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09.12.19, 20:45
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#1
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working behind bars
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Quo Vadis, SPD?
Bereits letzte Woche bei netzpolitik.org:
Hintertür in E-Auto-Gesetz
Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit
Zitat:
Das Bundesfinanzministerium muss der Öffentlichkeit eigentlich Auskunft dazu geben, wie es mit Skandalen wie Cum-Ex umgeht. Mit einer Gesetzesänderung durch die Hintertür hat es sich jetzt aber eine Ausnahme schaffen lassen.
04.12.2019 um 08:11 Uhr - Arne Semsrott - in Öffentlichkeit - 5 Ergänzungen
Harmlos mutet der Name einer neuen Regelung an, die der Bundestag nach einem Entwurf des Bundesfinanzministerium Mitte November beschlossen hat: Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ soll Steuervergünstigungen für Elektromobilität bringen. Doch es versteckt sich noch ein weiteres Vorhaben in den Paragrafen: Das Finanzministerium hat sich nebenbei einer lästigen Transparenzpflicht entledigt.
Ein Absatz in § 21a des Finanzverwaltungsgesetzes regelt die Sitzungen zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden. Darin hat das Finanzministerium zwei neue Sätze eingefügt: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“
Informationsfreiheitsgesetz ausgehebelt
Was unscheinbar daher kommt, hat konkrete Auswirkungen: Die neue Regelung führt dazu, dass das Finanzverwaltungsgesetz als Spezialgesetz zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt. Es gibt also künftig eine Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden. Sie sind vom IFG ausgenommen, Dokumente aus den Sitzungen können nicht mehr angefragt werden.
Damit kann das Finanzministerium künftig etwa Besprechungen der Länderfinanzbehörden zu Milliarden-Skandalen wie Cum-Ex geheimhalten. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen kritisieren schon lange, dass das Bundesfinanzministerium nötige Änderungen etwa an steuerrechtlichen Vorschriften verschleppt. Die Kritik ist künftig nur noch intern – die Öffentlichkeit kann über Anfragen nichts mehr darüber erfahren.
Die Gesetzesänderung wurde unterdessen still und heimlich durch die Hintertür eingeführt. Nicht einmal in der Gesetzesbegründung, die eigentlich den wesentlichen Inhalt des Gesetzes erläutern müsste, findet man einen Verweis aufs Informationsfreiheitsgesetz. Sie führt lediglich aus, dass Sitzungen von Finanzgremien einen „freien, vertrauensvollen Austausch aller Beteiligten“ bräuchten und deswegen geheim bleiben müssten.
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Quelle:
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Dazu auch aktuell der Spiegel:
Geschickt versteckte Gesetzesänderung Bundesregierung erschwert die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals:
Zitat:
Man will vertraulich beraten und Protokolle keinesfalls veröffentlichen: Dank einer Gesetzesänderung können Absprachen zwischen Finanzbehörden künftig noch besser verschleiert werden.
Ein Gastkommentar von Gerhard Schick
Fast wäre es komplett unbemerkt geblieben. Im Rahmen eines Gesetzes, das sich überwiegend mit der steuerlichen Förderung der Elektromobilität befasst, befördert die Bundesregierung Hinterzimmerpolitik. Statt endlich Transparenz über den Einfluss von Lobbyisten auf Gesetze zu schaffen, verankert sie die Intransparenz.
Um was geht es konkret? Regelmäßig tauschen sich Vertreter von Bundes- und Landesfinanzbehörden über Entwicklungen im Finanzbereich aus. Sie stimmen dabei eine bundeseinheitliche Vorgehensweise ab, sei es bei Auslegungsfragen von Steuergesetzen oder Strategien gegen Steuertricks. Hier wird oft hart verhandelt, denn es geht in der Finanzpolitik gern einmal um große Summen.
Bisher sind die entsprechenden Protokolle oder andere Sitzungsunterlagen zwar in der Praxis nicht herausgegeben worden. Es bestand aber die Möglichkeit, dass Gerichte die Verwaltung zur Herausgabe zwingen, weil es keine gesetzliche Grundlage für die Geheimhaltung gab. In Zukunft schirmt nun eine Ausnahmeregelung diesen Bereich vor Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz komplett ab.
Um was geht es bei diesen Sitzungen? Bestes Beispiel ist Cum-Ex - der größte Steuerraub der deutschen Geschichte. Dabei ließen sich Akteure durch das Hin- und Herschieben von Wertpapieren eine Steuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Dass die Geschäfte so lange erfolgreich getätigt werden konnten, lag auch an einem massiven Versagen in Politik und Behörden. Warum wurden Hinweise nicht aufgegriffen? Wie konnte es sein, dass sich Bund und Länder darauf verständigten, einen Vorschlag des Bankenverbands eins zu eins ins Gesetz zu übernehmen - woraufhin die kriminellen Cum-Ex-Geschäfte erst richtig in Schwung kamen? Um das herauszufinden, muss man die Entscheidungsfindung zwischen Bund und Ländern nachvollziehen können. Aber genau das soll nun gesetzlich verhindert werden.
Dringend aufgearbeitet gehört auch ein Vorgang aus dem Jahr 2016. Nach einem für die Banken nachteiligen Urteil des Bundesfinanzhofs zu sogenannten Cum-Cum-Geschäften (die den Cum-Ex-ähnlich sind), schlug das als bankenfreundlich bekannte Finanzministerium Hessen eine Verordnung vor, mit der die Wirkung dieses Urteils ausgehebelt werden sollte: Die Banken hätten sämtliche Gewinne aus den Cum-Cum-Geschäften behalten dürfen - ein Milliardengeschenk. Nur durch die Intervention des damaligen NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans gelang es in letzter Minute, diese Verordnung umzuschreiben.
In Zukunft soll nun gesetzlich verhindert werden, dass über die Einsicht in Protokolle die Verantwortung für solche Entscheidungen klar zugeordnet werden kann.
Das Bundesfinanzministerium argumentiert, die neue Regelung diene dazu, "dass in den vertraulichen Beratungen in einer Atmosphäre der Offenheit und ohne Zwang zur Berücksichtigung von außen eingebrachter Interessen oder Rechtfertigungsforderungen ein allein an der Sache orientierter Austausch von Argumenten sowie eine unbeeinflusste Abstimmung erfolgen kann."
Wie naiv ist das denn?! Es gilt doch gerade das Gegenteil: Solange die Möglichkeit besteht, dass Ergebnisse öffentlich werden, ist es viel schwerer, sachfremde Argumente anzuführen und Partikularinteressen durchzusetzen.
Und die aktuelle Arbeit der Finanzbehörden wäre ohnehin nicht von der Transparenz gefährdet. Das hat der Paragraf 3 des Informationsfreiheitsgesetzes schon bisher ausgeschlossen.
Es ist ein zentrales Element der Demokratie, dass Akteure ihre Position offenlegen und verteidigen. Statt Mauscheleien zum Schaden der Steuerzahler den Weg zu ebnen, sollte im Gegenteil bei jedem Gesetz und jeder Verordnung deutlich gemacht werden, wenn Regelungen nicht im Ministerium entwickelt, sondern von externen Gutachtern oder Interessenverbänden vorgeschlagen wurden. Nur so können schädliche Lobbyeinflüsse gezielt aufgedeckt werden.
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Quelle:
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Weiterführende Links in den Artikeln.
WTF?
Jammern die nicht laufend rum wegen Politikverdrossenheit?
Dass der Olaf ein schlimmer Finger ist, war vorher schon bekannt. Aber das hier toppt alles vorherige.
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