Hallo liebe Gully-Aner.
Heute wende ich mich vertrauensvoll an euch um mla was zu fragen. Ev kann einer von euch mir helfen. Ich muss zum 15.11.2010 die Schweiz verlassen da ich seit 2 Jahren arbeitslos hier lebe. Versteht mich net falsch ich wollte arbeiten, aber iwie hats nie geklappt. Nun gut ab zu der eigentlichen Frage. Meine Freundin zukünftige Frau ist Schweizerin und sie will mit mir nach DE ziehen. An wenn müssen wir uns in DE wenden um ihr ne Aufenthaltsbewilligung zu holen? Muss sie als Schweizerin das überhaupt? Oder kann sie wie ich nen Jahr bei mir leben und dann erst Anträge stellen? Ich hoffe hier ist jemand der sich damit auskennt und mir ggf beratend zur Seite steht^^
__________________
Du wurdest geboren, Du wurdest gemessen und Du wurdest für nicht gut genug befunden.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]