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myGully |
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12.01.11, 16:19
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#1
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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Kein Kindergeld? Ist da was schief gelaufen?
Hey ihr lieben,
mir wurde grade mitgeteilt dass ich in diesem jahr kein Kindergeld bekomme, da ich angeblich zu viel verdiene...
Bin im 2tem Lehrjahr meiner Ausbildung beim Kreis Recklinghausen, bin 21 Jahre alt und habe somit den Anspruch auf das Kindergeld.
Ich bin 21 Jahre alt und verdiente im ersten Ausbildungsjahr bis zum 1.8.2010 ca 530€ netto, und am dem 1.9 dann wegen des 2ten Ausbildungsjahres ca 580€ netto.
Die Sache ist alle meine Mitauszubildenden auch die, die momentan im 3ten Ausbildungsjahr sind bekommen ihr Kindergelt und ich verstehe nicht warum ich angeblich zu viel verdiene...
Ist viellecht was in der Rechnung falsch gelaufen? was kann ich machen?
Danke für eure Hilfe!
LG Lyyylie!
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12.01.11, 16:28
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#2
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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da ist was falsch gelaufen.die grenze liegt doch bei knapp unter 9000 euro und da biste noch weit von weg.
ich komm auch aus recklinghausen und hab in meiner ausbildung auch noch kindergeld bezogen.ich hab bis ins 4 lehrjahr kindergeld bekommen und war monatlich bei über 700 euro netto.mir wurd das kindergeld vor meiner ausbildung auch mal gestrichen und ich dachte es wäre rechtens.ne menge papierkram später hatte ich wieder kindergeld bekommen und einen nachzahlung von fast 2000 euro.
leg einspruch ein
edit : Einkommensgrenze : 8.004 €
aber bei 580 biste immernoch drunter
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12.01.11, 16:39
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#3
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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Hey danke für die antworten, nein ich wohne bei meinen eltern, habe kein Bafög und hatte im letzen Jahr auch kein Nebenverdienst...
ich werde morgen da sofort anrufen und mal die Sache aufklären!
Danke noch mal!
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12.01.11, 16:48
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.934
Bedankt: 13.575
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Da fällt mir noch was dazu ein:
Wie sieht die Vermögenssituation bei Deinen Eltern aus?
Haben sie Dir, aus steuerlichen Gründen, Vermögen übertragen, sodass die Zinseinkünfte daraus Deinen Höchstbetrag übersteigen?
Das gab es schon zu meiner Zeit (lol, Jahrgang 70), dass Vater Staat bei der Volljährigkeit des Filius, dem, bzw. den Eltern das Kindergeld kürzte oder strich. Umgehen konnte man das, indem die Eltern das Kindergeld von sich auf das "Kind" abgetreten haben und selbst eine Art eidesstattliche Versicherung abgaben, einen gewissen Einkommensbetrag nicht zu übersteigen. Dies ist natürlich bei selbständigen Einkünften (so war das bei meinen Eltern) deutlich nach untern korrigierbar.
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12.01.11, 16:53
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#5
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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nope nix dergleichen, wird wohl echt was schiefgelaufen sein!: /
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13.01.11, 07:29
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 100
Bedankt: 13
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am besten da mal anrfen und notfalls ein bisschen druck machen aber bloß nicht zu viel denn ansonsten haben die kein bock mehr
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13.01.11, 07:39
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.046
Bedankt: 963
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Jaja die Familienkasse ist schon ein Verein für sich ... Ich arbeite (ungern) mehrmals die Woche mit denen zusammen... und die bekommen nichts gebacken...
Ich hab meine Ausbildung auch bei nem Landkreis gemacht;-) und ich hab bis zum Ende meiner Ausbildung Kindergeld bekommen. Wobei ich dieses Jahr - also 2010 - wohl Geld zurück zahlen muss. Weil im Juni Ausbildung Ende - bis dahin hab ich Anspruch - aber ab da an hab ich zu viel verdient. Also müssen meine Eltern den Rest zurück zahlen so wie es aussieht.
Es gab auch mal nen Kindergeldrechner auf der Seite der BA so viel wie ich noch weiß. Da kannste auch alles eintragen und das ding berechnet dann ob du Anspruch hast oder eben nicht.
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13.01.11, 08:20
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#8
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 75
Bedankt: 36
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Du hast einen Bescheid der Familienkasse bekommen und kannst den Bescheid mit einem Einspruch anfechten, wenn du denkst er ist falsch berechnet. Normalerweise innerhalb einer Frist von 1 Monat und auf jeden Fall schriftlich.
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14.01.11, 07:29
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#9
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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ICh habe noch eine Frage an euch... Wie kann ich Einspruch einlegen bei der Familienkasse und was brauchen die eigentlich an Papieren von mir? Reicht da im Grunde eine Gehaltsabrechnung?
Danke !
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14.01.11, 09:20
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#10
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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Einspruch gegen den Bescheid vom xxx
Kindergeld-Nr. XXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Ablehnungsbescheid auf Gewährung von Kindergeld vom XXX frist- und formwahrend Einspruch ein.
Da Mein Monatliches Einkommen von XXX den Grenzbetrag von 8004 € nicht überschreitet.
Zum Nachweis hierfür füge ich Ihnen eine Kopien meiner Lohnstreifen bei, aus der sich mein Einkommen ergibt.
Ich bitte daher um umgehende Neubescheidung, rückwirkende Gewährung des zutreffenden Kindergeldbetrages bzw. fortlaufende Zahlung des mir hieraus zustehenden Kindergeldbetrages.
Ich darf Sie bitten, mir den Eingang meines Rechtsbehelfs zu bestätigen und darf Ihrer alsbaldigen Stellungnahme entgegen sehen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
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so in etwar, am besten nochmal fehler lesen bei mir schleichen sich immer welche ein.
Sowas immer per einschreiben mit rückschein verschicken damit die gegenseite nicht sagen kann sie hat nichts erhalten.Das einspruch einlegen + die neuberechnung kostet dich nichts.Wenn sie wieder ablehnen kannst du vorm Finanzgericht klagen was aber geld kostet, solltest du aber gewinnen müssen die, die kosten übernhemen.
viel glück
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14.01.11, 10:05
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#11
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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Sooo ich hab da mal die Abrechnung vom Dezember 2010 vor mir liegen...
Ich geb euch mal die Jahreswerte mal durch
Gesamtbrutto: 9264,51€
Gesetzliches Netto: 7376,22€
So womit müsste ich denn rechnen? bzw da werden ja angeblich noch Werbekosten, Sozialversicherung etc abgezogen. Leider hab ich kein Schimmer was Werbekosten sind, und auf der Abrechnung steht für ZVS (ich geh mal davon aus dass das die Sozialversicherung ist): 61,53€ fürs ganze Jahr.
Passt das alles oder verdiene ich doch zu viel??? Komisch nur dass alle Mitazubis ihr KiGe bekommen
Danke für eure Hilfe!
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14.01.11, 10:32
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#12
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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werbungskostenpauschale liegt bei 920 euro ( wenn du mehr kosten nachweisen kannst, kannst du die geltend machen aber das glaub ich mal nicht in der ausbildung)
wenn man dein jahres brutto + die abzüge sieht, sieht es wirklich so aus als wärst du drüber.dann muss sich an den beträgen wirklich was geändert haben, ich hatte bis zum 4 azubijahr kindergeld bekommen und hatte ähnlich wie du verdient.am besten suchst du mal das gespräch mit den leuten bei dir auf der arbeit die noch kindergeld bekommen und in deiner verdientklasse liegen und das schnell damit du noch zeit für deinen einspruch hast
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14.01.11, 11:03
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#13
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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Gehören zu den Werbungskosten nicht noch irgendwie Fahrtkosten etc dazu? ich mein ich habe mein eigens Auto und fahre jeden Tag 25km in eine Richtung...
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14.01.11, 11:36
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#14
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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ja sowas kannst du anrechnen lassen, berufsbekleidung, bücher für die ausbildung, vieleicht nen neues notebook usw alles halt was mit deinen job zutun hat.man muss die sachen halt auch belegen können durch zb. rechnungen.
wenn man noch die 30 cent pro km bekommt kannst du damit bestimmt noch was rausholen. ich mein 50 km am tag sind ja was und wenn du nur 4 tage dich woche da bist sind das ja auch schon 60 euro + die fahr zur berufsschule.
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14.01.11, 12:08
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#15
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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ja Berufsschule und meine Arbeit sind ein Gebäude^^ bin am BK eingesetzt als "IT-Support" lol also sogesehen 5 mal die woche 50 km, und muss ich das iwi auhc belegen? oder brauch ich das iwi nur angeben und passt das dann?
Rechnen wir mal xD :
das Jahr hat 51 wochen, ich geh mal aber von 45 wochen aus(Urlaub, Feiertage, etc) 45*5Tage sind dann 255 Tage.
255 Tage * 50km * 0,30€ =3375€
Alles natürlich nur ungefähr.
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14.01.11, 13:43
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#16
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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ja auf ganz soviele tage komm ich zwar nicht aber passt schon in etwar.ich kann dir leider nicht wirklich helfen wie es mit belegen usw dafür aussieht, musste ich bis jetzt noch nicht tun.vieleicht reicht das auch wenn du bei der kindergeldkasse angibt wieviel du zur arbeit fährst.am besten einfach mal anrufen und vieleicht können die dir am telefon erklären wie du deine fahrkosten wirksam machst, sonst einfach mal vor gehen und deine lage schildern.
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14.01.11, 15:12
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#17
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.934
Bedankt: 13.575
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Das mit der Kilometerberechnung stimmt nur bedingt. Check vorab mal ein Steuerprogramm und gib dort eine 5-Tage-Woche ein. Dann kommst du automatisch auf deine Arbeitstage.
Da du aber in der Ausbildung bist, zahlst du in aller Regel keine Lohnsteuer (oder Einkommensteuer, falls du z.B. Grenzgänger bist), d.h. du bekommst auch nichts vom Finanzamt zurück. Warum sollten sie dir Werbungskosten anerkennen, wenn du nicht in der Steuerpflicht bist.
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16.01.11, 20:40
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#18
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the unicorn
Registriert seit: Aug 2008
Ort: everywhere
Beiträge: 14
Bedankt: 21
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@gentleman-smart
weil es hier nicht ums Finanzamt und Steuern geht, sondern um die Familienkasse und die will z.b. eine Lohnabrechnung sehen wieviel du verdienst. Wenn du also mit Quittungen belegen kannst dass du entsprechende Kosten hattest sollte es mit der Anerkennung kein Problem darstellen.
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Zitat:
Wenn Du die Stecknadel nicht findest, zünde den Heuhaufen an!
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18.01.11, 13:05
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#19
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Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 62
Bedankt: 95
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Zitat:
Zitat von Lyyylie
Sooo ich hab da mal die Abrechnung vom Dezember 2010 vor mir liegen...
Ich geb euch mal die Jahreswerte mal durch
Gesamtbrutto: 9264,51€
Gesetzliches Netto: 7376,22€
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Wollte deinem ersten Post schon widersprechen, da ich Werte im 7000er Bereich im Kopf hatte, aber war damals wohl Netto mit gemeint, dann sollte es doch passen.
Ich habe 650€ im Monat bekommen,Netto!
Bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres wurde das Kindergeld dennoch ausgezahlt.
Solltest nach deinem Schreiben eine schöne Nachzahlung erhalten,viel Spass damit!
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19.01.11, 15:19
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#20
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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so habe durch werbungskosten alles drücken können sodass ich wieder anspruch auf kindergeld habe! (25km pro fahrt, bekleidung und verpflegung!)
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19.01.11, 15:37
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#21
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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glückwunsch
steht dir ja auch zu, wieso solltest du es auch nicht in anspruch nehmen
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19.01.11, 15:39
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#22
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 52
Bedankt: 391
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VIelen Danke noch mal für eure Hilfe!
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