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[Recht & Politik] Terrorabwehr auf Kosten der Bürgerrechte?

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Ungelesen 07.07.15, 09:41   #1
TinyTimm
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Standard Terrorabwehr auf Kosten der Bürgerrechte?

Zitat:
Verhandlung vor Verfassungsgericht
Das Bundeskriminalamt darf zur Terrorabwehr vertrauliche Gespräche beim Arzt oder beim Anwalt abhören. Kritiker sehen darin massive Eingriffe in die Bürgerrechte und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Heute wird verhandelt.


Anfang 2009 bekam das Bundeskriminalamt weitreichende Befugnisse, um effektiver gegen mutmaßliche Terroristen vorgehen zu können. Seitdem dürfen Beamte des BKA Wohnungen verwanzen und dort sogar heimlich Filmaufnahmen machen. Sie dürfen Gespräche abhören und mit Hilfe von Trojanern auf Computerfestplatten von Verdächtigen zugreifen.

Im Bundestag verteidigte sich der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gegen den Vorwurf, die Freiheitsrechte der Bürger zu missachten: "Wir sollten aufhören, den Eindruck zu erwecken, dieser freiheitliche Verfassungsstaat sei ein Staat, der seine Bürger rechtswidrig überwacht", sagte der CDU-Politiker. "Das Gegenteil ist der Fall, und unsere Sicherheitsorgane haben diese Diffamierung nicht verdient."

"Verstoß gegen das Grundgesetz"


Die Kritiker des BKA-Gesetzes sprechen dagegen von massiven Eingriffen in die Bürgerrechte. Nach Ansicht der Bundestagsfraktion der Grünen verstößt das BKA-Gesetz gegen das Grundgesetz, weil es den Ermittlern erlaubt, höchst private Dinge abzuschöpfen. Neun Bundestagsabgeordnete der Grünen haben deshalb Verfassungsbeschwerde eingereicht, darunter die frühere Parteichefin Claudia Roth.

"Die große Koalition der Verfassungsfeinde aus CDU/CSU und SPD untergraben unseren Rechtsstaat mit diesem BKA-Gesetz, das nichts anderes als ein Bürgerrechtskiller ist. Deswegen ist es richtig, gegen dieses Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage zu erheben", so Roth.

Mithören auch beim Arzt und beim Anwalt

Geklagt haben auch Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte, darunter der frühere Bundesinnenminister und FDP-Politiker Gerhard Baum. Sie kritisieren, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten, Patienten und Informanten nicht geschützt werde. So darf das BKA beispielsweise Gespräche zwischen einem Arzt und seinem Patienten heimlich mithören und auswerten, wenn es sich um einen Terrorverdächtigen handelt.

Gleiches gilt für die Gespräche zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten, sofern der Anwalt kein Strafverteidiger ist. Dies sei ein Unding, meint Hans Christian Ströbele von den Grünen. "Ich als Rechtsanwalt bin so schutzlos wie die anderen Bürgerinnen und Bürger auch."

Es wird sicher ein langer Verhandlungstag beim Bundesverfassungsgericht, mit vielen kritischen Fragen der Richter. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vertritt in Karlsruhe die Bundesregierung. Er wird versuchen, die Richter des 1. Senats davon zu überzeugen, dass die neuen Vorschriften im BKA-Gesetz angesichts der Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus notwendig sind. Ein Urteil wird es frühestens in einigen Monaten geben.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Was haben Arztgespräche mit Terrorabwehr zu tun?
Ach ja! Da kann man sich ja auf den (angeblichen oder echten) Suizide-Piloten ausreden ...
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