der Marktanteil 2020 lag bei 13,7% (steigende Tendenz)

Zitat:
Im Jahr 2020 lag der Zuschauermarktanteil der Dritten Programme der ARD laut der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) beim Gesamtpublikum bei 13,7 Prozent. Damit konnte der Zuschauermarktanteil im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,4 Prozentpunkte gesteigert werden - gleichzeitig besaßen die Dritten Programme 2020 den höchsten Marktanteil aller deutschen Fernsehsender, gefolgt vom ZDF mit 13 Prozent.
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Geändert von eitch100 (06.08.21 um 16:10 Uhr)
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Die Rundfunkanstalten haben ohne Frage viel abgespeckt und verschwenden keine Steuergelder, trotzdem ist es fraglich ob es 10 Rundfunkanstalten in der ARD und zusätzlich das ZDF geben muss.
[...]
Eine Bündelung mit schlanker Führung halte ich für diskussionswürdig.
Wir haben in Deutschland den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt. Allein daraus ergibt sich, dass es definitiv keine 10 Rundfunkanstalten geben darf!

Eine schlanke Führung werden wir nicht durch Diskussion erreichen, denn damit würde man ja den Altersruhesitz in den Rundfunkräten für abgehalftete Nulleister aus der Politik beschneiden. Wer von diesen Listenkandidaten würde denn bitteschön jemals dafür stimmen? Und da in der deutschen Öffentlichkeit keine Diskussionskultur existiert, würde dieses Thema schnell zwischen "irgendwer hat irgendwo für sein Buch abgeschrieben" und "bei der Olypiade in wo auch immer hat jemand Jehova gesagt" untergehen.

Hach, hätten wir doch nur eine Möglichkeit, dass die Bürger dieses Landes ihren Willen dazu kundtun könnten und er nicht einfach wegignoriert werden würde.
Aber in welch' einer Staatsform wäre sowas utopisches denn bloß möglich..?!
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