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27.04.21, 11:04
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Verdacht Rechtsbeugung: Nach Weimarer Maskenurteil – Durchsuchungen bei Amtsrichter
Zitat:
Verdacht Rechtsbeugung
Nach Weimarer Maskenurteil – Durchsuchungen bei Amtsrichter

Der Richter hatte in einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar keine Masken tragen müssen
Das umstrittene Urteil eines Weimarer Amtsrichters zur Maskenpflicht an Schulen hat nun Konsequenzen für ihn: Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.
Das umstrittene Urteil eines Familienrichters des Amtsgerichts Weimar gegen die Corona-Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen hat Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe ein Ermittlungsverfahren gegen den Juristen eingeleitet, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Montag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Wohn- und Arbeitsräume des Mannes durchsucht worden seien. Dabei habe man ein Handy und weitere Beweismittel sichergestellt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Erfurt der Nachrichtenagentur dpa.
Es gebe einen Anfangsverdacht auf Rechtsbeugung. Es gehe um die Frage, ob der Richter mit seinem entsprechenden Beschluss seine Zuständigkeit überschritten habe. Gegen den Mann waren bei der Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen eingegangen.
Laut Staatsanwaltschaft bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Familienrichter willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte. Der Richter hatte im Wege einer einstweiligen Anordnung Anfang April verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Der Beschluss verbot zudem Schulleitungen, Schutzmasken, Mindestabstände und Corona-Tests vorzuschreiben.
Beschluss „offensichtlich rechtswidrig“
In seinem Beschluss hatte sich der Familienrichter auf drei Gutachten gestützt, die die Wirksamkeit verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen in Abrede stellen. Außerdem hatte der Richter erklärt, Schulen spielten für den Verlauf der Pandemie keine Rolle.
Das Verwaltungsgericht Weimar dagegen hatte die Maskenpflicht an Thüringer Schulen auch im Unterricht in einem Eilverfahren jüngst für zulässig erklärt. Den Beschluss des Familienrichters stuften die Verwaltungsrichter in ihrer Entscheidung als „offensichtlich rechtswidrig“ ein.
Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und deren Vertretern zu treffen. Für eine solche Anordnungskompetenz fehle die gesetzlichen Grundlage, hieß es. Für Entscheidungen zu Hygienekonzepten sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
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