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[Brisant] "Letzte Generation": Bundesweite Razzia – Durchsuchungen auch in München

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Ungelesen 24.05.23, 10:58   #1
MunichEast
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Standard "Letzte Generation": Bundesweite Razzia – Durchsuchungen auch in München

Zitat:

"Letzte Generation": Bundesweite Razzia – Durchsuchungen auch in München

Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zu Mitgliedern der "Letzten Generation" 15 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht, zwei Konten und eine Homepage beschlagnahmt. Auch in München fand die Razzia statt.



Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug. Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zu Mitgliedern der Letzten Generation 15 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht. © Christoph Soeder (dpa)

München/Berlin - Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch in sieben Bundesländern Objekte der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" durchsucht.

Insgesamt wurden am Morgen ab etwa 7 Uhr 15 Objekte durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt mitteilten.
"Letzte Generation": Sieben Beschuldigte zwischen 22 und 38 Jahre alt

Hintergrund sind demnach zahlreiche Strafanzeigen seit Mitte des vergangenen Jahres. Der Tatvorwurf lautet Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die sieben Beschuldigten sind zwischen 22 und 38 Jahre alt.

Zentraler Vorwurf im Zusammenhang mit den Durchsuchungen ist, dass die Beschuldigten eine Spendenkampagne zur Finanzierung weiterer Straftaten für die "Letzte Generation" organisiert und so mindestens 1,4 Millionen Euro eingesammelt haben sollen.

Betroffen waren Objekte in sieben Bundesländern, konkret in Hessen im Landkreis Fulda, in Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und München), Berlin und im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.

Zudem wurde auf Anweisung der Staatsanwaltschaft die Homepage der Gruppe beschlagnahmt und abgeschaltet, wie ein Polizeisprecher sagte. Laut Polizei waren bundesweit etwa 170 Beamte im Einsatz. Die Durchsuchungen verliefen ersten Informationen nach friedlich.

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Langsam hat das ganze mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun. 30 Tage Haft zur Gefahrenabwehr und nun werden Klimaschützer als kriminelle Vereinigung beschuldigt. Die Klebstoff Mafia ....

Hier so ein "Mafia" Mitglied muß man auch mit aller Härte verfolgen und einsperren ...


Jesuitenpater Jörg Alt hat sich auf dem Karlsplatz in München zusammen mit Klimaaktivisten auf der Straße festgeklebt. © Oliver Bodmer
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Ungelesen 24.05.23, 11:13   #2
gerhardal
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Naja, man kann zu den Aktionen stehen wie man will.

Tatsache ist, dass Straftatenbegangen wurden. Ob diese schwer sind oder nicht, ist eine andere Sache.

Und Geld dafür zu sammeln, damit Straftaten begangen werden können, ist keine besonders gute Idee. Das da dann der Begriff kriminelle Vereinigung fällt, ist nur eine Schlussfolgerung des Ganzen aus Sicht des Gesetzgebers.

Wenn es auch noch stimmt, was in der Presse steht, dass ein Anschlag auf die Erdölleitung Triest-Ingolstadt geplant war, wäre das ein dicker Hund ...

Ein ausführlicher Beitrag ist hier .... [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Wie gesagt: Protestaktionen sind das eine und in Ordnung. Anderseits gibt es Gesetze, an die man sich halten sollte
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Ungelesen 24.05.23, 11:29   #3
MunichEast
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Im Grundsatz sind die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten das Ergebnis von friedlichem zivilen Ungehorsam, die Terrorbekämpfung zu initieren ist nicht verhältnismäßig. Jemanden der sich möglicherweise auf eine Straße kleben könnte für 30 Tage zu inhaftieren, um das zu verhindern, ist alles andere als Verhältnismäßig.

Das zwei in Verdacht stehen eine Pipeline zu sabotieren wollten, da bin ich erst einmal skeptisch. Da fehlt mir Hintergrund.
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Ungelesen 24.05.23, 11:43   #4
gerhardal
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Zitat:
Im Grundsatz sind die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten das Ergebnis von friedlichem zivilen Ungehorsam

Das ist alleine deine subjektive Meinung...

Ein Grundsatz in der Rechtsprechung lautet : Es gibt kein Recht im Unrecht ...

Das bedeutet, wer sich im Unrecht befindet, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Tun durch irgendwas gerechtfertigt war. Sonst können wir sämtliche Gesetze abschaffen.

Auch Querdenker, Reichsbürger berufen sich darauf, dass ihre Handlungen durch irgendeine Tatsache gerechtfertigt ist.

Meine Ausführungen dazu stellen nicht meine Meinung zu diesem speziellen Fall dar. Warten wir ab, was bei der ganzen Sache noch herauskommt. Ich denke jedoch, dass die ganze Sache, für die Beteiligten nicht besonders gut aussieht....
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Ungelesen 24.05.23, 11:45   #5
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Und einen Bhakdi lässt man laufen.
Irgendwas läuft in unserem Land gewaltig falsch.
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Ungelesen 24.05.23, 11:55   #6
tronx
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Wann fängt es an und wo hört es auf?
Was, wenn Klimaleugner Anhänger sich anfangen auf der Straße festzukleben?
Veganer auch?
Und so weiter und so fort.
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Ungelesen 24.05.23, 12:03   #7
csesraven
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Zitat:
Zitat von gerhardal Beitrag anzeigen
Das ist alleine deine subjektive Meinung...

Ein Grundsatz in der Rechtsprechung lautet : Es gibt kein Recht im Unrecht ...

Das bedeutet, wer sich im Unrecht befindet, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Tun durch irgendwas gerechtfertigt war. Sonst können wir sämtliche Gesetze abschaffen.

.
Außer unser Staat. Der verpasst nämlich alle Ziele bzgl Klimaschutz die er sich selbst gesetzt hat bzw die er umzusetzen hat.

Anstatt dies voranzutreiben, werden diejenigen drangsaliert, die dies forcieren.

Dazu Wiki
Zitat:
Ziviler Ungehorsam als solcher ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand. Er äußert sich allerdings in Handlungen, die Gesetze, Verordnungen oder Verfügungen verletzen. Damit ist nicht der zivile Ungehorsam sanktionierbar, sondern jeweils die konkrete Rechtsverletzung, neben anderen beispielsweise Hausfriedensbruch nach §§ 123 f. StGB, Bedrohung nach § 241 StGB und Sachbeschädigung nach §§ 303 ff. StGB. Störungen gerichtlicher Abläufe können gemäß Verfahrensrecht mit Ordnungsstrafen belegt werden.

Auch wenn diejenigen, die Akte zivilen Ungehorsams begehen, beispielsweise bei Sitzblockaden oder Straßensperren die Gewaltfreiheit ihrer Handlungen betonen, kann das im Rahmen juristischer Würdigungen anders beurteilt werden, da teilweise ein anderer Gewaltbegriff zur Anwendung kommt und die begutachteten Handlungen abweichend von ihrer jeweiligen Intention analysiert werden. Deshalb ist – zumindest in der deutschen Rechtsprechung – bei manchen Aktionen, die von den Teilnehmern dem zivilen Ungehorsam zugerechnet werden, umstritten, ob sie in der juristischen Bewertung noch als gewaltfrei angesehen werden können, im Fall von Sitzblockaden beschäftigte diese Frage das Bundesverfassungsgericht.[66] Von dieser Bewertung abhängig ist die Bewertung einer Handlung als strafbewehrte Nötigung nach § 240 StGB. Eine Nötigung ist als offener Straftatbestand nicht automatisch rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit muss damit in der Rechtsprechung jeweils gesondert festgestellt werden. „Aus § 152 der StPO, dessen Adressat Staatsanwaltschaft und Polizei sind, ergibt sich ein Verfolgungszwang. Für Opportunitätsentscheidungen der Polizei ist nach dem Gesetz kein Raum.“[67] Eine einheitliche Rechtsprechung existiert hier nicht.

Kompliziert ist die Situation aus rechtlicher Perspektive, da der Begriff der Gewalt in den einschlägigen Straftatbeständen der Nötigung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt (§ 111, § 113, § 114 StGB), des Gefährlichen Eingriffs in den Schienen- (§ 315 StGB) oder Straßenverkehr (§ 315b StGB), und des Landfriedensbruchs (§ 125 StGB) unterschiedlich definiert wird.[68]

Während der zivile Ungehorsam nur mittelbar durch die Sanktionierung der begangenen Normverletzungen bestraft wird, hat die Motivation, die sich im zivilen Ungehorsam ausdrückt, Konsequenzen für die Strafzumessung: Nach § 46 Abs. 2 StGB sind Beweggründe, Ziele und Gesinnung in der Strafzumessung zu berücksichtigen; nach § 153 StPO kann das Verfahren eingestellt werden, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen“ ist, und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung anzunehmen ist.[69]
Weniger Auto fahren hilft
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Ungelesen 24.05.23, 12:15   #8
gerhardal
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Zitat:
Außer unser Staat. Der verpasst nämlich alle Ziele bzgl Klimaschutz die er sich selbst gesetzt hat bzw die er umzusetzen hat.
Hast ja Recht. Liegt aber auch an den Wählern ...

Wollte hier nur darlegen, dass diese Durchsuchung nicht ganz unerwartet war und Gründe hierfür gibt es auch.

Warten wir ab, was daraus wird, Hintergründe kennen wir zu wenig
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Ich bin auf das Verfassungsurteil in Bayern zur Präventivhaft echt gespannt, denn einige Verfassungsrechtler und auch Verfassungsrichter hatten schon durchblicken lassen die aktuelle Handhabe läuft dem Recht wohl zuwider.

Zitat:
Man kann jedenfalls im Grundsatz nach der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] davon ausgehen, dass Sitzblockaden, die der öffentlichen Meinungsbildung dienen, in den Schutzbereich von Art. 8 GG fallen.
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Ungelesen 24.05.23, 13:02   #10
muavenet
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Zitat:
Zitat von gerhardal Beitrag anzeigen
Das ist alleine deine subjektive Meinung...
Lies mal 'ne brauchbare Abhandlung über Bürgerrechtsbewegungen und ein paar rechtsethische bzw. rechtsphilosphische (und später codifizierte) "subjektive Meinungen" dazu.

Zitat:
Zitat von gerhardal Beitrag anzeigen
Das bedeutet, wer sich im Unrecht befindet, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Tun durch irgendwas gerechtfertigt war. Sonst können wir sämtliche Gesetze abschaffen.
Vielleicht bringt dir obige Lektüre auch bei, dass (codifiziertes) Recht nicht automatisch Gerechtigkeit ist. Und dass das Recht eine eigene Evolution durchläuft.

Zitat:
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Auch Querdenker, Reichsbürger berufen sich darauf, dass ihre Handlungen durch irgendeine Tatsache gerechtfertigt ist.
Selbstverständlich tun sie das. Hier kommen rechtsethisch relevante Kontexte ins Spiel, e. g. in Form der subjektiven Tatbestandsmerkmale.

Zitat:
Zitat von gerhardal Beitrag anzeigen
Meine Ausführungen dazu stellen nicht meine Meinung zu diesem speziellen Fall dar.
Das ist alleine "deine subjektive Meinung".
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Ungelesen 24.05.23, 14:08   #11
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Standard »Letzte Generation« wehrt sich gegen Kanzlerkritik

Zitat:
»Herr Scholz, wie können Sie es wagen?«
Olaf Scholz hatte die Klimaaktivisten der »Letzten Generation« in scharfen Worten kritisiert – unter anderem als »völlig bekloppt«. Nun kommt die Antwort. Und die ist nicht weniger deutlich.

23.05.2023, 12.01 Uhr

Der Ton wird rauer im Streit zwischen den Klimaschutzaktivistinnen und -aktivisten der »Letzten Generation« und der deutschen Spitzenpolitik. Die Organisation hat sich »fassungslos« über die Kritik von Bundeskanzler Olaf Scholz an ihren Anklebeaktionen geäußert, die der SPD-Politiker im Gespräch mit Schülern als »völlig bekloppt« abgekanzelt hatte.

»Herr Scholz, wie können Sie es wagen, sich vor die Kinder zu stellen, deren Zukunft Sie gerade vernichten, und davon zu sprechen, dass Sie Protest gegen Ihre zerstörerische Politik ›völlig bekloppt‹ finden?«, erklärten die Umweltschützer. Es sei schließlich die Schuld des Kanzlers, dass Menschen auf Deutschlands Straßen friedlich versuchen müssten, ihre Grundrechte zu erstreiten.

»Die Ursache unseres Protests liegt in der verantwortungslosen Befeuerung des gesellschaftlichen Zusammenbruchs durch die Regierung Scholz«, hieß es weiter.

Die Gruppe »Letzte Generation« macht regelmäßig mit Sitzblockaden und Aktionen in Museen auf die fatalen Folgen der Erderhitzung aufmerksam. Die Mitglieder kleben sich dabei häufig fest – an Straßen oder auch an Kunstwerken.

Scholz hatte am Montag in einer Schule im brandenburgischen Kleinmachnow gesagt, er habe den Eindruck, dass die Aktionen nicht dazu beitrügen, dass irgendjemand seine Meinung ändere, sondern es ärgerten sich vor allem alle. »Ich finde das völlig bekloppt, sich irgendwie an ein Bild festzukleben oder auf der Straße«, so Scholz.

Düstere Prognose des Klimaforschers

Dazu erklärte die »Letzte Generation«, Scholz präsentiere sich als »der liebe Onkel«, obwohl er wisse, dass er diese Kinder gerade in einen globalen Schulbus schiebe, der mit 98 Prozent Wahrscheinlichkeit tödlich verunglücke. Damit zitierten die Aktivisten eine Aussage des früheren Leiters des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Hans Joachim Schellnhuber.

Dieser hatte 2019 mit Blick auf die unzureichende Klimaschutzpolitik gesagt: »Ich sage Ihnen, dass wir unsere Kinder in einen globalen Schulbus hineinschieben, der mit 98 Prozent Wahrscheinlichkeit tödlich verunglückt.«

jok/dpa
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Die Durchsuchungen könnten in der Folge mit der Scholz-Kritik zusammenhängen!
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Draalz (24.05.23)
Ungelesen 24.05.23, 15:40   #12
ziesell
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Schlimm wie sich diese Kids immer mehr Radikalisieren und auf ihre Meinung beharren.
Hab vor Tagen eine Sendung Klartext gesehen wo das Thema war; "Veganerin gegen Fleischer - droht eine Veggie Diktatur?"
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Hat mich Sprachlos gemacht, wie Radikal jetzt selbst die Veganer sind...
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Ungelesen 24.05.23, 15:46   #13
MunichEast
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Es geht nicht um eine Razzia bei Veganern in dieser Diskussion. Veganern geht es in erster Linie darum Tierleid zu vermeiden und nicht das Klima zu schützen.
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Ungelesen 24.05.23, 15:55   #14
Caplan
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Koennten , ist eine Annahme

Und es ist unumstritten, das, wer immer auch Kanzlerin oder Kanzler seit einer relativ kurzen Periode ist, sofort Willens sein muss, wider aller Gesetze und sonstigen Befindlichkeiten, den Hauptschlater umzulegen. Ohne Wenn und Aber.

Das ganze im Lande lebende Volk, ist darauf in allen Instanzen laengst vorbereitet und wartet nur auf gruenes Licht aus Berlin. Sie haben es dort nur noch nicht erkannt.

Vielleicht sollte man eine Umkehrtheorie verfolgen.
Bestrafen wir die, die der sofortigen Handlungsnotwendigkeit innerhalb von einer Woche nicht entsprechen und werden das bestmoegliche Strafrecht auf diese an. Sowoehl bei den jedweiligen Entscheidern, als auch bei denen, die sich aus dem Volk sich widersetzen.
Die Uhr tickt !!


Das es um die Frage der Methodik geht, lassen auch in diesem Fall weit aussen vor, das versteht sich bedingungslos von selbst.
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Ungelesen 24.05.23, 16:06   #15
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Standard Vorverurteilung auf beschlagnahmter Homepage

Zitat:
In sieben Bundesländern sind Beamtinnen und Beamte in einer großen Razzia gegen die Klimaschutzgruppe »Letzte Generation« vorgegangen. Auch die Homepage der Aktivistinnen und Aktivisten wurde gesperrt. Wer sie aufrufen wollte, konnte dort hingegen einen Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft München und des Bayerischen Landeskriminalamts lesen.
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Ungelesen 24.05.23, 16:24   #16
muavenet
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Zitat:
Zitat von ziesell Beitrag anzeigen
Schlimm wie sich diese Kids immer mehr Radikalisieren und auf ihre Meinung beharren.
Servus!

Von den Abenteuern des myGully-eigenen Dichter-und-Denker-Clubs, mal nicht den dortig beliebten Manufactroversy-Müll aus den üblichen Schwurblerquellen zu verlinken.
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Ungelesen 24.05.23, 17:16   #17
ziesell
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Es geht nicht um eine Razzia bei Veganern in dieser Diskussion. Veganern geht es in erster Linie darum Tierleid zu vermeiden und nicht das Klima zu schützen.
Was für eine Diskussion?
Die zwischen dir und gerhardal?
sieht für mich einseitig aus.

Ich sehe aber zusammenhänge zwischen den Radikalen Veganern und den Radikalen Klimaaktivisten, deswegen spreche ich das hier in deiner Exklusiven Diskussionsrunde an.

Zitat:
Zitat von muavenet Beitrag anzeigen
Servus!

Von den Abenteuern des myGully-eigenen Dichter-und-Denker-Clubs, mal nicht den dortig beliebten Manufactroversy-Müll aus den üblichen Schwurblerquellen zu verlinken.
Die bösen Schwurbler, die in dem Verlinkten Video natürlich nur am Schwurblen waren...

sehr Lustig, schwurbler Quellen wie Telegram und Discord sind mittlerweile Quellen für News vom Spiegel...

ohne Worte sowas
ziesell ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.05.23, 17:26   #18
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Vielleicht sollte das Argument:

"Die letzte Generation ist ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr"

anders gesehen werden:

"Unser Strassenverkehr ist ein gefährlicher Eingriff in Natur und Klima"

Wenn ich Berichte sehe, sind immer die Autofahrer die Agressiven.
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Ungelesen 24.05.23, 17:29   #19
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Zitat:
Zitat von ziesell Beitrag anzeigen
sehr Lustig, schwurbler Quellen wie Telegram und Discord sind mittlerweile Quellen für News vom Spiegel...
Das heißt in der journalistischen Praxis Quellenangabe.

Das hat aber mit deinem völlig unkritisch nachgeplapperten (und themenfremden) Veganer-Nutpicking auf'm Schwurblerkanal für maximale Wutbürgerclicks praktisch gar nix zu tun.
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Ungelesen 24.05.23, 17:49   #20
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Vielleicht ein psychologischer Ansätz, der schlechte Umsetzung, Lünchwahn und das scheinbar vorrangige Ichverständnis beleuchtet.

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Ein Ansatz scheint ja schon vorhanden zu sein.

Und hier viellecht noch eine etwas andere, hintergründigere Herangehensweise.

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Ungelesen 24.05.23, 18:08   #21
karfingo
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Im Spiegel sieht die Strafrechtlerin, Rechtsanwältin Gül Pinar, den Grundsatz der Strafbarkeit als erreicht.
Leider versteckt sich der Artikel hinter einer Paywall.
Vor 20 Jahren verteidigte sie Abdelghani Mzoud (Anschlag 11.9.2001 in usa)
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

·

Geändert von karfingo (24.05.23 um 18:17 Uhr) Grund: Uralt Link gefunden
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Ungelesen 24.05.23, 18:20   #22
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Das ziemlich überdimensionale Ermittlungsverfahren wird mit § 129 begründet:
Zitat:
Der Paragraf 129 ist mit Geburt des Strafgesetzbuches 1872 eingeführt worden und diente ursprünglich der Verfolgung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Der Reichsgesetzgeber wollte den Sumpf des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, der gerade seinen 160. Geburtstag feiert, trockenlegen. 2017 wurde eine Ausweitung beschlossen. Die EU wollte, dass Vereinigungen verfolgt werden müssen, deren Zweck die Begehung von Straftaten ist, die von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind und die sich einen finanziellen Vorteil verschaffen wollen. Diese Einschränkung des finanziellen Vorteils setzte die Große Koalition aber nicht um.
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Ein Gesetz von 1872.
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Zitat:
Die Generalstaatsanwaltschaft in Bayern stützt sich ebenso wie die in Brandenburg auf die symbolische Blockade von Ölpipelines. Hier wird die erhebliche Gefahr konstruiert, dass dadurch das Öl nicht in die Haushalte fließen könne. Dabei gibt es zwei Denkfehler. Erstens müsste man sagen, dass sich die Letzte Generation auf solche Aktionen spezialisiert hat. Das ist aber nicht so, es sind vereinzelte Aktionen aus dem Frühjahr vergangenen Jahres. Zweitens unterscheiden beide Staatsanwaltschaften nicht zwischen symbolischen Protest von faktisch wirkendem. Ich kenne den Schwedter Fall: Das führte gerade nicht dazu, dass tatsächlich die Ölzufuhr für die PCK Raffinerie dauerhaft gesperrt war.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Danke Uwe
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Moin,

Das ist der Paragraph, um den es geht.
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,1.wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,2.wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder3.soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(5) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, d bis f und h bis o, Nummer 2 bis 8 und 10 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1.sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

2.freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können

;erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
Also für mich passt da schon einiges zu dem, was die Klimakleber veranstalten. Wenn man die Straßenblockaden als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wertet, dann ist die letzte Generation eine Vereinigung mit dem Zweck Straftaten zu begehen. Also eine kriminelle Vereinigung.

Ob das so ist, sollen Gerichte entscheiden. Aber der Verdacht ist meiner Auffassung nach so groß, dass es Ermittlungen rechtfertigt, zu denen eben auch Razzien gehören.

Ich glaube, dass der Effekt den die Klimakleber erzielen dem Anliegen eher schadet als nutzt. Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Motive der Klimakleber durchaus ehrenwert sind. Aber die Motive spielen beim Strafmaß eine Rolle. Nicht bei der Feststellung ob etwas strafbar ist oder nicht.

Von daher empfinde ich die Aktion als gerechtfertigt.

Mir scheint, als geraten in dieser Diskussion zwei Begriffe durcheinander. Eine kriminelle Vereinigung ist eine Vereinigung von Leuten um im gemeinsamen Interesse Straftaten zu begehen. Eine terroristische Vereinigung dagegen ist ein Zusammenschluss von Leuten, die durch die Begehung schwerer Straftaten Angst und Schrecken verbreiten wollen. Davon kann bei den Klimaklebern natürlich keine Rede sein. Wir wissen alle, wie wirklicher Terror aussieht.
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass der Effekt den die Klimakleber erzielen dem Anliegen eher schadet als nutzt. Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Motive der Klimakleber durchaus ehrenwert sind. Aber die Motive spielen beim Strafmaß eine Rolle. Nicht bei der Feststellung ob etwas strafbar ist oder nicht.
In dem Fall ist das schon ausschlaggebend da es sich um Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes handelt, der die Klimaproteste antreibt und nicht der Beweggrund Autofahrer zu behindern oder nachhaltig schädigen zu wollen.

Den Bärendienst den sie der Sache erweisen ist ein anderes Blatt. Irgendein Anhänger von Last Generation meinte im Interview, sie hatten sich früher an das Tor der PCK-Raffinerie Schwedt gekettet und niemand nahm medial Notiz. Sie versuchen nun das Anliegen unübersehbar zu machen und es kommt zum grossen Reibungspunkt mit der Gesellschaft und Politik. Das die Proteste heute so friedlich sind freut mich, aber ich erwarte tatsächlich eine Steigerung als Ausdruck der Frustration der Bewegung bzw. einzelner Mitglieder. Das bereitet mir Sorgen ....
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Standard Website beschlagnahmt: Letzte Generation schlägt Bayerischem LKA ein Schnippchen

Zitat:
Website beschlagnahmt: Letzte Generation schlägt Bayerischem LKA ein Schnippchen

Das Landeskriminalamt Bayern hat die Website der Letzten Generation beschlagnahmt, doch nun gibt es eine Lösung.



Die Webseite letztegeneration.de wurde von einer bayerischen Polizeibehörde beschlagnahmt, doch nun gibt es einen neuen Internetauftritt unter der Domain letztegeneration.org. Auf diese wird von letztegeneration.de automatisch weitergeleitet, allerdings scheint das noch nicht bei jedem Provider der Fall zu sein.

Die alte Webseite wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gesperrt. Zudem wurden Hausdurchsuchungen in mehreren Bundesländern vorgenommen und Spendenkonten beschlagnahmt. Nach Angaben der Letzten Generation wurden auch die E-Mail-Postfächer beschlagnahmt.

Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), führt nach eigenen Angaben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten durch Mitglieder der Vereinigung Letzte Generation durch.

Insgesamt wurden 15 Objekte im gesamten Bundesgebiet durchsucht. Gleichzeitig werden zwei Kontobeschlagnahmebeschlüsse und ein Vermögensarrest zur Sicherung von Vermögenswerten vollstreckt, teilte die Behörde mit. Festnahmen erfolgten bisher nicht.

Aufgrund zahlreicher Strafanzeigen aus der Bevölkerung, die seit Mitte des Jahres 2022 eingingen, leitete die Generalstaatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sieben Beschuldigte im Alter von 22 bis 38 Jahren wegen des Tatvorwurfes der Bildung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1 S. 1, 2 StGB ein. Mit den polizeilichen Ermittlungen wurde das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) in München beauftragt.

Schwere Anschuldigungen

Den Beschuldigten wird nach Angaben der Polizei zur Last gelegt, eine Spendenkampagne zur Finanzierung weiterer Straftaten für die Letzte Generation organisiert, diese über deren Homepage beworben und dadurch bisher einen Betrag von mindestens 1,4 Millionen Euro an Spendengeldern eingesammelt zu haben.

Zwei Beschuldigte stehen zudem im Verdacht, im April 2022 versucht zu haben, die Ölpipeline Triest-Ingolstadt zu sabotieren. Diese gehört zur kritischen Infrastruktur, teilte die Polizei mit.
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Ungelesen 25.05.23, 11:09   #27
Melvin van Horne
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Moin,

Versammlungen müssen friedlich verlaufen und dürfen keine Rechtsgüter anderer gefährden. Die erste Bedingung sehe ich als erfüllt an.

Bei der zweiten bin ich nicht sicher. Natürlich stört fast jede Versammlung das Recht anderer sich frei zu bewegen. Das ist vom Gesetz gedeckt. Ob aber das Gesetz auch deckt, wenn die Störung der Rechte anderer kein zu duldender Nebeneffekt sondern das erklärte Ziel der Versammlung ist und wenn zu diesem Zweck Straftaten begangen werden, würde ich bezweifeln.

Das sind alles Dinge, die ein Gericht wird klären müssen. Und die Basis für dieses Verfahren wird durch Ermittlungen geschaffen. Da wird ermittelt, wer hat warum was gemacht und wer hat ihm wie geholfen. An diesem Punkt sind wir im Moment. Wie Gerichte die Ermittlungsergebnisse dann bewerten, bleibt abzuwarten.

Was die Steigerung angeht, sind wir einer Meinung. Mich wundert fast ein wenig, dass es noch nicht zu einer Eskalation gekommen ist. Für mich ein Verdienst der Demonstranten und auch der Polizei.
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Hier ein etwas ausführlicherer Bericht, was ihnen vorgeworfenn wird ...

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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Das LKA hat auch direkt mal auf der beschlagnahmten Seite die LG als kriminelle Vereinigung bezeichnet nach § 129 STgB.

Erst nach Hinweis, dass die Polizei nicht befugt ist, Urteile zu sprechen, wurde der Text geändert

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Ich bin der Meinung, das diese bundesweite Razzia und die übergriffigen Begleitumstände den Rahmen der Verhältnismässigkeit deutlich sprengen.
Dazu ein Artikel von netzpolitik.org:

Zitat:
Letzte Generation: Der fossile Rechtsstaat rast gegen die Wand



Bei Mitgliedern der Letzten Generation gab es nicht nur Razzien, auch die Website wurde beschlagnahmt. Die Behörden missachteten dabei zunächst die Unschuldsvermutung. Und machten sichtbar, dass es offenbar vor allem um Abschreckung geht. Ein Kommentar.
25.05.2023 um 15:27 Uhr - Anna Biselli - in Demokratie - eine Ergänzung


Die Letzte Generation hat mit massiver Repression zu kämpfen.

Wer gestern die Website der Letzten Generation aufrufen wollte, bekam zeitweise von der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischen LKA folgenden Hinweis: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!“ Ausrufezeichen, wichtige Durchsage. Dahinter folgte ein Satz, der sich als kaum versteckte Drohung an Sympathisierende der Klima-Aktivist:innen lesen lässt: „Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“ Weiteres Ausrufezeichen.

Die amtsmäßigen Verteidiger:innen des Rechtsstaats scheinen besorgt um die Rechte von Fossilfreunden. „Aufgrund zahlreicher Strafanzeigen aus der Bevölkerung“ habe man Ermittlungen eingeleitet, hieß es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Es drängt sich der Gedanke auf: Weil der öffentliche Druck wächst, etwas gegen die renitenten Klimakleber:innen zu tun und die Fahrt frei zu machen, werden nun Wohnungen durchsucht und Konten eingefroren.

Verbal runtergeschaltet

Weniger besorgt schienen die bayerischen Teile des Staatsgetriebes hingegen um eines der Grundprinzipien des Rechtsstaates: die Unschuldsvermutung. Es geht um einen Anfangsverdacht, den das Amtsgericht München bejaht. Daran mussten sie offenbar erst von der Presse erinnert werden, sodass sie die obigen „Hinweise“ schließlich aus der Beschlagnahmebotschaft entfernten.

Denn kein Gericht hat bisher geurteilt, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Sie öffentlich als solche zu bezeichnen, ist nicht „missverständlich“, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München dem BR sagte. Es ist ein krasser Bruch mit einem rechtsstaatlichen Prinzip.

Und es ist Benzin im Feuer derer, die ihre Aggression gegen die friedlich Demonstrierenden offenbar nicht mehr bremsen können und auf die Festgeklebten eintreten.

Es sind nicht die ersten Durchsuchungen bei den Mitgliedern der Letzten Generation, auch der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung ist nicht neu. Aber Konsens ist er deswegen noch lange nicht. Paragraf 129, der sogenannte Schnüffelparagraf, ist ein kommodes Werkzeug für Ermittelnde und öffnet ein ganzes Arsenal an Überwachungsoptionen – vom Wühlen in Privatwohnungen bis zum Abhören von Gesprächen. Zu rechtskräftigen Verurteilungen kommt es am Ende oft nicht.

Wer den Verbrenner schützt, verbrennt sich daran

Dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sein könnte, zweifeln nicht nur solidarische Klimabewegte an, sondern auch die Berliner Staatsanwaltschaft. Die Neue Richtervereinigung nennt die Einstufung „alles andere als selbsterklärend“. Und die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg redet ungelenk von zu prüfenden Einzelfällen. Abgesehen davon, dass schon die Rechtsvorschrift selbst umstritten ist, da sie bei relativ geringen Hürden weitreichende Ermittlungsbefugnisse erlaubt.

Dienen die Razzien und Beschlagnahmen wirklich vorrangig der Beweissuche bei einer Gruppe, die so offen agiert, dass es manchmal schon irritiert? Oder ist das Ziel vielmehr die Abschreckung von Unterstützer:innen und Unterstützungswilligen? Die Drohung, sich schon mit einer Spende potenziell strafbar zu machen, wiegt schwer.

Vielleicht hält sie nicht diejenigen ab, die seit langem überzeugt gegen selektive Ignoranz der Bundesregierung in der Klimapolitik kämpfen. Aber doch jene, die selbst andere Kämpfe austragen und die Letzte Generation dennoch mit fünf, zehn oder fünfzig Euro unterstützen wollen. Etwa, weil sie die Ziele der Gruppe teilen, wie eine Tempobeschränkung auf Autobahnen oder ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket. Diese Ziele sind von Kriminalität wohl so weit entfernt wie eine Ladesäule in so manchem Dorf der Mecklenburgischen Schweiz.

Mit den brachialen Ermittlungsaktionen gegen die Letzte Generation fährt der Staat seine ganze, oft beschworene Härte auf. Und verstärkt den Eindruck, er würde den Verbrenner mehr schützen als unsere menschliche Existenz vor der Klimakatastrophe. Wer so handelt und dabei rechtsstaatliche Prinzipien missachtet, muss sich am Ende nicht wundern, wenn die Welt in Flammen steht.
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Ungelesen 26.05.23, 19:30   #32
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Zitat:


Als Folge von Razzia: Hunderte demonstrieren in München

Mehr als 500 Menschen haben am Abend in München gegen die Razzia bei Mitgliedern der "Letzten Generation" demonstriert. Auch vor Ort: Astrophysiker Harald Lesch. Er sei zwar kein Fan der Klebeaktionen, finde die Durchsuchungen jedoch "übertrieben".


Nach der Razzia gegen Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" demonstrierten am Donnerstagabend mehr als 500 Menschen in der Münchner Innenstadt. In einem Protestzug vom Marienplatz zur Staatskanzlei wollten sie ihre Solidarität mit den Aktivisten ausdrücken. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz.

"Gegen Razzien wegen nix" oder "Klimaschutz ist kein Verbrechen" stand auf ihren Plakaten. Einige hatten Fahnen dabei, einige schoben ihre Fahrräder mit. Auffällig war, dass auch viele ältere Menschen teilnahmen. Die Stimmung war friedlich, Ausschreitungen kamen nicht vor - auch keine Sprechchöre oder Rufe. Der Protestzug bewegte sich bis kurz nach 21 Uhr im langsamen Schritttempo durch die Stadt.

Lesch bei Demo für "Letzte Generation": Razzia "völlig übertrieben"

Prominenter Teilnehmer des Protestzuges war der Astrophysiker Harald Lesch. Er sei "geschockt" gewesen, als er in den Nachrichten gelesen habe, dass es eine Hausdurchsuchung bei der "Letzten Generation" gegeben habe, erzählte er dem Bayerischen Rundfunk. In seinen Augen ist die Gruppe keine kriminelle Vereinigung. "Die erfüllen zwar den Tatbestand der Nötigung, aber die erfüllen nicht den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung, die so gefährlich ist, dass der Staat dermaßen zuschlagen muss." Das sei "völlig übertrieben" und "in keiner Weise verhältnismäßig".

Lesch ist eigenen Angaben zufolge "kein Fan davon, sich festzukleben". "Aber ich finde, die haben das Recht, ihre Meinung zu äußern." Es gehe nicht, dass man den Leuten, die sich davontragen ließen wie Mahatma Gandhi, unterstelle, sie seien Verbrecher wie Al Capone. Die Aktivisten würden etwas richtig machen, sagte der Wissenschaftsjournalist: "Sie schauen sich die wissenschaftlichen Inhalte sehr genau an und sind sehr gut informiert."


Bildrechte: Manuel Rauch/BR Demonstration am Donnerstagabend in München

Razzia am Mittwoch - auch in Bayern

Im Auftrag des bayerischen Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft München waren Ermittler am Mittwoch mit einer bundesweiten Razzia gegen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vorgegangen. Insgesamt wurden 15 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht. Der Tatvorwurf lautet auf Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - was die "Letzte Generation" jedoch zurückweist.

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Ich seh das wie Harald , der politische Druck von lauten Teilen der Gesellschaft getrieben, hat die Justiz übereifrig reagieren lassen und ich halte das für sehr bedenklich.
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Melvin van Horne
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Moin,

Da verstehe ich Herrn Leesch nicht. Einem Astrophysiker sollten logische Schlussfolgerungen doch nicht fremd sein.

Zitat:
Bildung krimineller Vereinigungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.
Die Nötigung, als die er selbst ja die Sitzblockaden ansieht, erfüllt diese Bedingung.

Zitat:
§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In der Astrophysik mag ein anderer Zeitbegriff möglich sein. Außerhalb der Welt der Sterne, des Urknalls und der Lichtjahre sind drei Jahre mehr als zwei Jahre. Eine Vereinigung, die sich zusammengefunden hat um durch Nötigungen (Zitat Leesch) ihre Ziele zu erreichen ist also ganz eindeutig eine kriminelle Vereinigung. Ein Parteibuch lässt eine andere Auslegung zu. Das Gesetzbuch meiner Meinung nach nicht.

Ob es sich aber bei den Klimaklebern wirklich um eine kriminelle Vereinigung handelt werden Juristen nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu entscheiden haben. Ich bin keiner. Und Herr Leesch offenbar auch nicht. So bleibt meine Hoffnung, dass juristische Entscheidungen nach Gesetz- und nicht nach Parteibuch gefällt werden noch ein wenig länger am Leben.
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Da verstehe ich Herrn Leesch nicht. Einem Astrophysiker sollten logische Schlussfolgerungen doch nicht fremd sein.

Die Nötigung, als die er selbst ja die Sitzblockaden ansieht, erfüllt diese Bedingung.
Das ist aber genau strittig ! Ist die Nötigung und andere Ordnungswidrigkeiten usw. Folge einer Meinungsfreiheit und gesellschaftlichen Meinungsbildung fällt es nicht unter die kriminellen Vereinigung sondern unter der Ausübung des Grundrechts. Da gab es bereits Urteile vom Verfassungsgerichtshof.

Man kann nicht unliebsame Meinungen und Ausdruck dessen kriminalisieren um sich deren zu entledigen, siehe Präventivhaft.

Aus diesem Grund die unterstützenden Proteste vieler und auch von Prof. Dr. Lesch. Der hat übrigens kein Parteibuch, das weiss ich sehr genau.
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MerZomX (31.05.23)
Ungelesen 31.05.23, 05:13   #35
Melvin van Horne
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Moin,

Die genannten Gerichtsurteile basieren auf den zuvor erfolgten Ermittlungen. Nicht auf gesellschaftlicher Meinungsbildung, nicht durch die derzeit herrschende politische Richtung, nicht durch die Ansichten der ermittelnden Beamten und nicht durch gesundes Volksempfinden.

Ich kenne nicht alle dieser Urteile. Aber ich glaube nicht, dass es dabei um Aktionenging, die von einer mit Millionenbeträgen ausgestatteten, mit Trainingscamps, Sprechern und angestellten "Mitarbeitern" straff organisierten Vereinigung ging.
Einer Vereinigung, die neben der Nötigung von vollkommen unbeteiligten, wahllos ausgesuchten Leuten, auch Sachbeschädigungen zum Mittel der Meinungsäußerung macht. Sachbeschädigungen, die zum Teil ohne jeden Zusammenhang zur eigentlichen Aussage sind. Diese Vereinigung gibt es als Ziel an, den Straßenverkehr in ganzen Großstädten zum Zusammenbruch zu bringen. Für mich ist das ein Versuch, einen wichtigen Teil eines funktionierenden Gemeinwesens massiv zu stören oder gar zum Erliegen zu bringen. Der letzte Satz hat mich etwas Mühe gekostet, weil ich das Wort "Angriff" vermeiden wollte. Noch scheint es mir ein wenig zu groß bei den Aktionen der letzten Generation von einem "Angriff auf unsere Gesellschaft" zu sprechen. Das Wort "noch" verwende ich deshalb, weil die Mitglieder der letzten Generation bereits mehrmals angekündigt haben, dass sie sich durch unsere Justiz nicht abhalten lassen und willens sind ihre Aktionen fortzuführen und sogar weiterauszuweiten. Was immer das bedeuten mag.

Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass man hier in einem größeren Umfang ermittelt als bei einer Sitzblockade zum Beispiel vor einem US-Stützpunkt.

Ein Blick auf die derzeitigen Umfragewerte sollte mehr als deutlich machen, warum ich immer wieder darauf hinweise, wie wichtig eine von der derzeitig vorherrschenden politischen und damit gesellschaftlichen Meinung weitestgehend unabhängige Justiz ist.
So verlockend der Gedanke an "politisch genehme" Auslegung der Gesetze auch sein mag. Man darf nie vergessen. Er ist für alle verlockend. Wir Deutsche wissen, was das bedeutet.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Thorasan (01.06.23)
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