@Terothe: Auch die Arschlöcher haben Rechte. Und auch wenn er ein langes Vorstrafenregister hat und schwere Straftaten begangen hat. Kann man ihn nicht einfach einlochen, wenn er seine Strafen abgesessen hat. Was die entnahme der DNA-Probe von damals mit diesem Fall zu tun hat erschließt sich mir nicht ganz. Naja, aber Bild eben...
Zitat:
Zitat von Terothe
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Wäre mal interresant genauer Details vom Vorstrafenregister zu erfahren. 
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Frag doch mal bei der Bild an.