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myGully |
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06.11.10, 19:50
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#1
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Lese dir deine Vertrag mal durch was da steht. Das gilt. Denn es gibt Gesetzlich keinen Anspruch darauf, das Auszubildende im Fitnessstudio weniger zahlen. Das ist immer ein freiwilliges Angebot des Studios. Und somit dürfen die auch im Vertrag bestimmen wie und wann das gilt.
Und daran denken, vermutlich wirst du auch Regelmäßig nach weisen müssen, ob du noch in der Ausbildung bist. Also immer rechtzeitig den Nachweis ein reichen.
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06.11.10, 20:13
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#2
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 517
Bedankt: 493
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
Lese dir deine Vertrag mal durch was da steht. Das gilt. Denn es gibt Gesetzlich keinen Anspruch darauf, das Auszubildende im Fitnessstudio weniger zahlen. Das ist immer ein freiwilliges Angebot des Studios. Und somit dürfen die auch im Vertrag bestimmen wie und wann das gilt.
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Naja, wenn das in deren AGB steht sind die zumindest daran gebunden und können nich von Fall zu Fall entscheiden..
Zitat:
Und daran denken, vermutlich wirst du auch Regelmäßig nach weisen müssen, ob du noch in der Ausbildung bist. Also immer rechtzeitig den Nachweis ein reichen.
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War bei mir nicht so.
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06.11.10, 20:35
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#3
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von tox1c60
Naja, wenn das in deren AGB steht sind die zumindest daran gebunden und können nich von Fall zu Fall entscheiden..
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Hatte ich doch auch so geschrieben. Zumindest aber so gemeint.
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07.11.10, 06:52
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 190
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
Lese dir deine Vertrag mal durch was da steht. Das gilt. Denn es gibt Gesetzlich keinen Anspruch darauf, das Auszubildende im Fitnessstudio weniger zahlen. Das ist immer ein freiwilliges Angebot des Studios. Und somit dürfen die auch im Vertrag bestimmen wie und wann das gilt.
Und daran denken, vermutlich wirst du auch Regelmäßig nach weisen müssen, ob du noch in der Ausbildung bist. Also immer rechtzeitig den Nachweis ein reichen.
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hier haste dich etwas ungünstig ausgedrückt, denn wenn er einen vertrag mit dem studio eingeht greift das bgb, somit hat er einen anspruch darauf bzw. hat er das recht es dann einzuklagen.
jedoch fehlt in der ausgangsinfo das datum zum vertragsabschluß. ansonsten kann man nur versuchen mit ihnen zu reden und zu hoffen das sie kulant sind.
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