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21.04.23, 23:07
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Streuner
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Verkauf vor Ort
Zitat:
EU will neue Regeln für hässliches Gemüse
Möhren und Gurken sollen auch dann verkauft werden dürfen, wenn sie äußerliche Mängel haben, schlägt die EU-Kommission vor. Ändern soll sich auch die Bedeutung von »Marmelade«.
21.04.2023, 18.39 Uhr
Krummes Gemüse (Symbolbild von 2012) Foto: Stephanie Pilick/ dpa
Damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden, will die EU-Kommission Regeln für unansehnliches Obst und Gemüse lockern. Erzeugnisse mit äußerlichen Mängeln sollen direkt vor Ort verkauft werden dürfen, teilte die Kommission mit. Dies ermögliche kurze Lieferwege für Bauern – und frisches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen für Kunden. Die Kommission hat vorgeschlagen, die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln zu überarbeiten. Diese sollen es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen, »fundierte Entscheidungen für eine gesündere Ernährung zu treffen und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beizutragen«, heißt es.
Außerdem sollen auf Etiketten bestimmter Lebensmittel wie Honig, Nüssen oder Trockenfrüchten künftig alle Herkunftsländer aufgeführt werden. »Wir wollen die Transparenz verkaufter Produkte für Verbraucher verbessern«, sagte Agrarkommissar Janusz Wojciechowski. Bisher gilt für die Kennzeichnung: Wenn Honig aus der EU mit Importhonig etwa aus China vermengt wird, muss dies nur allgemein auf der Verpackung als »Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern« angegeben sein. Theoretisch können kleine Mengen EU-Honig mit einem Großteil billiger Importe vermengt werden. Dabei soll auch künftig nicht angegeben werden müssen, wie viel Honig aus welchem Land kommt.
Darüber hinaus soll auf Fruchtsäften der Hinweis »ohne zusätzlichen Zucker« stehen dürfen. Anders als bei Nektar sei zusätzlicher Zucker ohnehin nicht erlaubt. Das sei den meisten Verbrauchern aber nicht bekannt, argumentiert die Kommission.
Auch für Konfitüren hat die Behörde einen Vorschlag: Der Fruchtgehalt pro Kilogramm soll mindestens 450 Gramm betragen – 100 Gramm mehr als bisher. Durch die generelle Anhebung des Fruchtgehalts bekämen die Verbraucher künftig Erzeugnisse mit weniger freien Zuckern und mehr Früchten. Marmelade dürfen bisher nur Konfitüren aus Zitrusfrüchten genannt werden. Doch dem Vorschlag zufolge soll die Bezeichnung für alle Konfitüren verwendet werden können, um den Namen des Erzeugnisses an die lokal am häufigsten verwendete Bezeichnung anzupassen.
Das Parlament und die EU-Staaten werden die Vorschläge nun in den kommenden Monaten prüfen.
ani/dpa
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