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myGully |
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28.07.12, 09:44
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 12
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Selbstgeschriebenes Programm verkaufen
Hallo Leute,
ich habe vor kurzem ein kleines Buchungsprogramm selbst geschrieben. Ein Kumpel von mir, hat seinem Chef davon berichtet und der interessiert sich jetzt für dieses Programm und will es mir abkaufen.
Weiß jemand was da Steuermäßig zu beachten ist, oder ob das alles unter der Hand möglich ist? - Das wäre mir natürlich am liebsten^^
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28.07.12, 11:07
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#2
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Gehört zum Hochadel!
Registriert seit: Jul 2009
Ort: Disneyworld
Beiträge: 53
Bedankt: 23
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Deine frage ist etwas mehrdeutig gestellt. Fall 1. Wenn du Ihm alles verkaufen möchtest.
Unter der Hand wird dies nicht möglich sein, und wenn, dann ist der Chef relativ naiv. Denn sobald die Urheberrechte einer Software gekauft werden, wird auch der Quellcode und die S*****e mit verkauft, was ja bedeutet, das er nun Urheber der Software ist und in alles Einsehen kann. Daher, wenn er daran weiter Arbeiten möchte, muss er beweisen können, das er Urheber ist. Und dies wird er mit einem Beleg von dir machen müssen.
Fall 2. Wenn du die Software als Produkt selber vertreiben möchtest.
Erstmal brauchst du ein Softwarepatent, was dich zum alleinigen Besitzer der Software macht. Damit du in Urheberrechtsverletzungen Anspruch auf entschädigung hast. Sobald du Anfängst zu vertreiben, muss dies natürlich Buchhalterisch notiert werden. Damit das Finanzamt nachvollziehen kann, was dein Umsatz p.a. ist und du somit Eingesturft wirst. Was zur folge hat, das du beim Notar eine Mini-Gmbh oder OHG oder Ltd, oder was auch immer du dir aussuchst Gründest, auch möglich als Nebengewerbe.
Erst dann, kannst du Anfangen, deine Software zu vertreiben für Geld.
Fall 3. Vertrieb ohne Geld am direkten Verkauf
Die Software als Open-souce Programm also als Freeware anbieten, und versuchen alles über Werbung zu Finanzieren. Ab einem bestimmten Einkommen, wird aber auch hier verlangt, das du ein Gewerbe Anmeldest. Hier bieten sich aber viele Grauzonen im bezug auf Sponsoring oder Fördergeld.
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28.07.12, 14:43
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Nicht das dir der selbe Schicksal ereilt wie dem Tetris-Erfinder!
Bevor du leichtfertig ein Programm für einen Appel und Ei verkaufst, solltest du es vielleicht schützen lassen. Vielleicht ist es ein geniales Programm, mit dem du auch reich werden könntest.
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31.07.12, 06:36
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 25
Bedankt: 5
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In welchen preislichen Regionen bewegen wir uns denn hier? Wenn es nur ein dreistelliger Betrag ist würde ich das mit dem Chef so regeln.
Wobei ich mir kaum vorstellen kann das eine Firma so ein Programm einsetzen möchte. Was ist mit Wartung, Pflege, Weiterentwicklung und Haftung?
Zitat:
Zitat von gerrystylezz
Denn sobald die Urheberrechte einer Software gekauft werden, wird auch der Quellcode und die S*****e mit verkauft, was ja bedeutet, das er nun Urheber der Software ist und in alles Einsehen kann. …[...]
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Urheberrechte kann man nicht verkaufen. Der Urheber bleibt der Urheber. Warum sollte er den Quellcode raus geben, es reicht das kompilierte Programm.
Zitat:
Zitat von gerrystylezz
Erstmal brauchst du ein Softwarepatent, was dich zum alleinigen Besitzer der Software macht.
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Na die hat er doch selbst geschrieben. Als Urheber ist er erstmal Besitzer der Software, wem sollte sie denn auch sonst gehören? Was für ein Softwarepatent soll er dann noch brauchen?
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02.08.12, 15:25
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#5
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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"Vermiete" ihm das Programm für 50-100€ im Monat und du liegst somit unter der Grenze was du als Nebenjob verdienen darfst.
Da kann dich einfach der Chef als geringfügig Beschäftigten einstellen, aber halt bis zu 400,-€, so seid ihr beiden abgesichert.
Die Dauer der geringfügigen Beschäftigung könnte ihr ja im Vertrag festhalten und das Programm überlässt du ihm dann anschließend komplett. Du musst ja nicht in seine Firma zum arbeiten, sondern du hast dann für ihn mehr oder weniger dein Programm zur Arbeitserleichterung auf einem seiner Rechner installiert und überlässt es anschließend ihm. Das habe ich mit "Vermietung" gemeint im Zusammenhang mit der geringfügigen Beschäftigung als Form der Bezahlung.
Im Vertrag kann man dann Klauseln festlegen die dem Chef gestatten dein Programm auf einem(oder wie viele du willst) Rechner innerhalb seines Unternehmens für x Zeit(oder immer) zu nutzen, aber nicht die Verbreitung und Vermarktung.
Falls du eine Weiterentwicklung des Programm machst, kannst du wieder als geringfügig Beschäftigter bei ihm angemeldet werden. Und so weiter und so weiter.
Wie chrekt bereits gesagt hat, dass Prog ist ja compiliert(Source ist deiner) und somit immer noch dein Eigentum.
Ich würde an deiner Stelle noch in das Programm dein Copyright einfügen und das Datum und welche Version. So hast du immer einen Blick darüber, falls du Änderungen vornimmst ect. oder das Prog irgendwo anders mal auftaucht!
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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02.08.12, 15:46
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 161
Bedankt: 65
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Auf jeden Fall ein Patent drauf!
Wenn du Glück hast, machst du damit später ne menge Geld...
Und zwar viel mehr wie du jetzt überhaupt verlangen könntest!
Außerdem ist die Idee von vialukai gut! 
Also Patent drauf und dann genauso vorgehen wie vialukai es schildert!
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02.08.12, 23:06
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 25
Bedankt: 5
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Was soll er sich denn patentieren lassen? Das ist eine Software für die Buchhaltung. Er wird das Rad nicht neu erfunden haben. Die Buchhaltung gibt die Funktion mit den Arbeitsabläufen doch vor.
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03.08.12, 02:33
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 95
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wenn du ein programm verkaufen willst, dann solltest du auch über einen kopierschutz nachdenken.... denn wenn es genial ist will es jeder haben, einen 100%igen schutz gibt es nicht, aber bei fragen gebe ich dir tips wie am besten schützen........
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03.08.12, 03:07
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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Andererseits würde ich mich als Chef bei der Buchhaltung nicht auf ein Programm von einem unbekannten einzelnen Programmierer verlassen, aber das ist ja nicht deine Sorge
Erkundigen würde ich mich auch, was passiert, wenn durch ein Fehler in deinem Programm Schaden entsteht, denn ein Fehler schleicht sich gerade bei einem Ein Mann Projekt oft unbemerkt ein und kann in dem Bereich einiges anrichten.
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03.08.12, 06:04
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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Zitat:
Zitat von the_beginner
wenn du ein programm verkaufen willst, dann solltest du auch über einen kopierschutz nachdenken.... denn wenn es genial ist will es jeder haben, einen 100%igen schutz gibt es nicht,
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wenn es gut ist, gibt es das Programm auch sicher bald bei Mygully
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03.08.12, 07:11
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#11
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Newbie
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 72
Bedankt: 34
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Lieg ich hier falsch? Ich meine in Europa gibt es keine Softwarepatente. Das läuft alles über Uhrheberrecht.
Also nochmal von vorne.
1. Die Software ist bereits geschützt, da du der Uhrheber bist.
2. Unter der Hand verkaufen? Klar geht das, genauso wie Drogenhandel und Schwarzarbeiten.....
3. Bist du selbstständiger Programmierer? Wenn ja musst du es im rahmen deiner Geschäftstätigkeit versteuern. Wenn es jetzt aber nur um ein paar hundert Euro geht: Scheiss drauf!
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03.08.12, 07:45
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#12
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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@TE
Ein "kleines Buchungsprogramm", so so ...
Jeder vernünftige Firmeninhaber nimmt Programme aus vertrauenswürdigen Quellen, bzw. lässt dies durch den Steuerberater erledigen.
Und dann gleich mehrere hundert Euros dafür veranschlagen. Was für eine Farce. Jedes mittelmässige und bereits vielfach eingesetzte Programm für einfache Buchhaltung ist für weit weniger zu haben.
Wie ausgereift ist denn Dein Programm? Hat es auch Links und Videos zu allen Gesetzestexten und Hilfedateien implemetiert? Vermutlich nicht.
Sei mir nicht bös, aber ich vermute eher etwas Getrolle dahinter, als ernsthafte Ambitionen.
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03.08.12, 11:09
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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@gentleman-smart
das dachte ich mir auch, es gibt ein riesen Paket von Lexware für 999 Euro da ist aber auch alles drin was ein Unternehmen so braucht, dies benutze ich auch geschäftlich. Damit kann ich die Gehälter und die komplette Buchführung erledigen. Ebenso gibt es auch andere günstige Programme die einwandfrei funktionieren.
Ich würde auf meinem Geschäfts-PC auch keine 0815 Software aufspielen, Da die Daten schon sicher und vertraulich behandelt werden müssen/sollten.
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18.08.12, 09:21
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#14
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 108
Bedankt: 72
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Zitat:
Zitat von Gun_der
Hallo Leute,
ich habe vor kurzem ein kleines Buchungsprogramm selbst geschrieben. Ein Kumpel von mir, hat seinem Chef davon berichtet und der interessiert sich jetzt für dieses Programm und will es mir abkaufen.
Weiß jemand was da Steuermäßig zu beachten ist, oder ob das alles unter der Hand möglich ist? - Das wäre mir natürlich am liebsten^^
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Gebe ihm das Programm und er gibt dir 10 Euro...dafür weil er es testen darf.... 
Zitat:
Zitat von Gun_der
Hallo Leute,
ich habe vor kurzem ein kleines Buchungsprogramm selbst geschrieben. Ein Kumpel von mir, hat seinem Chef davon berichtet und der interessiert sich jetzt für dieses Programm und will es mir abkaufen.
Weiß jemand was da Steuermäßig zu beachten ist, oder ob das alles unter der Hand möglich ist? - Das wäre mir natürlich am liebsten^^
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Lass es uns mal Testen......alles zusammen 
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31.08.12, 11:32
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#15
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Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Germany
Beiträge: 3
Bedankt: 1.771
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jaaaaaaa testen ist gut..
dann sehen wir ob das programm wirklich sein geld wert ist
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