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Zitat von Kneter33
Siehe Posting 8,
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Das schreibt Doc iPhone. Er ist aber nicht der Themenersteller. Daher ist es total irrelevant was er schreibt!
Zitat:
Zitat von pauli8
Zu einer besseren Beurteilung hätte Angel51 aber lieber seinen Schlagstock genau beschreiben sollen. Weder du noch ich wissen, wie der ausgesehen hat.
Nur beispielsweise jetzt...wäre es ein selbstgefertigter Schlagstock oder ein bestimmter Teleskop-Schlagstock gewesen, dann wäre er u.U. wegen Führens mit einem Vergehen dabei. Das ist dann eine Straftat und keine OWi mehr.
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Wenn von einem Schlagstock die Rede ist, so wird meistens ein Teleskopschlagstock gemeint.
Dieser wird zwar als Waffe eingestuft, jedoch ist das Führen keine Straftat. Eine Straftat wäre es wenn er einen sogenannten "Totschläger" bei sich gehabt hätte, da diese generell verboten sind.
Ebenfalls eine Straftat wäre es wenn er seinen Schlagstock auf einer öffentlichen Veranstaltung geführt hat/hätte.
Allerdings ist es richtig dass eben noch ein paar Informationen fehlen.
Um ein Bußgeld wird er mit ohne ohne Anwalt nicht drum herum kommen.