Zum Thema Privatkopie:
Es dürfen Privatkopien legal erstandener Werke angefertigt werden, dies dürfen auch im engeren Freundes- oder Bekanntenkreis weitergegeben werden. Der Bundesgerichtshof hat dazu auch mal in einem Urteil (BGHZ 18, 44 (55)) festgestellt, das es nicht mehr als sieben Kopien sein sollten und diese einen "privaten Charakter" haben sollten.
Hört sich erstmal gut an...
ABER:
Es dürfen bei der Anfertigung keine "wirksamen technischen Maßnahmen" zum Kopierschutz umgangen werden.
Naja, wenn ichs kopieren kann, war die "technische Maßnahme" wohl doch nicht so wirksam...
Grundsätzlich gilt wohl, dass man kein spezielles Tool zur Umgehung des Kopierschutzes nutzen darf. Wenn ich "zufällig" ein altes Laufwerk besitze, das sich aus Kopierschutzmaßnahmen nix macht, bin ich fein raus. Auch wenn z.B. meine Linux-Distribution von Hause aus sich nicht um sowas schert - nicht mein Problem. Auch wenn auf der CD/DVD steht, dass sie kopiergeschützt wäre... Raufdrucken reicht nicht - die Kopierschutzmaßnahme muss schon "im Normalfall" funzen (sagt das Bundesjustizministerium).
Zu den Tools: Haben darf ich sie, nur darf ich sie nicht benutzen...
UND:
Was ist legal erstanden? Ich darf mir theoretisch auf Tauschbörsen Material herunterlagen. Die Einschränkung hierzu: das Material darf kein "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" sein. Was ist jetzt "offensichtlich Rechtswidrig"?
Auf jeden Fall z.B. Filme, die gerade im Kino angelaufen sind. Bei vielen anderen Dingen ist da dann das juristische Gummiband gefragt... Gibt ja auch Bands, die Ihre Sachen im Netz zum download anbieten... Woher soll ich das genau wissen?
Und nun kurz zusammengefasst:
- Dass ich mir hier Sachen sauge, dass sollte ich wohl nicht unbedingt öffentlich bekannt machen.
- Von meiner selbst gekaufte CD ohne spezielle Tools 1-7 Kopien anzufertigen und diese meinen guten Freunden zu geben sollte mich nicht vor den Kadi bringen.
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