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Ungelesen 07.01.12, 15:03   #1
Trautstein
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Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen. Die Geschäftsfähigkeit, mit der Vollendung des siebenten Lebensjahres. Volljährigkeit, beginnt gemäß des gültigen BGB mit der Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 2).
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Ungelesen 07.01.12, 15:11   #2
foxtrott-zulu
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Im Prinzip dürfte Dir der Kneipenwirt gar kein Bier mehr ausschenken, wenn du betrunken bist. Das ist nämlich eigentlich verboten.
foxtrott-zulu ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.01.12, 19:09   #3
Lord_Wellington
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Lord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt PunkteLord_Wellington leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 3595501 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von Trautstein Beitrag anzeigen
Volljährigkeit, beginnt gemäß des gültigen BGB mit der Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 2).
Aus welchem Jahr ist dein BGB? Die Volljährigkeit beginnt seit 1975 mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
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