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myGully |
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22.08.14, 22:49
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#1
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anonymous
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 14
Bedankt: 1
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Erfolgswahrscheinlichkeit bei Warenbetrug
Servus.
Folgendes ist passiert: zu Beginn diesen Monats fand ich auf Ebay- Kleinanzeigen einen Lenovo U310 für 149€ angeboten. Ich schrieb den Verkäufer an, vereinbarte mit ihm den Kaufvertrag und überweis das Geld. Ich besitze demnach die Kontodaten des Verkäufers, und auch seine E-Mail- Adresse (Konto bei google), da er mir ein weiteres Bild des Gerätes gesendet hat.
Bis heute ist Ware nicht geliefert worden. Ich bin mir bewusst, dass ein Lenovo U310 mehr als 149€ Wert ist. Deshalb sah ich hierin im guten Glauben ein Schnäppchen.
Ich bin daraufhin ungefähr anderthalb Wochen später zur Polizei gegangen und habe Anzeige gegen den Kontobesitzer erstattet.
Nun meine Frage: Wie wahrscheinlich ist es in solchen Fällen, dass ich: - entweder das Geld zurückbekomme
- oder aber die Ware erhalte?
Was könnt ihr aus eurem Leben hierzu berichten?
Grüße,
godfather ge0ffreys
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22.08.14, 23:30
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#2
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 442
Bedankt: 635
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Beide Optionen sind sehr unwahrscheinlich.
Habe 2 Bekannte die ebenfalls meinten ein Elektro-Schnäppchen zu machen...ebenfalls Anzeige erstattet und bis heute kam nichts (1 bzw. 2 Jahre her). Die Leute waren der Polizei schon länger bekannt.
Übrigens wird auf Ebay-Kleinanzeigen klar der Hinweis gebracht nie zu überweisen. Bei dir auch?
Generell fährt man gut wenn man sich in die Situation des Verkäufers versetzt: Wieso sollte er es so billig verkaufen? Ist er dumm? Oder bin ich dumm?
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23.08.14, 05:46
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#3
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 4.992
Bedankt: 4.062
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Und enien Anzeige bei der Polizei bringt Dir das Geld oder die Ware nicht wieder ! Das mußt Du auf dem Zivilrechtlichen Weg einklagen !
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23.08.14, 05:53
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#4
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Movement Gamer
Registriert seit: Feb 2010
Ort: from Hell
Beiträge: 1.005
Bedankt: 1.196
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Wenn du einen Anwalt hast oder in deinen Umfeld einen kennst würde ich mich an ihn wenden.
Wie lange wartest du eigentlich schon?
Du weißt ja die Mühlen der Justiz mahlen langsam und 6 Monate sind da nichts ungewöhnliches bis mal überhaupt etwas passiert.
Ansonsten wie ecstasy69 schon sagt, nie im Voraus bei Ebay Kleinanzeigen überweisen und es als Lehrgeld betrachten.
Zitat:
Zitat von ecstasy69
Generell fährt man gut wenn man sich in die Situation des Verkäufers versetzt: Wieso sollte er es so billig verkaufen? Ist er dumm? Oder bin ich dumm?
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Ist eben verlockend ein Schnäppchen zu machen und manchmal hat man eben das Glück das der erste Fall eintritt.
Mir auch erst bei Ebay Kleinanzeigen ein Midi Controller Keyboard inkl. Firewire Audio Interface für 30€ ergattert welches gebraucht normal für 150-220€ gehandelt wird.
Grund des günstigen Angebotes war, Besitzer Verstorben und der Verkäufer wusste mit dem Ding überhaupt nichts anzufangen.
Allerdings Persönlich die 30km hin gefahren und abgeholt.
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Haltet die Welt an ich steig aus.
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23.08.14, 07:12
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Wieder so ein Ding wo ich sage ... selber Schuld!
1. Geht das Ultrabook auf Ebay für mind. das doppelte weg.
Da sollte einen doch schon der gesunde Menschenverstand stutzig werden lassen.
2. Weist Ebay selbst ausdrücklich darauf hin, dass man sich seine Ware doch persönlich abholen sollte.
Also eben NICHTS per Überweisung oder sonstigem dort kaufen.
Dein Geld ist weg! Sieh es als Lehrgeld!
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Prince bedankt:
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23.08.14, 12:02
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#6
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Nicht nur das. Meines Erachtens muss man es zumindest in Betracht ziehen, dass es sich hierbei um Hehlerware handelt. Das kann im ungünstigsten Fall zu einer Hausdurchsuchung beim Käufer führen.
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23.08.14, 12:11
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.598
Bedankt: 21.687
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Die Polizei macht da nichts. Der Verkäufer kann sagen, ging als Päckchen raus, was ja nicht versichert ist und schwups ist der Käufer der Angearschte.
Hatte auch mal so einen Fall bei Telefonen - auch bei ebay. 150 Ocken weg. Anzeige bei Polizei, Verfahren eingestellt, weil angeblich die Ware verschickt wurde. Verkäufer hat an falsche Adresse angeblich gesandt, keinen Trackingcode etc.
Seitdem wird nur noch über Amazon bestellt oder persönlich im Laden gekauft.
Hast du denn mal Kontakt zum Verkäufer aufgenommen? Was sagt der denn? Oder meldet der sich nicht mehr?
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23.08.14, 12:29
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#8
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.205
Bedankt: 2.355
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Zitat:
Der Verkäufer kann sagen, ging als Päckchen raus, was ja nicht versichert ist und schwups ist der Käufer der Angearschte.
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Deshalb kauft man im Internet, egal ob Ebay, Amazon oder sonstwo, ab einem bestimmten Warenwert nur bei versichertem Versand!
Und hierbei bevorzuge ich die DHL-Paketsendung.
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23.08.14, 12:59
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#9
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anonymous
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 14
Bedankt: 1
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Servus,
erstmal danke für die reichlichen Rückmeldungen. Ich habe mit dem Verkäufer einen versicherten Versand vereinbart. Die Paketverfolgungsnummer würde er noch senden. Was nicht geschah. Es besteht kein Kontakt mehr zum Verkäufer.
In einem Brief wurde mir mittlerweile mitgeteilt, dass die Sache an die nächstgelegene Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Ein Aktenzeichen gibt es noch nicht.
Ich hätte mich tatsächlich in einen Fernbus setzen sollen. Wäre günstiger gewesen.
Grüße,
godfather ge0ffreys
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23.08.14, 16:12
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#10
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.720
Bedankt: 1.265
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Ich fahre ca 2 mal im Monat rund 100-200 km um mir solche "schnäppchen" zu holen. Bin sogar 2 mal zu ner komplett falschen Adresse gefahren, weil der Betrüger einfach davon ausging, das ich sie eh nicht überprüfen würde.
Tja, Spritkosten sind zwar höher als Versand der Ware, dafür hab ich Sicherheit. Ich behaupte mal, hätt ich immer auf Versand der Ware gehofft, wäre ich sicherlich schon 500€ im Minus durch Betrug!
Trotzdem viel Glück!
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23.08.14, 16:39
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.598
Bedankt: 21.687
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Ich wünsche dir auch viel Glück. So etwas ist echt blöd. Der Verkäufer stellt sich jetzt tot oder wie? Ebay auch schon informiert?
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23.08.14, 16:41
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#12
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Ebay-Kleinanzeigen NICHT Ebay! Kleinanzeigen gehört zwar zu Ebay, ist aber trotzdem was anderes.
Ebay-Kleinanzeigen weist selber darauf hin, dass man sich seine Käufe immer persönlich abholen sollte.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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23.08.14, 21:42
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#13
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 55
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Und? Nur weil eBay-Kleinanzeigen darauf hinweist, hat das doch nun keinen Belang - Betrug ist Betrug und nicht minder verwerflich, nur weil Ebay-KA darauf hinweist, dass man die Ware abholen sollte.
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23.08.14, 21:45
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#14
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Hä? Damit wohl ich noch mal meine Aussage von oben unterstreichen dass wenn selbst der Anbieter darauf hinweist, dann ist es wirklich einfach sau dämlich wenn man es trotzdem macht!
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24.08.14, 07:15
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#15
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.145
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von Bady23
Wenn du einen Anwalt hast oder in deinen Umfeld einen kennst würde ich mich an ihn wenden.
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Sinnfreie Idee, kennst du die Honorarlisten von Anwälte ?
In erster Linie musst du mal in Vorleistung gehen und wenn du das Geld dann nicht zurückbekommst, dann bleibst du auf den Kosten sitzen.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen solche Lapidarfälle eh meist nicht oder haben dann entsprecehnden Selbstbeteiligungen und in der Regel wird einem danach auch der Vertrag gekündigt.
Bei ebay-Kleinanzeigen gibt es einen Grundsatz: Selbstabholung und Barzahlung, wer das nicht macht ist selber schuld.
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24.08.14, 07:26
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#16
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von Prince
Hä? Damit wohl ich noch mal meine Aussage von oben unterstreichen dass wenn selbst der Anbieter darauf hinweist, dann ist es wirklich einfach sau dämlich wenn man es trotzdem macht!
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Schon klar - aber hier steht ja nicht nur einmal, dass man die Sachen abholen sollte, eben ua weil ebayKA darauf hinweist - ein tatbestandsmäßiger Betrug bleibt es dennoch. Der TE war leichtgläubig, aber es hätte auch tatsächlich sein können, dass er nen Schnapp macht.
Zu der Sache mit dem RA im Bekanntenkreis: ne Honorarliste hat nun erstmal nichts damit zu tun, wenn man einen befreundetetn RA um HIlfe fragt.
Kommt es zu nem Verfahren, findet dieses vorm AG statt, da gibt es keinen RA-Zwang und ein gut vorbereiteter Laie kann den Prozess auch gut führen - im Erfolgsfall trägt der Schädiger dann auch noch neben dem Schadensersatz die Kosten für den Zivilprozess (und gff. seine Geldstrafe + Kosten des Strafprozesses) - so hätte der TE wenigstens Genugtuung erreicht.
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24.08.14, 07:30
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#17
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Ich denke hier bedarf es keinerlei juristischer Aufklärung! Fakt ist, Geld weg, Ware weg. Und die Erfolgsaussicht eines von beiden zu bekommen ist fast gleich Null.
Man findet zu Hauf ähnlicher Fälle wenn man etwas googelt. Und Fakt ist nun einmal auch, dass der Aufwand noch irgendwas auf zivilrechtlichem Wege zu regeln einfach nicht lohnt bei einem Betrag von 149 €.
Den Zeitaufwand bekommst du mit den 149 € nicht ausgeglichen.
Ach ja:
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24.08.14, 09:27
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#18
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.598
Bedankt: 21.687
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Zitat:
Zitat von Prince
Ebay-Kleinanzeigen NICHT Ebay! Kleinanzeigen gehört zwar zu Ebay, ist aber trotzdem was anderes.
Ebay-Kleinanzeigen weist selber darauf hin, dass man sich seine Käufe immer persönlich abholen sollte.
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Also kümmern die sich echt gar nicht drum?
Dann könnte ja auch der Verkäufer eine Fake Adresse hinterlassen haben?
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24.08.14, 09:43
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#19
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Na wie sollen die sich da auch kümmern? Es gibt ja kein Bewertungssystem, nichts.
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24.08.14, 09:52
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#20
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.598
Bedankt: 21.687
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Na das ist ja echt blöd.
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24.08.14, 09:56
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#21
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Sind eben Kleinanzeigen. Wie eine Anzeige in der Zeitung oder sonst wo.
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24.08.14, 10:53
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#22
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Munich-Area
Beiträge: 67
Bedankt: 32
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ich würde mit dem schreiben zu deiner bank gehen. die sollen versuchen das geld zurück zu buchen. wird vermutlich nicht klappen, macht aber ärger bei der gegenseite.
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26.08.14, 01:45
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#23
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anonymous
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 14
Bedankt: 1
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Sparkassen
Zitat:
Zitat von superpam75
ich würde mit dem schreiben zu deiner bank gehen. die sollen versuchen das geld zurück zu buchen. wird vermutlich nicht klappen, macht aber ärger bei der gegenseite.
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Da das Geld an eine Sparkasse in Nordrhein- Westfalen übersandt wurde, kann eine Rückbuchung nicht stattfinden. Meine örtliche Sparkasse hat mit der besagten Sparkasse nichts zu tun.
Des Weiteren können Sie auch keine Auskunft in irgendeiner Art und Weise geben, da die persönlichen Daten des Kontoinhabers dem Bankgeheimnis unterliegt. Verständlich, in meinen Augen.
Zitat:
Zitat von Prince
Ich denke hier bedarf es keinerlei juristischer Aufklärung! Fakt ist, Geld weg, Ware weg. Und die Erfolgsaussicht eines von beiden zu bekommen ist fast gleich Null.
Man findet zu Hauf ähnlicher Fälle wenn man etwas googelt. Und Fakt ist nun einmal auch, dass der Aufwand noch irgendwas auf zivilrechtlichem Wege zu regeln einfach nicht lohnt bei einem Betrag von 149 €.
Den Zeitaufwand bekommst du mit den 149 € nicht ausgeglichen.
Ach ja:
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Das stimmt. Anbei: Ich habe dieses Thema eröffnet in der Hoffnung, eine Art allgemeine Diskussion "loszutreten".
Fakt ist, Ebay- Kleinanzeigen kann gut gehen, muss aber nicht. Meiner Meinung nach muss man die Verträge, die man abgeschlossen hat, auch einhalten. Insolvenzen mal ausgenommen,...
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26.08.14, 05:45
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#24
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Ebay-Kleinanzeigen geht immer gut wenn du deine Ware selber abholst!
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26.08.14, 09:41
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#25
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Süchtiger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 744
Bedankt: 627
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Ich kaufe dort auch etliches, schränke aber immer den Radius so ein, dass ich in jedem Fall abholen kann. Das Angebot ist somit viel kleiner und ich finde nicht immer sofort was ich suche. Angebote welche stark unter dem normalen Preis sind kommen bei mir sofort auf die "ganz stark aufpassen Liste". Versand würde ich dort niemals nutzen, so sehr das Angebot auch lockt.
Fazit: Habe dort schon so manches Schnäppchen machen können. Aber immer daran Denken, NIEMAND schenkt dir etwas im Internet.
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26.08.14, 09:51
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#26
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Munich-Area
Beiträge: 67
Bedankt: 32
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bitte deinen bankberater mit der gegenbank kontakt aufzunehmen. wenn der kotnoinhaber zustimmt, darf die bank das geld wieder zurücküberweisen.
gib ruhig die anzeige und die nachricht, dass sich die staatsanwalt darum kümmern wird zu dem vorgang dazu.
die wahrscheinlichkeit, dass der betrüger der rücküberweisung zustimmt wird verm. sehr gering sein, aber seine bank wird ihn bobachten und bei mehreren verdachtsfällen wird das nicht ohne konsequenzen bleiben...
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02.09.14, 05:20
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#27
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 12
Bedankt: 2
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Da du die Kontonummer hast würde ich mir das Geld per lastschrift einfach wiederholen :P
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02.09.14, 11:34
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#28
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.598
Bedankt: 21.687
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Das sollte er aber schnellstens probieren, weil nach einer bestimmten Frist geht das nicht mehr. Aber bei der Spaßkasse machen sie da oftmals nicht gerne mit. Aber vielleicht wirklich mal probieren, wie paeck sagt oder wie superpam75 vorschlägt.
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02.09.14, 17:56
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#29
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 396
Bedankt: 257
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Von welcher Frist redest Du? Es gibt nur Fristen zum Rückbuchen von Abbuchungen, aber keine zum Einzug...
Lastschriften kannst Du als Privatperson normalerweise nicht einfach so einziehen. Das muss bei Deiner Bank beantragt werden.
Dazu kommt, dass es sich dabei noch immer um einen unberechtigten Lastschrifteneinzug handelt. Damit kannst Du dich ebenfalls strafbar machen. Und mit dem Argument "Der hat aber angefangen!" brauchst Du dann auch nicht zu kommen.
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02.09.14, 18:57
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#30
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.598
Bedankt: 21.687
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Ja mein ich ja: Rückbuchen versuchen. Aber die Frist wird wohl schon abgelaufen sein.
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02.09.14, 20:49
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#31
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 4.992
Bedankt: 4.062
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Überweisungen kann man nicht zurück buchen ! Sobald das Geld die Bank verlassen hat, ist eine Rückbuchung der Überweisung faktisch ausgeschlossen.
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