Internet-Provider müssen Filesharing nicht unterbinden
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Internet-Provider müssen Filesharing nicht unterbinden
Dies geht aus einer Entscheidung des Landesgericht Köln hervor. In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Das Major Label EMI wollte erwirken, dass der Provider Hansenet sowohl DNS- als auch IP-Sperren einzusetzen habe, um die User den Besuch von Webseiten zu erschweren, die auf Inhalte in Tauschbörsen verlinken. Die dafür nötigen Maßnahmen haben derzeit aber keine gesetzliche Grundlage und würden sogar gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen. Das Gericht gab somit dem beklagten ISP Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich machen würde. Abgesehen davon sei es zudem unangemessen, den Provider zu verpflichten, die notwendigen technischen Einrichtungen und das geschulte Personal für eine solche Maßnahme bereitzustellen.