Berlin (Reuters) - Der Mindestlohn hat die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Der Bundesrat billigte am Freitag die ab dem nächsten Jahr für Arbeitnehmer geltende Lohnuntergrenze von 8,50 Euro und setzte damit einen Schlussstrich unter eine rund zehnjährige politische Debatte. Mit dem Gesetz wird der Verdienst von 3,7 Millionen Arbeitnehmern zum 1. Januar aufgestockt, da sie bislang weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhalten. Für einzelne Branchen gelten aber tarifvertragliche Übergangsregelungen bis Ende 2016. Der Bundestag hatte dem Mindestlohn bereits Anfang Juli zugestimmt.
Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) sagte im Bundesrat, die Politik habe gezeigt, dass ein parteiübergreifender Kompromiss nach langem Streit möglich sei. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) unterstrich, ein gesetzlicher Mindestlohn sei in der halben Welt gang und gäbe und werde die Wirtschaftsentwicklung nicht stören.
Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet eine Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, die alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze überprüfen wird. Erstmals soll das Gremium 2016 über die Höhe beraten, für 2017 zeichnet sich damit eine erste Anhebung ab. Die Kommission muss bei ihrer Entscheidung bestimmte Kriterien beachten wie die Lohnentwicklung. Die Bundesregierung muss die Verordnung dann noch billigen.