Wenn der Anwalt Deines Freundes von Dir eine Vollmacht hat - davon gehe ich mal aus, denn sonst kann er keine Akteneinsicht beantragen, dann gibst Du das Schreiben von der Polizei direkt Deinem Anwalt, der wird sich darum kümmern.
@shotta51
Könntest Du vielleicht mal Deinen "Freund" zu Wort kommen lassen, oder ihn zitieren, wenn schon dessen Anwalt tätig wird? Liest der auch mit?
Sei mir nich bös, aber:
So langsam "trollt" ein Gedanke in mir ...