Hallo thegreatgame,
ein paar Dinge die ich noch beisteuern möchte:
Reiche unbedingt eine
schriftliche Kündigung ein, und lass dir den Erhalt quittieren - Kündigungen eines Arbeitsvertrages erfolgen durch eine schriftformgebundene, empfangsbedürftige Willenserklärung. Andernfalls könnte dein Chef ja behaupten du hättest nie gekündigt. Manchmal kann es sein dass du für den Rest der Zeit beurlaubt wirst, da dass Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN erschüttert sein könnte. Beurlaubt heisst bezahlt. Dies sollte - da es eine Maßnahme des AG ist, nicht auf deine Resturlaubstage angerechnet werden. Diese müssen dir ausgezahlt werden, bei nicht volendetem Arbeitsjahr anteilig.
Insgesamt wäre es in deinem Fall auch zu überlegen ob du und dein AG einen Aufhebungsvertrag schließen - aber aufpassen da können Chefs dich auch ganz schön übern Tisch ziehen. Aufhebungsvertrag wird von der ARGE wie Kündigungen behandelt.
Arbeitslosengeldanspruch hast du nach SGB II auch bei einem ABitur auf dem zweiten Bildungsweg, sofern du die ALG Vorraussetzungen erfüllst. Hier ist jedoch relevant wo du dein Abi machst - ob auf einem Kolleg oder Abendschule. Lass dich hier am besten von deiner Bildungsanstalt beraten, es gibt Länderspezifische Unterschiede. Das ALG kann dir dann wenn du Pech hast gekürzt werden, wenn du beispielsweise dem Arbeitsmarkt nur halbtags zur verfügung stehst. In den letzten 3 Semestern könntest du übrigens Anspruch auf Schüler-BAFöG haben - auf jeden Fall erkundigen.
Zu guter letzt möcht ich noch anmerken dass man ALG mit Fug und Recht bekommt (und nicht abgreift) - schließlich zahlt man es vorher in die Arbeitlosenkasse ein und erhält es Bemessen am in den letzten 2 Jahren eingezahlten Beträgen... nicht mit Sozialleistungen nach dem SGB VII verwechseln
So ich hoffe die Tips helfen dir, hatte grad Motivation was langes zu schreiben

Für deinen Bildungsweg viel Glück, hab mein Abi auch aufm 2. gemacht, das kann man schaffen!