Das ist doch nur Gutmenschen-Möchtegern-Datenschützer-Angstmacher-Blablabla... ist doch alles ganz klar:
Zitat:
[...]Demnach sei es [...] unzulässig, Aufnahmen mit dem Ziel anzufertigen, sie "bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln [...]"
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Natürlich hat
kein Benutzer einer Dash-Cam
jemals Aufnahmen angefertigt mit dem Ziel, sie aus irgendeinem Grund "bei passender Gelegenheit" an Dritte zu übermitteln!
Oder?
Zitat:
Richter: "Lieber Schnullermaske, sie haben Ihre Dash-Cam doch nur am Laufen, damit sie Aufnahmen mit dem Ziel anfertigen können, diese Aufnahmen bei passender Gelegenheit... blablubbblabla..."
Schnullermaske: "Nein, lieber Herr Richter, die Dash-Cam habe ich nur am Laufen, weil ich stets während meiner Autofahrten die wunderbar schöne württembergische Landschaft festhalten möchte! Das Übermitteln dieser Aufnahmen - bei passender Gelegenheit - an jedwede Dritte ward niemals mein Ansinnen!"
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Buff-Banane...
FERTIG!