Duisburg (RPO). Im Prozess um die beiden mutmaßlichen Hacker, die unveröffentlichte Musiktitel von Stars wie Lady Gaga, Kesha oder Mariah Carey im Internet verkauft haben sollen, ist am heutigen Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht ein Urteil gefallen.
Der 18-jährige Duisburger wurde zu eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil für den 23-Jährigen aus Wesel lautete eineinhalb Jahre auf Bewährung. Im Fall des 18-Jährigen hat die Justiz auf eine Besonderheit des Jugendstrafrechts zurückgegriffen. Der Junge Mann hat ein halbes Jahr Zeit, um 150 Sozialstunden abzuleisten.
Außerdem wird er im sogenannten "Geldern Projekt" einen Tag lang in einer Justizvollzugsanstalt eingesperrt. Sollte der junge Mann diese Auflagen erfüllen, wird nach Ablauf eines halben Jahres auch seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
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