Wenn du glaubhaft machen kannst, das du die Ware in dem Laden gekauft hast, dann brauchst du bei einem Gewährleistungsfall innerhalb von 2 Jahren
keinen Kassenbon. Allerdings bestehen die meisten Geschäfte auf selbigen und glauben dir halt nicht. Aber das interessiert dich ewig, denn hier mal etwas zu [
Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Du kannst also auch das Gerät innerhalb von 2 Jahren umtauschen, wenn du z.B. einen
Zeugen oder
Kontoauszüge hast.
Bei einem Defekt steht dir ein Austauschgerät zu.
Wenn du etwas Umtauschst, wegen Nichtgefallen (bietet MM ja an) dann hast du keinen Anspruch auf dein Geld, sondern sie werden dir wohl einen Gutschein geben.
In der Regel merkt der Laden das nicht, wenn du die alte mit dem neuen Kassenzettel zurück gibst, es sei denn jemand fängt da an Produktionsdaten und Seriennummern zu vergleichen, wovon ich aber nicht ausgehen würde bei so einem Produkt. Voraussetzung ist natürlich, das man der alten Fritzbox ihr Alter nicht ansieht, bzw. diese keine Gebrauch-spuren aufweist. Manchmal steht die Seriennummer auf dem Karton und der Verpackung, diese wird evtl. überprüft.
Bei einer Reklamation musste ich bei MM meine Daten hinterlassen, also Name, Adresse etc. und diese wurden auch mit dem Personalausweis abgeglichen.
Ich selbst würde es als leicht moralisch verwerflich bewerten, ein älteres Produkt mit einem neuen Kassenzettel umzutauschen, denn immerhin besteht ja (fast) ein Anspruch darauf, das sie dir die Fritzbox austauschen.
Solltest du dich für die moralisch einwandfreie Version des: Hingehen --> Situation schildern mit verschwundenen Kassenzettel --> Evtl. aber mit Hinweis auf selbigen abgewiesen werden, bleibst du auf deinen Kosten sitzen. Evtl. bietet dir ja MM bei dieser Situation ja aus Kulanz einen Gutschein an, jedoch würde ich davon nicht ausgehen.