Zitat:
Zitat von spoz
Ja die Sache mit den Angestellten vom Arbeitsamt bei uns ist, die sagen zu dir
und das ist kein Witz: guck im Internet
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Stell doch einfach einen Antrag auf Hartz 4 bzw. auf Aufstockende Leistungen nach dem SGB 2. Wenn die beim Arbeitsamt sich weigern den Antrag anzunehmen dann kannst du den auch in der Gemeinde oder Polizei abgeben die müssen den von Amtswegen dann weiterleiten.
Der Erstantrag kann formlos beantragt werden wie z.b. "Hiermit beantrage ich ALG 2" datum drauf und Unterschrift. Damit gilt der Antrag als gestellt und bei einer späteren Bewilligung müsste dann ab diesen Tag gezahlt werden.
Dann bekommst du vom Amt einen Haufen Papiere die ausgefüllt werden müssen und dort wird dann dein Anspruch geprüft und in einem Bescheid beschieden.
Wird der Bescheid abschlägig beschieden entweder Widerspruch einlegen oder falls gerechtfertigt dann Wohngeld beantragen.