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Ungelesen 28.09.18, 12:55   #1
pauli8
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Standard Landgericht Hamburg: Sigmar Gabriels Klage gegen "Pegida-Galgen" erfolgreich

Zitat:
Landgericht Hamburg:
Sigmar Gabriels Klage gegen "Pegida-Galgen" erfolgreich

Auf einer Pegida-Demonstration war 2015 ein Galgen für den Vizekanzler "reserviert". Später verkaufte ein Händler davon Miniaturmodelle. Das wurde ihm nun untersagt.

28. September 2018, 11:34 UhrQuelle: ZEIT ONLINE, dpa, vk


Bei einer Pegida-Kundgebung 2015 in Dresden führte ein Demonstrant einen Galgen mit sich.© Hannibal Hanschke/Reuters

Nachbildungen eines Galgens, der auf einer Pegida-Kundgebung gezeigt wurde, dürfen nicht verkauft werden. Das entschied die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg und gab damit einer Klage des früheren Außenministers und Vizekanzlers Sigmar Gabriel statt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Galgen den SPD-Politiker in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt und durch die Titulierung als "Volksverräter", die auf die NS-Zeit anspiele, herabgewürdigt habe.

Auf einer Demonstration des fremdenfeindlichen Bündnisses Pegida im Oktober 2015 war einer der Demonstranten mit einem Galgen mit der Aufschrift "Volksverräter" durch die Stadt gezogen. An dem Galgen hingen zwei mit Schildern versehene Stricke. Auf einem Schild war "Reserviert Siegmar 'das Pack' Gabriel" zu lesen, auf dem anderen "Reserviert Angela 'Mutti' Merkel".

"Personalisierter Angriff auf den Kläger"
Nach der Kundgebung hatte der Hersteller des Galgens, ein Werkzeughändler aus dem Erzgebirge, in seinem Onlineshop Miniaturmodelle verkauft. Gabriel hatte daraufhin Klage eingereicht: Der Galgen sei ein Aufruf zur Lynchjustiz und verletze seine Persönlichkeitsrechte, argumentierte der Vizekanzler.

Der Hersteller hingegen hatte die Miniaturen als Satire und überspitzte, aber gerechtfertigte Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung dargestellt.

Ein erstes Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer hatte dieChemnitzer Staatsanwaltschaft eingestellt. Es sei im konkreten Fall kein Tatbestand erfüllt gewesen, hieß es. Das Landgericht Hamburg hatte Ende 2017 eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Miniaturgalgen im Internet erlassen.

Während der Hauptverhandlung im Juli dieses Jahres hatte Simone Käfer, die vorsitzende Richterin der 24. Zivilkammer am Landgericht Hamburg, den Galgen bereits als "einen personalisierten Angriff auf den Kläger" bezeichnet.
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