Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
04.03.11, 21:08
|
#1
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 52
Bedankt: 81
|
Privat an Jemand verkaufen?
Hi,
ich hatte mal PC-Teile bestellt, bezahlt und anschließend privat an meinen Bruder verkauft in bar. Ist das rechtsgültig? Ich meine, muss das eine Versicherung akzeptieren? Ihm wurde der Computer geklaut, doch die offizielle Rechnung läuft auf mich...
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
|
|
|
04.03.11, 21:20
|
#2
|
Ex-Co-Administrator
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4.363
Bedankt: 7.391
|
So what? Wenn du etwas auf Ebay etwas mit Restgarantie kaufst, bekommst du doch auch oft die Originalrechnung, welche widerum auf einen anderen Namen ausgestellt wurde.
|
|
|
04.03.11, 21:26
|
#3
|
Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 52
Bedankt: 81
|
Naja, so wie ich das mitbekommen habe ist einer Versicherung das nicht egal welcher Name da auf der Rechnung steht. Erst recht nicht, wenn es der Bruder ist.
Unterscheidet sich das mit ebay nicht ganz schön? bei ebay hat man ebay als "Zeugen". Man kann nachweisen, dass man etwas gekauft hat. Bei meinem Fall kann nur ich und mein Bruder "bezeugen", dass es so ist, wie wir es sagen...
Das ist ja eben meine Frage, ob die das akzeptieren müssen? Betonung liegt auf "müssen"^^
|
|
|
04.03.11, 21:35
|
#4
|
Ex-Co-Administrator
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4.363
Bedankt: 7.391
|
Eidesstattliche Versicherung abgeben?
|
|
|
04.03.11, 22:25
|
#5
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 67
Bedankt: 37
|
Der Versicherte muss beweisen, das sich der Gegenstand zur Zeit des Schadenseintritts in seinem Eigentum befand. Ein Beweis ist entweder über Urkunden (Kaufvertrag, Rechnung) möglich, oder über Zeugen. Du bist Zeuge für den Eigentumsübergang. Das passt schon.
|
|
|
05.03.11, 00:00
|
#6
|
Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 8
|
Da, wäre ich mir nicht so sicher, Versicherungen sind ganz schön zickig, wenns ums zahlen geht. Hat er eine Anzeige gemacht, dann siehts rechtlich besser aus. Die sollte natürlich vor Verhandlung mit der Versicherung gemacht worden sein. Innerhalb der Familie zahlen die normalerweise nicht, weiß ich aus Erfahrung. Sohnemann ist am Ladekabel des neuen Schlepptops meiner Schwester hängen geblieben, akku rausgebrochen, gehäuse kaputt und etwas mehr- Pech gehabt, weil Familie!
Aber vielleicht hast Du ja doch Glück...
__________________
Wenn Dir das leben Zitronen gibt, mach Limonade draus!
|
|
|
06.03.11, 01:59
|
#7
|
Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
|
Also grundsätzlich ist es natürlich egal, an wen du etwas verkaufst, deinen Bruder, deine Oma oder Bill Gates, Rechtsgeschäft ist Rechtsgeschäft. Schwierig ist natürlich nur die Beweislage. Wenn du an einen fremden verkaufst hast du meistens einen Vertrag, eine Rechnung o.ä. So etwas lässt man bei Geschäften in der Familie meistens weg, aber auch ein mündliches Geschäft ist ein gültiges Geschäft. Notfalls soll die Versicherung eben dagegen vorgehen, bleib hart. Wenn es vor Gericht kommt (was wohl eher unwahrscheinlich ist), dann hast du ja einen Zeugen, dass du es verkauft hast (deinen Bruder), vielleicht hat es ja sogar noch jemand aus der Familie mitbekommen. Ganz im Ernst, warum sollte das Gericht annehmen, dass du wegen so etwas vor Gericht lügst (und damit eine Straftat begehst)?
__________________
A life lived in the shadows is no life at all!
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:01 Uhr.
().
|