Hallo Webapache,
viele deiner anderen Beiträge finde ich gut, aber du bist halt kein Jurist.
In einem anderen Thread brachte ich das Urteil des Bundesverwaltungssgerichtes in Leipzig.
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So wie ich es mit „Halbbildung“ verstehe ging es hier um die Verfassungskonformität. Eine rein
sachliche formelle Entscheidung, wenn man die Urteilsbegründung anschaut.
Zitat:
...Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Das Argument der Kläger lautete: Die Zwangsabgabe ist eine Steuer. Doch die Bundesländer, die diese beschlossen haben, haben gar kein Recht, eine solche Steuer zu erheben. Das könne nur der Bundestag….
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Ich würde das nicht als „abschmettern“ bezeichnen, bestenfalls als extrem genaue Auslegung der Gesetze.
Es ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger hätte sich vielleicht nicht auf die Begründung es sei eine Steuer versteifen sollen. Welcher "Experte" das wohl gewesen ist ? Die Richter beziehen sich also bei einer Klage nur darauf, wie sie von einem Kläger formuliert wird. Geschmäcker und andere Meinungen stehen nicht zur Debatte.
Ich weiß…für Laien ist das schwer verständlich. Aber dann warten wir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab.
Da war doch mal was, dass Rundfunkgesetze Ländersache sind ! Und die Länder haben sich zwecks GEMA "zusammengeschlossen", oder irre ich da ? Der Bundestag müsste dann schon den Ländern die Rundfunkhoheit nehmen. Schieben wir es also nicht auf die Parteien in den Ländern...da sind ja so ziemlich alle vertreten.