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myGully |
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21.12.11, 18:03
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Führerschein
Hey leute,
Ich habe da eine Frage an euch.
Letzten samstag hatte ich leider einen
Autounfall wobei ich 2 passanten verletzt habe.
Es passierte so: beim rückwärtsfahren habe ich 2 passanten
Getroffen obwohl ich nach hinten geguckt hatte
Der eine ist leicht doch der andere schwer verletzt.
Es war abends und auch sehr dunkel konnte gar nichts sehen
Die polizei kam und hat meine personalien aufgenommen.
Sie haben gesagt das sie mir ein brief schicken.
Meine frage ist : was nun? Bin 18 jahre alt und noch in der probezeit
Was kommt auch mich zu .. Und was sind die folgen für mein führerschein?
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21.12.11, 19:08
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#2
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here since 2008 and you ?
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Im Süden, Im Norden, manchmal auch Berlin
Beiträge: 73
Bedankt: 78
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kannst du noch sagen wo das passiert ist ? Also Parkplatz, Fußgängerzone usw. ? Ansonsten kannst du im schlimmsten Fall mit Nachschulung und Probezeitverlängerung rechnen. Achso Punkte und Geldstrafe eventuell noch. Naja Kopf hoch
mfg Conrad
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21.12.11, 19:52
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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İch habe eine parklücke gefunden habe links danebn angehalten doch dann habe
İch festgestellt das ich da nicht reinpasse und habe ca 10 m hinter mir eine andere parklücke gesehen
Habe dann den rückwärtsgang eingelegt und fuhr dann rückwärts und dann ist es passiert
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21.12.11, 20:37
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Ödland
Beiträge: 228
Bedankt: 70
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Also schwere Körperverletzung ist auf keinen Fall eine Kleinigkeit, sollte dazu noch Fahrlässigkeit kommen, siehts übel aus, dann könntest du den Lappen im schlimmste Fall sogar wieder abgeben. Eine Abzeige wirst du wohl auf jeden Fall bekommen, allein schon wegen versicherungstechnischen Gründen. Solltest dich am besten mal mit der Polizei in verbindung setzen und die fragen, die können dir am besten weiterhelfen.
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21.12.11, 21:57
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#5
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 82
Bedankt: 75
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Hi Kirsehirboy,
ist natürlich dumm gelaufen für dich. Aber kurz zu deiner Frage:
- Hierbei handelt es sich eindeutig um einen Verkehrsunfall, bei dem 2 Personen verletzt wurden. Deinen Angaben zu Folge, eine Person leicht und die andere Person schwer verletzt. Dabei muß man in deiner Situation von zwei grundsätzlichen Varianten ausgehen:
1. Die rein verkehrstechnische, administrative Sache (Was hast du beim Rückwärtsfahren möglicherweise falsch gemacht?) und 2. die strafrechtliche Sache (Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB)
Dies stellt eindeutig eine Straftat dar - fahrlässige Körperverletzung nach dem StGB, § 229.
Was die Bearbeitung deiner Sache angeht, wird man auf jeden Fall die höhere Sache verfolgen und bearbeiten, in diesem Fall die fahrlässige Körperverletzung.
D.h., es wird gegen dich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei dem die Polizei die Zuarbeit zur Staatanwaltschaft macht.
Kurzer möglicher Ablauf, beide verletzte Personen, werden durch die Polizei zeugenschaftlich nach dem Unfallhergang aus ihrer Sicht befragt. Anschließend wird man beide Personen fragen, ob sie einen Strafantrag gegen dich stellen wollen. Verzichten beide verletzten Personen unabhängig von einander auf einen Strafantrag, ist für dich die Sache gegessen. Soll heißen, das Ermittlungsverfahren wird in der Regel eingestellt und du bist aus dem Schneider. Sollte aber die bearbeitende Staatsanwaltschaft ein sogenanntes "öffentliches Interesse" bekunden, kann es eventuell trotzdem zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Was den FS, Punkte in Flensburg, mögliche Nachschulung angeht, hängt vom Umstand der Sache ab. Dies kann man als
Außenstehender nicht beurteilen. Hoffentlich waren kein Alkohol oder Drogen usw. im Spiel, dann muß du auf jeden Fall mit zeitweiligem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Solltest du, oder deine Eltern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, ist es auf jeden Fall ratsam diese zu nutzen und anwaltlichen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
Du wirst natürlich auch von der Polizei vorgeladen und zur Sache(Unfall) befragt.
Kleiner Tipp am Rande:
Erkundige dich mal selber nach den verletzten Personen, nimm zu ihnen persönlichen Kontakt (Besuch zu Hause oder im Krankenhaus mit einem kleinem Blumenstrauß) auf und entschuldige dich bei Ihnen. Dies ändert zwar nichts an der Sache, wird aber positiv durch die Staatsanwalschaft oder Gericht aufgenommen und bewertet.
Wünsche dir trotzdem alles Gute.
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22.12.11, 10:44
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 204
Bedankt: 137
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Wenn du Beweisen kannst das die Fußgänger schuld sind(z.B. hinters Auto gerannt obwohl du bereits rückwärts gefahren bist): Keine Folgen
Andernfalls: Nachschulung(ca. 350 €) mit Probezeitverlängerung um 2 Jahre + Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung(wird aber in 95% der Fälle eingestellt, sonst Geldstrafe je nach Verletzung)
__________________
Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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